In der KSV-Webinar-Reihe am 18. März wird Insolvenzrechtsexperte Clemens Jaufer, Partner der Jaufer Rechtsanwälte GmbH, ein Jahr nach Ausbruch der Covid-Krise Bilanz ziehen. Vorab kommentiert Rechtsanwalt Jaufer das Insolvenzrecht und die beabsichtigten Änderungen.
1. Kommt eine Insolvenzwelle?
Vorweg stellt sich die Frage, ob im Jahr 2021 bzw. in den Folgejahren - COVID-19 bedingt - mit einer Insolvenzwelle zu rechnen ist. Rein statistisch ist festzustellen, dass seit einigen Jahren die Unternehmensinsolvenzen rückläufig sind und im Jahr 2020 die Anzahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren einen Tiefpunkt erreicht hat. Allein aus diesem Umstand wird sich logischerweise ein Anstieg der zu eröffnenden Insolvenzverfahren in den kommenden Monaten ergeben.
Unabhängig von dieser rein statistisch belegbaren Ausgangslage wird es auch Branchen geben, die COVID-19 bedingt – trotz intensiver Bemühungen, das eigene Geschäftsmodell neuen Umständen anzupassen – erhöht insolvenzgefährdet sind. Dazu kommen noch diejenigen Unternehmen, die ohnehin sehr liquiditätsschwach in die COVID-19-Krise gegangen sind und zudem aufgrund ihrer Größe oder aber ihrer geschäftlichen Ausrichtung durch den finanziellen Unterstützungskatalog der Bundesregierung nicht die ausreichende liquiditätsmäßige Unterstützung bekommen haben und damit nach Auslaufen der Abgabenstundungen und sonstiger Unterstützungsmaßnahmen eben nicht ausreichend Finanzmittel haben werden.
Persönlich rechne ich jedoch nicht mit einer Insolvenzwelle, sondern vielmehr mit einer Veränderung der Sanierungs- und Restrukturierungsdynamik. Das eine oder andere Unternehmen dürfte durchwegs eine Insolvenzverzögerung über den Coronazeitraum hinaus bis zum Ende der Abgaben- und sonstigen Stundungen in Insolvenz erleben. Eine „Welle“ wird daher wohl dort kommen, wo der Insolvenzzustand bereits vor dem ersten Lockdown aufgestaut war. Vielmehr aber werden die Unternehmen – vor allem Eigentümer geführte – neue Überlebensstrategien entwickeln.
Möglicherweise werden diese Unternehmen noch genauer ihre personellen Kapazitäten und Ressourcen prüfen und / oder sich – nachdem sie sich die letzten Monate intensiv mit den Notwendigkeiten der Anpassung des eigenen Geschäftsmodells beschäftigt haben – kurz oder mittelfristig mit dem Eingehen neuer Partnerschaften – Stichwort: Beteiligungsprozesse bzw. dem Verkauf nicht mehr zum neuen Geschäftsmodell passender Geschäftsteile – befassen. Insgesamt glaube ich, dass wir von einer Veränderung der Überlebensstrategien auszugehen haben und daher gerade die außerinsolvenzliche Sanierung zunehmen und gewinnen wird und daher die Restrukturierung insgesamt auf Eigentümerebene transaktionsfreudiger werden dürfte. Dies haben wir bereits in den vergangenen 12 Monaten seit dem ersten Lockdown gespürt!
Als Zwischenergebnis bleibt: ein neues Insolvenzrecht braucht es wohl kaum!
2. Wie steht es um das Insolvenzverfahren?
Das österreichische Insolvenzverfahren ist generell ein sehr unternehmens- und sanierungsfreudiges. Wie sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten gezeigt hat, konnten zahlreiche Unternehmen durch erfolgreich abgeschlossene Sanierungspläne restrukturiert werden. Volkswirtschaftlich betrachtet wurden damit hunderte Arbeitsplätze gerettet, Geschäftsbeziehungen erhalten und letztendlich die Erfolgsbilanz unserer Wirtschaft gestärkt.
