Die EU hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Der europäische Green Deal ist die Strategie, mit der die EU ihr Klimaziel für 2050 erreichen will. Welche Maßnahmen geplant sind und wie besonders Unternehmen davon betroffen sind. Plus: CO2-Schnellcheck für Firmen.
Was ist der Green Deal?
Die EU hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, also die Treibhausgasemissionen bis dahin auf Netto-Null zu reduzieren.
Der europäische Green Deal ist die Strategie, mit der die EU ihr Klimaziel für 2050 erreichen will. Die Grundlage für den von der Europäischen Kommission beschlossene Green Deal bildet das auf der UN-Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 geschlossene globale Klimaschutzabkommen.
In dem von 55 Staaten ratifizierten Pariser Abkommen wurde festgelegt, die globalen Treibhausemissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 55 Prozent zu senken. Österreich will als EU-Musterschüler diese Vorgaben bereits im Jahr 2040 erreichen.
Die CO2-Ziele des Pariser Klimaabkommens
Grüner Deal: Diese 8 Prioritäten hat die EU-Kommission gesetzt
Klimaschutz
Saubere Energie
Beseitigung von Umweltverschmutzung
Nachhaltige Industrie
Gebäude und Renovierung
Nachhaltige Mobilität
Biodiversität
Nachhaltige Landwirtschaft
Fahrplan bis 2030: Welche Pläne mit dem Fit for 55 Klimapaket verbunden sind
Ein Wichtiger Teil des EU-Fahrplans zur Umsetzung des Green Deals bis 2050 ist das Klimapaket "Fit for 55" und gleichzeitig Herzstück des neuen Klimagesetzes. Es legt die Schritte bis 2030 fest, um bis dahin den CO2-Ausstoß in der EU gegenüber dem Jahr 1990 um 55 Prozent zu reduzieren.
Ziel der EU ist es, bis dahin eine Milliarde Tonnen Treibhausgase einzusparen. Zur Verdeutlichung dieses ambitionierten Vorhabens: Das ist ungefähr so viel, wie in den letzten 30 Jahren an CO2 eingespart wurde.
Welche Auflagen bis dahin zu schultern sind, soll im "Fit for 55"-Gesetzgebungspaket geklärt werden, um das das EU-Parlament und der EU-Ministerrat auf Basis der Gesetzesinitiative der EU-Kommission bis zuletzt um Ergebnisse gerungen. Kein Bereich wird verschont. Vielmehr werden die bisherigen Klimaschutzvorgaben auf mehr Sektoren ausgeweitet und insgesamt verschärft. So waren bisher vom Handel mit CO2-Verschmutzungsrechten die Branchen Industrie, Energie- , Abfallwirtschaft, Luftverkehr und Landwirtschaft betroffen.
resümiert Stefan Fink, Chefökonom beim Wirtschaftsprüfer KPMG und Professor für Finanz- und Risikomanagement an der FH Oberösterreich.
Um die ökologischen Ziele bis 2030 zu erreichen, sollen damit vor allem folgende Punkte neu geregelt werden: der EU-Emissionshandel, die europäische CO2-Regulierung für Fahrzeuge, die Richtlinie für erneuerbare Energien, Energiebesteuerung und die Lastenverteilung zwischen den Ländern. Auch Zölle für CO2-intensive Produkte stehen auf der Agenda.
Dieser Artikel könnte Sie auch interessieren:
Fit for 55: Der EU-Klimaschutz-Fahrplan bis 2030
Wie soll der ökologische Wandel finanziert werden?
Um als erster Wirtschaftsraum der Welt klimaneutral zu werden, bedarf es erheblicher Investitionen, sowohl von der EU, des öffentlichen Sektors der Mitgliedstaaten als auch vom privaten Sektor.
Die EU hat zur Umsetzung des Green Deals einen eigenen Investitionsplan vorgestellt, die zu Investitionen in Höhe von mindestens einer Billion Euro führen sollen. Besonders betroffene Regionen, die dadurch einen tief greifenden wirtschaftlichen und sozialen Wandel durchlaufen, sollen mehr finanzielle Zuwendung erhalten als andere.
