Unternehmer sind immer wieder mit Produktrückrufen konfrontiert. Häufig geht es dabei um Autos und Lebensmittel. Doch es kann jedes Produkt treffen und jedes Unternehmen.
Welche Pflichten Händler nach Abwicklung des Geschäftes noch haben
Denn selbst nachdem ein Vertrag erfüllt ist und ein Geschäft abgewickelt ist, bleiben die Schutz- und Sorgfaltspflichten zwischen den Vertragspartnern bestehen. Darunter fällt auch die Verpflichtung, die Kunden zu warnen, sobald ein Händler über die Gefahr, die von einem Produkt ausgehen kann, erfährt. Das Produktsicherheitsgesetz verpflichtet Händler nämlich, keine Produkte in Verkehr zu bringen, von denen sie wissen oder wissen müssen, dass sie den geforderten Sicherheitsstandards nicht genügen.
Was Firmen tun müssen, wenn sie Gefahren eines Produkts erkennen
Erfährt ein Unternehmen nach der Abwicklung des Geschäftes von den Risiken eines Produkts, ist rasches Handeln nötig. Wer ein entsprechendes Produkt in Verkehr gebracht hat, muss deshalb unverzüglich die Behörden informieren. Die dafür vorgesehene Einrichtung in der EU ist RAPEX (Rapid Alert System for dangerous non-food products), die ein europäisches Produkt-Sicherheits-Schnellwarnsystem implementiert hat. Teilweise können Meldungen auch direkt an das Sozialministerium erfolgen. Die Abteilung Produktsicherheit hat dafür eine Website mit nützlichen Informationen eingerichtet (www.produktsicherheit.at).
Kommt ein betroffenes Unternehmen der Meldepflicht nicht nach, droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 3.000 Euro oder im Fall ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen. Weiters müssen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Konsumenten, wie ein Produktrückruf, gesetzt werden.
In welcher Form ein Produktrückruf erfolgen soll
Nach Möglichkeit sollten Verbraucher von einem Produktrückruf direkt informiert werden. Ist das nicht möglich, können unter anderem der öffentliche Aushang in den Verkaufsräumen, die Veröffentlichung auf der Website des Unternehmens oder die Veröffentlichung in einem geeigneten Medium zu empfehlen sein.
Produktrückruf: Wann Konsumenten ihre Ansprüche verlieren
Verbraucher, die ihr Produkt nicht sach- und fachgerecht verwenden, müssen damit rechnen, bei einem Produktrückruf mögliche Ansprüche zu verlieren. Zudem sollten Produktrückrufe auch von Konsumenten ernst genommen werden. Um im Streitfall ein Mitverschulden zu vermeiden, sollte das schadhafte Produkt nicht weiter verwendet werden.
Bei einem Auto könnte ein Konsument bei einem später eintretenden Schaden mögliche Ansprüche verlieren, beispielsweise wenn einem zuvor ergangenen Aufruf des Herstellers das Auto in die Werkstatt zu bringen, nicht Folge geleistet wurde.
Wo man sich über aktuelle Produktrückrufe informieren kann
Aktuelle Rückrufaktionen für Lebensmittel und die Gründe dafür können auf der Website der Agentur für Ernährungssicherheit (www.ages.at) abgerufen werden. Eine wichtige Anlaufstelle zum Thema Produktsicherheit und -rückrufe und allgemein zum Thema Sicherheit für europäische Verbraucher, ist das Sozialministerium, die für derartige Belange die Website www.produktsicherheit.at eingerichtet hat. Auf dieser Website gibt es auch einen Link zum Schnellwarnsystem für Verbraucherprodukte (RAPEX) mit wichtigen Informationen zu gefährlichen Produkten aus dem Nicht-Lebensmittelbereich.
Droht trotz Produktrückruf Schadenersatz?
Die Frage, ob Schadenersatzpflicht besteht, ist im Einzelfall zu klären. Vollumfänglich Schadenersatzforderungen drohen Unternehmen, wenn Verbraucher nachweislich nicht im erforderlichen Ausmaß vom Produktrückruf informiert werden. „Im Rahmen ihrer Compliance-Regeln sollten Unternehmen daher den Erfolg des Produktrückrufes dokumentieren", empfiehlt D.A.S. Partneranwalt Herzog.
Produktrückruf: Wie lange Unternehmen haften
Das Risiko zu haften besteht solange wie Verbraucher geschädigt werden können. Bis das letzte ausgelieferte und defekte Produkt zurückgerufen wird, besteht damit ein Haftungsrisiko. Je nach Art des betroffenen Produkts können Rückrufe damit unter Umständen lange dauern. Allerdings können zehn Jahre nachdem ein Produkt in Umlauf gebracht wurde keine Haftungsansprüche mehr gestellt werden.
Welche Schadenersatzansprüche Verbraucher geltend machen können
Erleiden Konsumenten durch ein fehlerhaftes Produkt einen Schaden, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Einerseits auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes andererseits nach dem allgemeinen Zivilrecht. Sachschäden werden allerdings nur dann ersetzt, wenn sie nicht das schadhafte Produkt selbst betreffen und der Schaden – gemäß dem Selbstbehalt laut Produkthaftungsgesetz – 500 Euro übersteigt.
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Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und beispielgebende RechtsService-Leistungen wie die D.A.S. Direkthilfe® und D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre starke Marktposition als Rechtsschutzspezialist gefestigt und wird bereits seit 2009 jährlich mit einem stabilen A-Rating durch Standard & Poor’s bewertet.
Seit 1928 steht die D.A.S., das Original für Rechtsschutz, für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in mehr als 10 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Group AG, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.
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