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Die sechs häufigsten Fallen beim KFZ-Leasing

In Kooperation mit D.A.S. Rechtsberatung der Ergo Versicherung
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Die sechs häufigsten Fallen beim KFZ-Leasing
Nahezu alle Risiken werden beim Leasing auf den Leasingnehmer abgewälzt.©iStock
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Leasing zählt bei der Anschaffung eines neuen Autos zu den beliebtesten Finanzierungsformen. Beim Autoleasing sollte man sich über mögliche rechtliche Konsequenzen im Klaren sein, sonst drohen teure Überraschungen. Was es bei Restwert-Leasing, Deckungslücken, überschrittene Kilometerzahl und vorzeitiger Kündigung zu bedenken gilt.

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Leasing zählt zu den beliebtesten Finanzierungsform, Leasingverträge bergen aber auch Potential für reichlich Konfliktstoff. Der Klagenfurter Partneranwalt der D.A.S. Rechtsberatung AG, Stefan Löscher, hat die häufigsten Streitpunkte zusammengefasst.

Wie funktioniert Auto Leasing in Österreich?

Der Leasinggeber überlässt eine in seinem Eigentum stehende Sache dem Leasingnehmer gegen Entgelt für einen bestimmten Zeitraum zum Gebrauch. Während des Leasingverhältnisses zahlt der Leasingnehmer – dieser kann als privater oder gewerblicher Kunde auftreten – dem Leasinggeber für die Nutzung des Autos monatlich eine im Leasingvertrag vereinbarte Leasingrate.

Was sind die rechtliche Grundlage für Leasingverträge?

Auf welchen rechtlichen Grundlagen ein Leasingvertrag fußt, hängt davon ab, ob ein Unternehmer oder ein Privater der Vertragsunterzeichner ist. Kommt der Vertrag mit einem Konsumenten zustande, unterliegt die Vertragsform dem Verbraucherkreditgesetz. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer unterliegt die Vereinbarung dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). So ist bei der Überlassung von unbeweglichen Sachen das Mietrechtsgesetz anwendbar.

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Welche Kosten beinhaltet das Restwert-Leasing?

Am häufigsten bei der Anschaffung eines Autos ist vor allem für Private das sogenannte Restwertleasing. Der Leasinggeber fungiert dabei als Kreditgeber. Dieser finanziert und kauft das Auto vom Verkäufer (Autohändler) und bleibt in dessen Eigentum (siehe weitere Informationen oben). Die Anschaffungskosten samt Kaufspesen, Gebühren, Refinanzierungskosten und Gewinnzuschlag werden ihm vom Leasingnehmer vergütet. Der Leasingnehmer erhält dafür ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht für das Auto.

Operating Leasing und Full-Service-Leasing für Unternehmen

Unternehmen haben die Wahl zwischen Restwert Leasing, Operating Leasing und Full-Service-Leasing. Im Gegensatz zum Restwert Leasing wird sowohl beim Operating Leasing als auch beim Full-Service-Leasing keine Anzahlung gemacht. Ein Vorzug den jedoch ausschließlich Unternehmen genießen können. Beim Operating Leasing steht die Kilometerleistung pro Jahr im Vordergrund: Üblich sind in der Praxis entweder 10.000, 15.000 oder 20.000 Kilometer pro Jahr. Je höher die Kilometerleistung, desto größer ist der Verschleiß und geringer der Restwert des Leasing-Gegenstandes am Ende der Leasinglaufzeit.

Der Unterschied zwischen den beiden Finanzierungsformen ist aber vor allem, dass beim Full-Service-Leasing der Anbieter nicht nur das Leasing bietet, sondern das komplette Service und das Leasing eine All-inclusive-Rate ist. Der Fuhrparkmanager übernimmt sämtliche Dienstleistungen rund ums Auto, von der Wartung, über Reifenwechsel, bis hin zur Tankkarte und Schadenmanagement. Zusätzliche Investitionen fallen damit über die gesamte Laufzeit nicht an. Am Ende der vereinbarten Vertragsdauer werden die Fahrzeug zurückgegeben. Ein Kauf des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer ist nicht vorgesehen. Zu den Anbietern von Full-Service-Leasing in Österreich zählen unter anderem die Porsche Bank, Arval, ALD Automotive und Kia. "Im Schnitt sind mit Full-Srvice-Leasing Einsparungen von rund zehn Prozent möglich", so Wolfgang Steinmann, Generalsekretär des Leasingverbandes. Der Fuhrparkanbieter profitiert als Großabnehmer von Mengenvorteilen und gibt davon auch welche weiter. So hat Arval weltweit rund 1,5 Millionen Fahrzeuge verleast. Doch nicht alle Anbieter bieten sowohl Operating als auch Full-Service-Lerasing an, wie etwa Arval, die Porsche Bank oder ALD.

Im Leasing ABC werden weitere wichtige Begriffe zum Thema Leasing erklärt.

Was ist der Restwert beim Autoleasing?