Die drei Hauptfinanzierungsquellen
Fonds für einen gerechten Übergang
Der "Fonds für einen gerechten Übergang" wir mit neuen EU-Mitteln in Höhe von 7,5 Milliarden Euro ausgestattet. Der Fonds wird in erster Linie Regionen Zuschüsse gewähren. Um den Fonds zu nutzen, müssen die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Kommission die förderfähigen Gebiete ermitteln. Das Geld aus dem Fonds muss von den jeweiligen Staaten durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds Plus ergänzen und zusätzliche nationale Mittel bereitgestellt werden.Insgesamt sollen dadurch Mittel in Höhe von 30 bis 50 Milliarden Euro zusammenkommen. Dadurch werden beispielsweise Arbeitnehmer dabei unterstützt, Fähigkeiten und Kompetenzen für den Arbeitsmarkt der Zukunft zu entwickeln, und es wird kleinen und mittleren Unternehmen, Jungunternehmen und Gründerzentren geholfen, neue wirtschaftliche Möglichkeiten in diesen Regionen zu schaffen. Auch Investitionen in die Energiewende, beispielsweise in Energieeffizienz, sollen so gefördert werden
Geld aus dem „InvestEU“-Programm, das nachhaltige Infrastrukturprojekte fördert Mithilfe des InvestEU-Programms sollen Investitionen in Höhe von bis zu 45 Milliarden Euro mobilisiert werden. Ziel ist es, private Investitionen in nachhaltige Energie und Verkehr anzuziehen, die diesen Regionen zugutekommen und ihren Volkswirtschaften dabei helfen, neue Wachstumsquellen zu finden.
Darlehen der Europäischen Investitionsbank für den öffentlichen Sektor.
Die Europäischen Investitionsbank (EIB), einer der weltweit größten Geldgeber für den Klimaschutz, soll für ökologische Investitionen Darlehen in Höhe von 25 bis 30 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen, beispielsweise für Investitionen in Fernwärmenetze und die Renovierung von Gebäuden.
Welche Auswirkungen hat der Green Deal für Unternehmen?
Auf die Unternehmen kommen durch den Green Deal große Veränderungen zu. Stefan Fink, Chefökonom beim Wirtschaftsprüfer KPMG: "Rund 80 Prozent der geplanten Maßnahmen betreffen Unternehmen." Zunächst werden die geplanten und bereits verankerten gesetzlichen Maßnahmen, große Unternehmen ab 250 Mitarbeiter treffen, mit der Zeit aber alle. Letztlich wird sich jedes Unternehmen gezwungen sehen, seinen CO2-Fußabdruck bis 2050 drastisch zu reduzieren.
, Gerhard Huemer, Direktor SMEunited in der Europäischen Union.
Die Kosten für die Verursachung von CO2 werden steigen. Für die einen zunächst, weil sie Investitionen für die Senkung ihres CO2-Fußdruck tätigen und für alle Unternehmen, da die Kosten für CO₂-Emissionen steigen werden. Auch die Konditionen für Kredite und Finanzierungen für nicht nachhaltige Tätigkeiten könnten sich verändern.
1. Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichte ab 2024
Die Umsetzung der Vorschriften erfolgt in drei Stufen:
Ab 1. Jänner 2024 sind Nachhaltigkeitsberichte bereits für alle Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen.
Große Unternehmen ab 250 Mitarbeiter müssen ab dem Jahr 2025 über alle Nachhaltigkeitsthemen berichten, um die es im Green Deal geht.
Börsenotierte KMUs, kleine Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen sind ab 2026 zu Nachhaltigkeitsreports verpflichtet, wenn diese bis 2028 auch eine Ausnahmeregelung („Opt-out“) in Anspruch nehmen können.
Für nichteuropäische Unternehmen gilt die Pflicht zur Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts für alle Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben.
Was im Nachhaltigkeitsbereicht stehen muss
Die betroffenen Unternehmen müssen jährlich über die Maßnahmen zum Thema CSR (Corporate Social Responsibility) und Nachhaltigkeit offen legen. Die Berichtspflicht umfasst ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG). Beispielsweise sollen Unternehmen im Bericht Umweltrisiken definieren und versuchen zu vermeiden, ihre Produkte nachhaltiger gestalten und CO2-Reduktionsziele definieren. "Neben dem Klimaschutz spielen auch soziale Nachhaltigkeitskriterien eine immer größere Rolle,“ betonte Christian Wagner, Leiter des Bereichs Umweltrecht in der Wirtschaftskammer. Die genauen Standards werden derzeit noch ausgearbeitet.
