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Karlsruhe.Die Kinder des ehemaligen Drogeriemarktkönigs Anton Schlecker (74) müssen ins Gefängnis. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss wies der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revisionen von Meike (45) und Lars Schlecker (47) gegen ihre Ende 2017 ergangene Verurteilung unter anderem wegen Untreue, vorsätzlichen Bankrotts und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung als ganz überwiegend unbegründet zurück.
Beide müssen nach dem nun rechtskräftigen Urteil für zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis.
Der Bundesgerichtshof reduzierte mit dem Beschluss lediglich das vom Landgericht Stuttgart verhängte Strafmaß gegen Lars Schlecker um zwei Monate und gegen Meike Schlecker um einen Monat. Die Reduzierung betraf eine vom Stuttgarter Landgericht verhängte Einzelfreiheitsstrafe wegen Beihilfe ihres Vaters zum vorsätzlichen Bankrott.
Firmenpatriarch Anton Schlecker hatte seine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung ohne Rechtsmittel akzeptiert. Mit der nun rechtskräftigen Verurteilung seiner Kinder dürfte die strafrechtliche Aufarbeitung der Insolvenz aus dem Jahr 2012 abgeschlossen sein. Als Folge der Pleite des lange den deutschen Drogeriemarkt dominierenden Unternehmens hatten tausende Verkäuferinnen ihren Job verloren.
Anton Schlecker hat im Januar 2012 für seine 15 000 Filialen Insolvenz angemeldet. Dabei hatte das Unternehmen seit 2004 Verluste gemacht. Mehr als 23.000 Mitarbeiter, vorwiegend die sogenannten "Schlecker-Frauen", verloren ihren Job. Schleckers Vermögen wurde eins auf gut zwei Milliarden Euro beziffert. Der gelernte Metzgermeister hatte seine Drogeriemarktkette im Jahr 1975 gegründet. Aber 1987 expandierte der schwäbische Unternehmer ins europäische Ausland und war zuletzt in zehn Ländern mit eigenen Filaien vertreten. Im Jahr 2010 hatte das Unternehmen noch über 6,55 Milliarden Euro Umsatz erzielt.
Noch kurz vor der Pleite hatte Schlecker rund sieben Millionen Euro abgezwackt und in eine Logistiktochter der Kinder überwiesen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte im Juli 2012 ein Ermittlungsverfahren gegen Anton Schlecker und 13 weitere Personen wegen Untreue, Insolvenzverschleppung und Bankrott eingeleitet. Seine Frau Christa und die Kinder Lars und Meike wurden wegen Beihilfe angeklagt.
Die Richter schonten die Angeklagten bei der Verurteilung am Landgericht Stuttgart im Sommer 2018 nicht. In der Urteilssprechung meinten die Richter, dass die Millionenüberweisung kurz vor der Pleite zeigt, dass die Motivation der Angeklagten „von besonders großer Geldgier geprägt war“.