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Die Wahl, entweder der unbegrenzten Datensammlung zuzustimmen oder das soziale Netzwerk überhaupt nicht nutzen zu können, sei unzulässig.
Der US-Technologieriese legte gegen die Entscheidung Beschwerde ein, in dem langwierigen Rechtsstreit waren mehrere Gerichte eingebunden. Im vergangenen Jahr erlitt Meta schließlich eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Nach Gesprächen mit dem deutschen Kartellamt änderte das Technologieunternehmen schrittweise seine Geschäftspraxis und kam dadurch letztlich den Forderungen der Wettbewerbshüter nach. So gibt die US-Firma Nutzern seit vergangenem Jahr einen besseren Überblick über die Verknüpfung ihrer Daten bei den verschiedenen Diensten. Mit der neuen Kontenübersicht konnten "Metas Kundinnen und Kunden erstmals weitgehend frei und informiert entscheiden, ob sie Meta-Dienste isoliert nutzen oder diese miteinander verknüpfen wollen", bewertete das deutsche Kartellamt diese Änderung positiv.
Es kamen noch weitere Maßnahmen des Internetkonzerns hinzu. Meta habe ganz wesentliche Anpassungen beim Umgang mit Nutzerdaten vorgenommen, sagt Kartellamtschef Andreas Mundt. "Zentral ist dabei, dass die Nutzung von Facebook nicht mehr voraussetzt, dass man in eine grenzenlose Sammlung und Zuordnung von Daten zum eigenen Nutzerkonto einwilligt, auch wenn die Daten gar nicht im Facebook-Dienst anfallen."