Die Corporate Sustainability Reporting directive, kurz CSRD, ist eine Richtlinie und damit die Grundlage für alle Unternehmen mit Berichtspflicht wie solche Nachhaltigkeitsreports verfasst werden müssen. Unternehmen werden sich beispielsweise auch überlegen müssen, von welchen Zulieferern sie Güter beziehen, denn nach dem neuen Lieferkettengesetz müssen auch diese ESG-Kriterien erfüllen, damit der Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens, das deren Waren bezieht, einer Prüfung standhält.
Als Basis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung dient die EU-Taxonomie. Sie definiert grob gesagt, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um als grünes Unternehmen eingestuft zu werden und welche Vorgehen nicht toleriert werden. Wer über seine Energie- und Klimamaßnahmen berichten will, findet unter anderem Unterstützung auf der Plattform www.letsgosustainable.at.
2. Firmen werden für ESG-Verstöße in der Lieferkette verantwortlich gemacht
Durch das Lieferkettengesetz sollen Unternehmen für Verstöße in ihrer Lieferkette verantwortlich gemacht werden können. Das umfasst Umweltschäden als auch Verstöße gegen Menschenrechte.
Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern im Inland. Das Lieferkettengesetz enthält einen Katalog von elf internationalen Menschenrechtsübereinkommen.
Dieser Artikel könnte Sie auch interessieren:
Lieferkettengesetz: Tipps zur Vorbereitung für Unternehmen
3. Ohne CO2-Einsparungen wird der Firmenkredit teurer
Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Green Deals spielen die Banken. Sie sollen die Finanzströme in Investitionen und wirtschaftliche Aktivitäten leiten, die den Zielsetzungen des Green Deals entsprechen und es auch schwieriger machen, Aktivitäten zu finanzieren, die dem Green Deal nicht entsprechen.
Ab 2023 müssen Banken von Unternehmen, die einen Kredit wollen, einen Nachhaltigkeitsbericht einfordern. Zunächst sind nur Unternehmen ab einer Größe von 250 Mitarbeitern betroffen. "Dabei geht es um sämtliche Kredite und nicht nur um die Finanzierung nachhaltiger Projekte", stellt Fink klar.
Zunächst werden die Kredite nach Einschätzung des Ökonomen um 0,2 bis 0,3 günstiger sein als für Unternehmen, die ihren CO2-Fußabdruck nicht senken, "aber der Zinsabstand wird größer werden", ist Fink überzeugt.
4. CO2-Steuer auf Sprit kommt
Die CO2-Bepreisung des Verkehrs, dessen Einführung ursprünglich für Juli 2022 geplant war, wird aufgrund der Teuerungswelle voraussichtlich auf Oktober 2022 verschoben. Das trifft natürlich auch Unternehmen mit Fuhrparks. Dass CO2-Emissionen aus Verkehrsabgasen wie bereits der Kohlendioxidausstoß aus Fabriken, seinen Preis haben wird, gilt als fix.
Die CO2-Steuer soll zunächst neun Cent pro Liter Sprit betragen und sukzessive auf 20 bis 25 Cent angehoben werden. Zum Vergleich: In skandinavischen Ländern beträgt die CO2-Steuer schon heute zwischen 70 und 80 Cent je Liter.
5. Kosten für Verschmutzungsrechte steigen weiter
Starker Preisanstieg bei CO2-Zertifikaten
Der Preis für CO2-Zertifikate im Europäischen Emissionshandelssystem (ETS) steigt seit Monaten. Das Prinzip: Emissionshandelspflichtige Unternehmen wie beispielsweise Unternehmen aus der Stahlbranche als typischer Verursacher von CO2, und im internationalen Wettbewerb stehen, erhalten einen Teil der Emissionszertifikate kostenlos zugeteilt, den weitaus größeren Teil müssen sie kaufen.
Der Grund für den starken Preisanstieg bei CO2-Zertifikaten zuletzt: Die EU-Kommission verkürzte die Zuteilung kostenloser Emissionszertifkate an Unternehmen. "Dieser Trend wird anhalten und den Preis für CO-Zertifikate weiter nach oben treiben", ist KPMG-Experte Fink überzeugt.
Die Kostenbelastung für die betroffenen Unternehmen dürfte damit kräftig steigen, selbst wenn es Unternehmen wie etwa der Voestalpine gelingt, Treibhausgasemissionen durch neue Technologien massiv zu reduzieren, etwa einen Teil der Stahlerzeugung auf wasserstoffbasierte, CO2-freie Verfahren umzustellen.
