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Finanzielle Soforthilfe der AK Kärnten für Pleite-Opfer

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Finanzielle Soforthilfe der AK Kärnten für Pleite-Opfer
k.A©IStock.com/iSailorr
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Die Arbeiterkammer in Kärnten will Pleiteopfer sofort und unbürokratisch helfen. Bis zu 2.000 Euro Überbrückungsgeld soll es sofort geben.

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Klagenfurt. Die Arbeiterkammer Kärnten bietet Mitarbeitern, die von Firmenpleiten betroffen sind, ab sofort finanzielle Soforthilfe an. Wie AK-Präsident Günther Goach am Dienstag bei einem Pressegespräch erklärte, gibt es "rasch und völlig unbürokratisch" bis zu 2.000 Euro als zinsenfreies Darlehen. Das Geld werde binnen zwei Tagen überwiesen. Die Aktion ist laut Goach österreichweit einzigartig.

Es dauere oft mehrere Monate, bis der Insolvenzfonds die ausständigen Löhne auch tatsächlich auszahle, begründete Goach die Aktion. Die Zahlungen würden bei den Betroffenen aber weiterlaufen, etwa würden Mieten fällig. Das stelle viele Arbeitnehmer vor große Probleme, deshalb habe man beschlossen, eine möglichst einfache und praktikable Lösung zu finden, um die Pleite-Opfer zu unterstützen, die ja unschuldig zum Handkuss kämen.

Laut Bernhard Sapetschnig, Leiter der Finanzabteilung der Arbeiterkammer, ist lediglich ein Lohnzettel oder ein sonstiger Bezugsnachweis notwendig: "Die Antragstellung kann über einen der Gläubigerschutzverbände erfolgen." Anspruchsberechtigt sind alle, die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung Mitglieder der AK-Kärnten sind, das gilt auch für freie Dienstnehmer und geringfügig Beschäftigte.

Die Höhe des Darlehens von maximal 2.000 Euro darf aber die Höhe von zwei Monats-Nettobezügen nicht übersteigen. "Das dient dem Schutz der Arbeitnehmer", sagte Sapetschnig. Die Rückzahlung erfolgt, sobald der Insolvenzfonds die Zahlungen aufnimmt. Die Antragsteller unterschreiben eine entsprechende Abtretungserklärung, damit sei das Risiko für die Arbeiterkammer äußerst gering.

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