Der Restwert bemisst sich am Anschaffungspreis. Beim Restwert handelt es sich um jenen Wert, den das Fahrzeug hat und damit abzüglich Wertminderung durch die Nutzung, wenn es zurückgegeben wird. Der Leasinggeber kalkuliert dazu am Beginn der Leasinglaufzeit den voraussichtlichen Verkaufswert des Fahrzeuges zum Laufzeitende. Beim Restwertleasing wird damit während der Mietzeit (=Leasingdauer) nicht der gesamte Betrag amortisiert, sprich abbezahlt. Der Vorteil liegt in niedrigeren Leasingraten infolge eines verbleibenden Restwertes, der zum Schluss auf einmal gezahlt werden muss. Leasingnehmer hat am Ende der Laufzeit eine Kaufoption zu einem im Vorhinein vereinbarten Kaufpreis oder die Leasinggesellschaft bleibt Eigentümer des Fahrzeuges und zahlt dem Leasinggeber den Restbetrag, sofern der Leasingnehmer kein neues Leasingmodell nimmt und einen Teil der Zahlung für das alte Fahrzeuges als Anzahlung für ein neues genommen wird.

Dabei gilt: Je höher der prognostizierte Restwert, desto niedriger die monatliche Leasingrate. Ist nach Vertragsende der Restwert beispielsweise durch eine veränderte Lage am Gebrauchtwagenmarkt zu viel gefahrene Kilometer oder Mängel am Auto nicht zu erzielen, muss die Differenz vom Leasingnehmer getragen werden. Vereinbart wird nicht nur eine monatliche fixe Rate auf Basis eines Zinssatzes und auch eine Kilometerleistung, die nicht überschritten werden sollte, da sonst Extrakosten anfallen, die vertraglich vereinbart werden. Der Tipp von Wolfgang Steinmann, Generalsekretär des Leasingverbandes: "Achten Sie darauf, dass die Vereinbarungen wie Restwert und voraussichtlich gefahrene Kilometer realistisch sind."

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Die größten Risiken für Leasingnehmer

1. Leasingnehmer trägt das volle Risiko für das Kfz

Wenn Reparaturen fällig werden, wird der Leasingnehmer zur Kasse gebeten, auch wenn er nicht der Eigentümer des Autos ist. Denn typisch für dieses Finanzierungsleasing ist, dass der Leasingnehmer nach der Übergabe des Autos die Gefahr des „zufälligen Unterganges“ - wie es im Gesetz heißt - trägt und der Leasingnehmer unabhängig vom Verschulden für Mängel einstehen muss. Das bedeutet: Selbst wenn das Auto zufällig beschädigt wird oder Reparaturen nötig sind, muss der Leasingnehmer dafür aufkommen und auch noch die Leasingraten in voller Höhe weiter zahlen. Der Leasingnehmer trägt daher das volle Investitionsrisiko für das Leasinggut. „Nahezu alle Risiken werden auf den Leasingnehmer abgewälzt. Darüber sollten sich Leasingnehmer bewusst sein“, warnt der Klagenfurter Partneranwalt der D.A.S. Rechtsberatung AG, Stefan Löscher.

Nahezu alle Risiken werden auf den Leasingnehmer abgewälzt

Stefan LöscherPartneranwalt der D.A.S. Rechtsberatung

2. Kfz-Leasing: Vorsicht Deckungslücke

Erhebliche Risiken wie der Diebstahl des Autos oder ein Totalschaden werden in der Regel zwar durch Versicherungsverträge für das Leasingobjekt abgefedert. Doch (Kasko-)Versicherungen zahlen üblicherweise nur den Wiederbeschaffungswert des Autos. Dieser deckt sich in der Regel aber nicht mit dem Betrag, den der Leasingnehmer laut Vertrag tatsächlich noch zu zahlen hat. Für diese Deckungslücke muss der Leasingnehmer aufkommen. Einen Ausweg bietet eine sogenannte GAP-Versicherung. „Auf so eine Deckung sollte man bei Vertragsabschluss unbedingt achten“, rät Löscher.

Selbst wenn man nicht mehr zahlen kann oder will: Die Raten müssen bis zum Vertragsende bezahlt werden.

3. Vorzeitige Kündigung beim Auto Leasing problematisch

Finanzierungsleasingverträge wie Restwert-Leasing und Full-Service-Leasing werden meist zeitlich befristet und sind nur kündbar, wenn außerordentliche Gründe wie beispielsweise der Untergang des Leasingobjektes vorliegen. Das bedeutet laut Löscher: "Selbst wenn man nicht mehr zahlen kann oder will: Die Raten müssen bis zum Vertragsende bezahlt werden." Es ist jedoch möglich, bereits bei Vertragsabschluss eine vorzeitige Kündigung zu vereinbaren.