3. Wie steht es um das Restrukturierungen?
Festzustellen ist, dass sich in den letzten Jahrzehnten basierend auf einer stabilen Kapital- und Bankenlandschaft in Österreich ein funktionierendes System an außergerichtlichen Restrukturierungen etabliert hat. Zahlreiche Unternehmen – quer durch alle Branchen – konnten „still“ im Hintergrund unter Einbindung nur einiger weniger Stakeholder (gläubigerseitig, darunter vor allem Banken) mit deren Unterstützung saniert und restrukturiert werden. Damit ist der Bogen an außergerichtlicher und gerichtlicher Sanierung zum heutigen Zeitpunkt gespannt und ein in sich geschlossener und funktionierender.
4. Aktuelle Rechtsentwicklungen in der EU
Innerhalb der EU gibt es seit einigen Jahren intensive Bemühungen sowohl die insolvenzgerichtlichen Verfahren zu harmonisieren, als auch die vorinsolvenzliche Restrukturierung zu vereinheitlichen und insgesamt zu fördern. Daher sind die EU-Mitgliedsstaaten derzeit, selbstverständlich auch Österreich, damit intensiv befasst, die EU-Restrukturierungsrichtlinie, die 2019 beschlossen wurde, bis Sommer 2021 umzusetzen. Dies ist eine Entwicklung, die völlig losgelöst von der Anfang 2020 in Europa angekommenen COVID-19-Krise geschieht.
5. Restrukturierungsrichtlinie in Deutschland
In Deutschland wurde die Restrukturierungsrichtlinie bereits Ende 2020 umgesetzt, in diesem Fall eben unter dem besonderen Druck der Pandemie vorangetrieben. Gleich wie bei den österreichischen Umsetzungsbemühungen stehen hier vor allem folgende Überlegungen der Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts über den dortigen Restrukturierungsrahmen im Vordergrund:
Partielle Involvierung des Insolvenzgerichts
Für Unternehmen im frühen Krisenstadium einzuleitendes Verfahren, also Unterstützung der außergerichtlichen Restrukturierung
Einbeziehung aller Gläubiger und Anteilseigner je nach Konzept möglich
Mehrheitserfordernisse und den Gläubigern und nicht, wie die in der außergerichtlichen Sanierung zivilrechtlich notwendige Einstimmigkeit
Unterstützung von Sanierungsvertragsgestaltungen
Vorantreibung leistungswirtschaftlicher Sanierungsaspekte
Abschluss eines Moratoriums mit den wesentlichen Gläubigern und Aufstellung neuer Finanzierungsstrukturen
Im Bedarfsfall Unterstützung durch einen gerichtlich bestellten Restrukturierungsbeauftragten
6. Umsetzung in Österreich
Die Umsetzung der RestrukturierungsRL in Österreich wird wohl im zweiten Quartal 2021 erfolgen. Die Verhandlungen im Justizministerium sind vorerst abgeschlossen und werden die bisherigen Ergebnisse nun auf eine politische Diskussion und Probe gestellt. Aus den Medien ist zu hören, dass es bereits auf politischer Ebene einzelne Vorstöße gibt, die durchaus vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie stehen.
Im Wesentlichen ist dabei aber zu unterscheiden, dass es einerseits Bemühungen gibt, die die Entschuldung von Privatpersonen (Schuldenregulierungsverfahren) trotz der bereits vor einigen Jahren erfolgten Novelle weiter zu erleichtern. Andererseits gibt es eben auch Stimmen, die nach einer Erleichterung für Unternehmensinsolvenzen rufen.
7. Sind die Bemühungen ausreichend?
Insgesamt stellt sich daher die Frage, ob die ohnehin – unabhängig von der COVID-19-Krise – laufenden Bemühungen das Sanierungs- und Restrukturierungsrecht für Unternehmen weiterzuentwickeln und zu modernisieren, nicht ausreichen, um hier entsprechende Vorkehrungen für eine zu erwartend ansteigende Zahl an insolventen Unternehmen abfangen zu können.
Dazu stellt sich wiederum im Vorfeld generell die Frage, welchen gesellschaftlichen Anspruch ein Land wie Österreich an seine Sanierungskultur stellt: ausgehend von einer klaren und funktionierenden gesellschaftsrechtlichen Ordnung, die Unternehmen den rechtlichen Rahmen vorschreiben, gibt es eben den oben beschriebenen Unternehemssanierungs- und Restrukturierungsrahmen sowohl außerhalb als auch innerhalb eines formellen Insolvenzverfahrens.
