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Insolvenz der Benko-Stiftung: Forderungen über 2,3 Mrd. €, nur 49,5 Mio. anerkannt

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Signa-Holding-Gründer Rene Benko

©APA/Helmut Fohringer
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Im Insolvenzverfahren rund um die René Benko Privatstiftung hatten Gläubiger Forderungen in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro angemeldet. Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Matzunski hält davon aktuell nur 49,5 Millionen Euro für berechtigt. Für die Gläubiger wird es nun schwierig.


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Die Eröffnung der Insolvenz rund um die René Benko Privatstiftung endete für die Gläubiger mit einer Enttäuschung. Etwas über zwanzig Gläubiger hatten in den vergangenen Wochen Ansprüche in Höhe von knapp 2,3 Milliarden Euro bei Gericht angemeldet, Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Matzunski hält davon aber aktuell lediglich 49,5 Millionen Euro für berechtigt. 

Für Klaus Schaller, Leiter des KSV1870 in Tirol, ist es aufgrund der Erfahrungen in den bisherigen Insolvenzen von SIGNA-Gesellschaften bzw. des Herrn René Benko nicht überraschend, dass der Insolvenzverwalter auch in diesem Verfahren nur einen Bruchteil der bei Gericht angemeldeten Forderungen anerkennt.

So wurden vom Insolvenzverwalter etwa sämtliche von Gesellschaften der SIGNA-Gruppe angemeldeten Forderungen (sogenannte intercompany-Ansprüche) bestritten. Auch die Forderungen ausländischer Investitionsgesellschaften, die Gesellschaften der SIGNA-Gruppe Geld zur Verfügung gestellt haben, wurden grosso Modo bestritten.

Inwieweit hier die Familie Benko Privatstiftung Haftungen aufgrund von Vorteilen aus Darlehensgewährungen treffen bzw. allenfalls direkte Mitverpflichtungen eingegangen wurden, ist zum Teil bereits Gegenstand von mehreren in der Schweiz von ausländischen Investoren angestrengten Schiedsverfahren. 

Überschaubares Vermögen

Die bei Insolvenzeröffnung bei der Familie Benko Privatstiftung vorgefundenen – schnell realisierbaren – Vermögenswerte sind überschaubar. Dem Insolvenzverwalter liegt ein detailliertes Vermögensverzeichnis der Familie Benko Privatstiftung vor. Die Schuldnerin verfügt demnach über kein Liegenschaftsvermögen; aus einem Wertpapierdepot konnte der Insolvenzverwalter rund 26.000 Euro für die Insolvenzmasse realisieren. Weitere kurzfristig verwertbare körperliche Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden. 

Die Stiftung hält neben jener Beteiligung an der SIGNA-Holding GmbH noch weitere Gesellschaftsanteile – zum Teil treuhändig - an diversen Rechtsträgern des SIGNA-Konzerns. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass ein Großteil dieser Beteiligungen vermutlich ohne Wert für die Insolvenzmasse sein werden. Die Prüfungen werden aber noch Monate in Anspruch nehmen.  

Der Insolvenzverwalter berichtete, dass in diesem Verfahren Masseunzulänglichkeit eingetreten ist. Darunter versteht man, dass aktuell nicht einmal die seit Insolvenzeröffnung anfallenden Massekosten bezahlt werden können. In den nächsten Monaten wird der Insolvenzverwalter versuchen, die im Vorfeld der Insolvenzeröffnung über die Familie Benko Privatstiftung laufenden Geldflüsse zu prüfen und nachzuvollziehen.

Die Stiftung hat ein Darlehen über rund 22 Millionen Euro an René Benko gewährt. Besicherungen bestehen für dieses Darlehen keine. Der Kreditbetrag wurde im Insolvenzverfahren René Benko geltend gemacht, der Anspruch wurde dort anerkannt.

Millionen in Benkos Privatkasse

Die René Benko Privatstiftung wurde im Jahr 2001 von René Benko und dessen Mutter Ingeborg Benko errichtet. Das Stiftungsvermögen sollte dem Erhalt der Signa-Unternehmensgruppe dienen und die Versorgung der Begünstigten, namentlich Herr René Benko und nach dessen Tod seine Nachkommen bzw. Verwandte, sicherstellen.

Die Stiftungsvorstände hatten angegeben, ab 2013 keine Ausschüttungen mehr an René Benko getätigt zu haben, im Insolvenzverfahren stellte sich aber das Gegenteil heraus. In den vergangenen Jahren wurden von der Privatstiftung Darlehen in Millionenhöhe René Benko persönlich gewährt. 

Aus Sicht der gesamten SIGNA-Gruppe kommt der Familie Benko Privatstiftung eine ganz zentrale Funktion zu. Im Fall eines Weiterverkaufs von Liegenschaften nach Ablauf der Behaltefrist von 10 Jahren durch - der Signa Holding GmbH nachgeschalteten - Gesellschaften werden bei der Beteiligung einer „Altgesellschafterin“, wie sie die Familie Benko Privatstiftung an der Signa Holding GmbH darstellt, keine Grunderwerbsteuern vom Fiskus vorgeschrieben. Die Stiftung fungiert in diesem Konstrukt sohin als eine Art „Steuerblockerin“.  

Dabei ist von einer möglichen Steuerbelastung von insgesamt rund 1,25 Milliarden Euro in Österreich bzw. Deutschland auszugehen. Es ist somit für den KSV1870 verständlich, dass der Erhalt der Beteiligung der Familie Benko Privatstiftung als „Altgesellschafterin“ an der SIGNA Holding GmbH im Ausmaß von 10,1 Prozent für die wirtschaftliche Lage der gesamten SIGNA-Gruppe wesentlich war und immer noch wesentlich ist. 

Wirtschaftliche Entwicklung

Im Jahr 2019 hat die Schuldnerin wesentliches Immobilienvermögen verkauft. Ab dem Wirtschaftsjahr 2020 konnten als Folge keine Mieterlöse mehr erzielt werden, wodurch das Ergebnis massiv einbrach. 2021 verbesserte sich die Situation wieder, weil der Stiftung rund 95 Millionen Euro aus der Beteiligung an Gesellschaften der Signa-Gruppe der Insolvenzschuldnerin zuflossen. Das Wirtschaftsjahr 2022 war für die Familie Benko Privatstiftung desaströs, da es zu keinen Einnahmen aus den Beteiligungen kam und das Ergebnis aus Kapitalvermögen mit rund 867 Millionen Euro negativ ausfiel.

„Nachdem sich der KSV1870 als Gläubigervertreter einen ersten Überblick über die wirtschaftliche Gebarung der Insolvenzschuldnerin vor der Insolvenzeröffnung machen konnte, verstärkt sich der Eindruck, dass die Insolvenzschuldnerin über Jahre als eine Art Finanzierungsvehikel innerhalb der SIGNA-Gruppe genutzt wurde. Der Insolvenzverwalter hat bereits angekündigt, dass er sich auch im Hinblick auf den Stiftungszweck ansehen werde, ob etwa Darlehensgewährungen an Herrn Benko oder Gesellschaften der SIGNA-Gruppe ohne entsprechende Besicherungen in der Stiftungs- oder Stiftungszusatzurkunde Deckung finden“, so Klaus Schaller.   

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