Auch bei auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Verträgen ist eine Kündigung durch den Leasingnehmer nach der vertraglichen Regelung meist erst nach Ablauf der Grundvertragsdauer (Kalkulationszeitraum) zulässig, da davor meist ein Kündigungsrecht ausgeschlossen wird Löscher: „Man sollte sich die Laufzeit des Leasingvertrages genau überlegen, da eine vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages – außerhalb des Verbraucherkreditgesetzes - entweder gar nicht möglich ist oder andernfalls hohe Abschlagszahlungen drohen.“

4. Leasing: Gefahr unzureichender Gewährleistung

Bei Mängel am Auto werden direkte Gewährleistungsansprüche des Leasingnehmers gegenüber dem Leasinggeber typischerweise vertraglich ausgeschlossen. Dafür werden Ansprüche, die dem Leasinggeber gegenüber dem Autohändler zustehen, an den Leasingnehmer abgetreten. Das bedeutet aber auch, dass sich Leasingnehmer bei Sachmängel an den Autohändler wenden müssen Das Problem: Die Gewährleistungsfrist beträgt meist zwei Jahre, Leasingverträge laufen jedoch meist länger. So kann es vorkommen, dass man ein kaputtes Auto hat, es nicht mehr nutzen kann, keine Gewährleistungsansprüche mehr zustehen aber trotzdem die Leasingraten weiterzuzahlen sind. Am Ende bleibt dann nichts anderes übrig als die Reparatur zu zahlen, weil man gegenüber dem Leasinggeber verpflichtet ist, das Auto in ordnungsgemäßem Zustand wieder zurückzugeben. Ausweg: Automarke wählen, die längere Herstellergarantien gewähren.

Viele Kunden glauben, der Rückkaufswert ist garantiert. Doch das ist nicht der Fall

Stefan LöscherPartneranwalt der D.A.S. Rechtsberatung

5. Rückkaufswert - in welchen Fällen hohe finanzielle Einbußen drohen

Nach Vertragsende kann das Fahrzeug gekauft, weiter geleast oder zurückgegeben werden. Doch bei der Rückgabe kann es immer wieder böse Überraschungen geben, nämlich dann wenn der Leasinggeber den verbleibenden Restwert des Autos feststellt. Üblicherweise kommt beim KFZ-Leasing als Vertragsmodell ein Restwertleasing (Teilamortisation) zum Einsatz, bei dem mit der Restschuld am Ende der Laufzeit kalkuliert wird. Die Restschuld entspricht in der Regel dem Restwert, also dem voraussichtlichen Verkaufswert (Marktwert) des Autos am Ende der vereinbarten Leasingdauer.

D.A.S. Partneranwalt Löscher: "Viele Kunden glauben, der Rückkaufswert ist garantiert. Doch das ist nicht der Fall. Der Kunde trägt das spätere Verkaufsrisiko mit. Das bedeutet in der Praxis: Wenn der vom Leasinggeber kalkulierte Restwert für das Auto nicht erreicht wird, muss der Kunde den Differenzbetrag aus eigener Tasche begleichen. Da kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen.

Zu Beginn der Laufzeit einen höheren Restwert anzusetzen, ist jedoch verlockend. Denn auf diese Weise werden Kunden mit einer niedrigen Monatsrate geködert. Wenn das Auto aber am Ende der Laufzeit am Markt weniger wert ist, als prognostiziert, werden Nachzahlungen fällig. Löscher: "Kunden sollten daher immer überprüfen, ob der im Vertrag kalkulierte Restwert auch nachvollziehbar ist." Darüber hinaus ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet, das Auto in so einem Zustand zurückzugeben, dass das Auto auch wieder gut verwertbar ist. Treten Lackschäden auf oder sind die Polster verschmiert, wird der Leasinggeber versuchen den Restwert drücken - und damit steigt die Differenz, die man selbst noch drauflegen muss.

6. Auslaufmodelle: Drohen bei Wertverlust Nachzahlungen für Leasingnehmer?

Plug-In-Hybrid-Modelle gelten mittlerweile bei mehreren Herstellern als Auslaufmodelle. Diese und andere Strategien, die im Zuge des geplanten Aus für Neuwagenfahrzeuge mit Verbrennungsmotor kommen könnten, könnten sich negativ auf die Wiederverkaufschancen auf dem Gebrauchtwagenmarkt auswirken. Was können solche Strategieschwenks für den Leasingnehmer bedeuten? Drohen bei der Rückgabe Nachzahlungen für das geleaste Auto und wenn ja, wie kann man sich dagegen absichern? D.A.S. Partneranwalt Löscher: "Es kommt stets auf die vertragliche Gestaltung an, wer das Risiko des spekulativen Leasingbestandteiles trägt." Sein Tipp für Fahrzeuge, deren Restwert droht unerwartet stark zu sinken: Ein sogenannten Leasingvertrag mit Vollamortisation. So kann vereinbart werden, dass das Auto am Ende der Laufzeit zu einem fixen Rückkaufswert erworben wird. In diesem Fall liegt das Restwertrisiko beim Händler oder Hersteller. So kann das Risiko eines klassischen Restwertvertrages mit Nachzahlverpflichtung elegant umschifft werden. Bei einer solchen Vereinbarung könnte es am Laufzeitende zu sinkenden Restwerten und damit zu Nachzahlungen zu Lasten des Leasingnehmers kommen.

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter:

GLO Gößeringer Löscher Oman Rechtsanwälte GmbH
Mag. Dr. Stefan Löscher
Heuplatz 2
9020 Klagenfurt am Wörthersee
T +43 463 / 287 707
F +43 463 / 287 707 - 77
E office@glo-law.at

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