Eine Anpassung des österreichischen Insolvenzverfahrens in die Richtung, wonach insbesondere den Gläubigern bzw. einzelnen Gruppen – wie etwa Dienstnehmern, Abgabengläubigern oder Lieferanten – ein besonderes Vorrecht und Mitwirkungsrecht bei den Sanierungsbestrebungen und -bemühungen gegeben werden soll, braucht mehr als nur eine Veränderung der Insolvenzverfahrensnormen.
Für eine solche Diskussion ist im Vorfeld zu hinterfragen, ob wir bereit sind, die gesellschaftsrechtliche Ordnung neu zu denken und die vorhandene (erfolgreiche) Sanierungskultur, die seit Jahrzehnten in Österreich der Fortführung des Unternehmens und der Entschuldung über einen Sanierungsplan den Vorzug gibt, und diese Instrumentarien im Wesentlichen auch die starke Mitwirkung und Einflussnahme durch die Unternehmensleitung bzw. deren Eigentümer unter Aufsicht eines Insolvenzgerichts bzw. des Insolvenzverwalters vorsieht, zu überdenken.
Ob wir bereit sind, für eine solche offene Diskussion, wonach mehr Gläubigermitsprache und Einflussnahme auf Unternehmen in der Krise zugelassen werden soll, ist fraglich. Fraglich ist auch, ob die Wirkungen der Pandemie auf unsere Wirtschaft ein solche Diskussion überhaupt braucht und wir in einer völlig ungewissen Umgebung die Notwendigkeit haben, unsere Rechtsordnung völlig neu zu erfinden.
Es sind aber nicht nur gesellschaftsrechtliche Grundstrukturen die gänzlich hinterfragt werden müssten, um eben auch die Sanierungsmechanismen darauf anzupassen. Es ist noch viel weiter und darüber hinaus zu hinterfragen, ob die seit vielen Jahren immer schärfer und strenger werdende Regulierung unseres Finanz- und Kapitalmarktes dieser Diskussion widerspricht. Persönlich gesprochen sind die beteiligten Stakeholder bei Unternehmensrestrukturierungen allesamt – von Seiten der Gläubigervertretungen, der Banken, der Dienstnehmervertretungen etc. – kulturell sehr sanierungsfreundlich ausgerichtet; darauf aufbauend haben auch zahlreiche Unternehmensrettungen der letzten Jahre und Jahrzehnte gefußt. Versuche, den Unternehmensträgern (Eigentümern, Geschäftsführern, Vorständen etc.) in der Unternehmenskrise das Zepter mehr oder weniger aus der Hand zu nehmen, haben dabei nur sehr eingeschränkt funktioniert.
Sollte es aber auf politischer Ebene die Öffnung einer Diskussion für mehr Einflussnahme und damit Beschränkung der Eigentümer und Geschäftsführer geben, braucht es eben eine weitreichendere Befassung bis hin zum Hinterfragen der Regulierung des Finanz- und Kapitalmarktes. Aus derzeitiger Sicht sehe ich keine Notwendigkeit einer derartigen Diskussion.
KSV1870-Webinar
Ein Jahr Covid-Krise - im Webinar am 18. März 2021 gibt Clemens Jaufer, Rechtsanwalt und Partner der Jaufer Rechtsanwälte GmbH, einen Rückblick auf 12 Monate Covid-19 und die notwendigen Insolvenz abwehrenden Maßnahmen des Gesetzgebers.
Und dazu gibt es eine Vorschau auf die kommenden 12 Monate und Antworten zu folgenden Fragestellungen:
Welche Pflichten treffen die Unternehmensverantwortlichen?
Unternehmensplanung und Fortbestehensprognose vor dem Hintergrund sich ständig ändernder Rahmenbedingungen.
KSV1870-Webinar
Für die Teilnahme zum Webinar am 18. März 2021 ist eine Voranmeldung notwendig. Sie erhalten nach der Anmeldung einen Link mit dem Sie sich einloggen und teilnehmen können.
KSV1870 Webinar: Dynamische Überlebensstrategien in Zeiten von Covid-19
Termin: 18. März 2021 - 14 bis 15 Uhr
Anmeldung: register.gotowebinar.com
Max. Teilnehmerzahl: 500 Personen