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Kampf der Geldwäsche: EU beschließt strengere Regeln

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Die EU verschärft den Kampf gegen Geldwäsche

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Der europäische Rat und das EU-Parlament haben eine weitere Einigung zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung erzielt. Unter anderem werden Krypto-Geschäfte genauer kontrolliert und für Barzahlungen EU-weit eine Höchstgrenze von 10.000 Euro eingeführt.

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Der europäische Rat und das EU-Parlament haben mit einem neuen Abkommen einen weiteren Schritt im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung gesetzt. "Dadurch wird sichergestellt, dass Betrüger, organisierte Kriminalität und Terroristen keinen Raum mehr haben, ihre Gewinne über das Finanzsystem zu legitimieren", begrüßt der belgische Finanzminister Vincent Van Peteghem die Einigung.

Mit den am am 18. Jänner 2024 beschlossenen Bestimmungen werden EU-weit einheitliche Regeln geschaffen und Schlupflöcher geschlossen, die es ermöglichen, dass illegale Profite über verschachtelte Transaktionswege legalisiert werden oder dass terroristische Aktivitäten über das Finanzsystem finanziert werden.

Der europäische Rat schätzt aktuelle das Volumen der Geldwäsche in Europa in der Größenordnung zwischen 117 und 210 Milliarden Euro. Der Großteil des in der EU aktiven kriminellen Netzwerks (schätzungsweise 70 %) nutzt demnach in irgendeiner Form Geldwäsche, um Aktivitäten zu finanzieren oder Vermögen zu verbergen.

Überwacht werden sollen Geldwäsche-Aktivitäten künftig von einer eigenen europäischen Anti-Geldwäschebehörde, der AMLA (Anti Money Laundering Agency), über deren Sitz noch 2024 entschieden wird.

Höchstgrenze von 10.000 € für Barzahlungen

Für Barzahlungen gilt EU-weit eine Höchstgrenze von 10.000 Euro. Transaktionen, die diese Grenze überschreiten, müssen künftig bargeldlos abgewickelt werden. Das soll es Kriminellen erschweren soll, etwa mit Immobilien-Deals oder den Handel mit Luxusgütern schmutziges Geld zu waschen. Die EU-Mitgliedstaaten können dafür auch niedrigere Höchstgrenzen festlegen.

Genauer hingesehen werden soll allerdings schon bei Bargeldtransaktionen zwischen 3.000 und 10.000 Euro. Die Identität von Personen, die Beträge in dieser Größenordnung transferieren, muss überprüft werden.

Krypto- und Luxusgeschäfte werden schärfer überwacht

Banken, Immobilienagenturen, Vermögensverwalter, Casinos und Händler waren schon bisher per Verordnung verpflichtet, verdächtige Aktivitäten den Behörden zu melden. Künftig wird das auch für Krypto-Börsen und andere Teilnehmer im Handel mit Krypto-Assets gelten. Sie werden nun ihre Kunden ebenfalls überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden müssen.

Gemäß der Vereinbarung müssen Crypto Asset Service Provider (CASPs) bei der Durchführung von Transaktionen im Wert von 1.000 € oder mehr Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden anwenden. Auch Transaktionen mit selbst gehosteten Wallets und Bankgeschäfte von Superreichen mit einem Vermögen von mindestens 50 Mio. Euro sollen strenger überwacht werden.

Auch Händler von Luxusgütern wie Edelmetallen, Edelsteinen, Juweliere, Uhrmacher und Goldschmiede sind künftig von den Sorgfalts- und Meldepflichten betroffen. Selbiges gilt für Händler von Luxusautos, -flugzeugen und -yachten sowie von Kulturgütern (z. B. Kunstwerken). Sie alle werden mit der AMLA kooperieren und verdächtige Transaktionen melden müssen.

Der EU-Rat und das Parlament haben außerdem im Profi-Fußball ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche erkannt und daher auch professionelle Fußballvereine und Spielervermittler auf die Meldepflichtgen-Liste gesetzt.

Bestimmungen zu "vorteilhaftem Besitz"

Ebenfalls neu geregelt wird "wirtschaftliches Eigentum" oder "vorteilhafter Besitz"; darunter werden Konstrukte verstanden, unter denen etwa eine natürliche Person an einem Luxus-Wohnsitz residiert dessen juristischer Eigentümer zum Beispiel ein Unternehmen, eine Stiftung oder ein Trust ist.

Es wird klargestellt, dass das wirtschaftliche Eigentum auf zwei Komponenten basiert – Eigentum und Kontrolle – die beide analysiert werden müssen, um alle wirtschaftlichen Eigentümer dieser juristischen Person oder aller Arten von Unternehmen zu identifizieren, einschließlich Nicht-EU-Unternehmen, wenn sie in der EU Geschäfte tätigen oder Immobilien in der EU kaufen. Die Vereinbarung legt die Schwelle des wirtschaftlichen Eigentums auf 25 % fest .

Die damit verbundenen Regeln für mehrschichtige Eigentums- und Kontrollstrukturen werden ebenfalls präzisiert, um zu verhindern, dass sich Personen hinter mehreren Eigentumsschichten von Unternehmen verstecken. Parallel dazu werden Datenschutz- und Aufbewahrungsbestimmungen präzisiert, um die Arbeit der zuständigen Behörden zu erleichtern und zu beschleunigen.

Das Abkommen sieht die Registrierung des wirtschaftlichen Eigentums aller ausländischen Unternehmen, die Immobilien besitzen, rückwirkend bis zum 1. Januar 2014 vor.

Strengere Anti-Geldwäsche-Regeln für Kryptowährungen, Banken, Oligarchen und Fußballvereine seien "längst überfällig", betonte der Verhandlungsführer im Europaparlament, Eero Heinäluoma. Ein EU-weit einheitlicher Rahmen stopfe die nationalen Schlupflöcher. "Bislang verlieren die Mitgliedstaaten Milliarden von Euro", erklärte der finnische Sozialdemokrat.

Dem Gesetz müssen Europaparlament und Mitgliedstaaten noch formal zustimmen. Die Überwachung der neuen Regeln sollen nationale Behörden übernehmen, die AMLA soll als EU-weite koordinierende Stelle agieren.

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