Wichtige gesetzliche Maßnahmen zur Umsetzung des Green Deals
Das neue EU-Klimagesetz
Seit Juli 2021 gilt in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union das EU-Klimagesetz. In diesem werden die Ziele, die im Green Deal verankert wurden, erstmals gesetzlich festgelegt. Es ist eine rechtsverbindliche Zusage, in den nächsten 30 Jahren die Treibhausgase auf netto null zu senken. Damit ist das rechtliche Fundament für den Europäischen Green Deal gelegt.
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
Die österreichische Regierung hat im März 2021 das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) beschlossen. Es soll helfen, das Ziel, die Stromversorgung bis 2030 auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzubauen, zu erreichen und Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sollen die dafür notwendigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Investitionen in erneuerbaren Strom- und Gas soll es sowohl durch Betriebsförderungen in Form von gleitenden Marktprämien als auch Investitionszuschüsse geben.
Mehr Informationen dazu finden Sie bei den Förderstellen der Bundesländer für mehr Energieeffizienz
Verordnung für ESG- Mindeststandards bei der Kreditvergabe
Mit 1. Juli 2021 sind die Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung in Kraft getreten. Darin sind auch Mindeststandards für den gesamten Prozess der Kreditvergabe von Banken festgelegt.
Es wurde festgeschrieben, dass die Institute bei der Beurteilung des Kreditrisikos von Unternehmen die potenziellen Auswirkungen der Umweltfaktoren und des Klimawandels berücksichtigen müssen. Dazu zählen mögliche Folgen des Klimawandels; wie Haftungsrisiken
CO2-Schnellcheck für Unternehmen
Unternehmen sollen bis 2030 um 55 Prozent weniger Treibhausgas emittieren. Doch wie können Unternehmen das erreichen? Die Wirtschaftskammer Salzburg hat dazu einen CO2-Schnellcheck in Form eines Klima-Kalkulators für Unternehmen entwickelt, mit dem diese ihren aktuellen Verbrauch anhand ein paar Messgrößen ermitteln können.
Dazu gehören Angaben zur Anzahl der Firmenfahrzeuge, deren Antrieb, gefahrene Kilometer, der eingesetzten Energieträger für die Gebäude und deren jährlicher Verbrauch. Der Kalkulator errechnet den jährlichen CO2-Ausstoß, gibt anschließend CO2-Einsparmöglichkeiten vor, die angeklickt werden können und ermittelt das daraus resultierende Einsparpotential.
Rechenbeispiel für eine CO2-Einsparung durch E-Mobilität in einem kleinen Unternehmen
Wenn beispielsweise ein Unternehmen über folgenden Fuhrpark und Energieverbrauch für Gebäude verfügt:
Ein dieselbetriebener Oberklassenwagen für den Chef, mit dem jährlich 40.000 Kilometern gefahren werden,
fünf leichte Nutzfahrzeuge, mit denen im Schnitt jährlich 20.000 Kilometer zurückgelegt werden
zusätzlich 3.000 Kubikmeter Erdgas im Jahr für die Gebäudeheizung verbraucht werden.
Dann werden laut Klima-Kalkulator jährlich 21.273 Kilo Treibhausgase verursacht.
Da man sich unter Treibhausgas-Emissionen in der Maßzahl Kilogramm nur schwer etwas vorstellen kann, gibt die Wirtschaftskammer den Treibhausgas-Ausstoß der jeweiligen Eingaben in virtuelle Bäumen.1 Baum entspricht: 21 kg Treibhausgas.
Der Schnellcheck für dieses Beispiel ergibt: Bis 2030 sollen von 1.013 Bäume eingespart werden, um die erforderliche Emissionsreduktion zu erreichen. Anschließend bietet der CO2-Schnellcheck verschiedene Möglichkeiten, um auf die nötige Reduktion zu kommen.
Wenn der Geschäftsführer von einem Oberklassen-Fahrzeug mit einem Hubraum von zwei Kubikmeter auf ein Elektroauto der Mittelklasse umsteigen, würde das eine CO2-Senkung von äquivalent 310 Bäume bedeuten.
Würden auch noch die fünf Lieferwagen elektrisch betrieben, entspräche das inklusive des E-Autos des Geschäftsführers schon der Ersparnis von 1.206 Bäumen.
Selbst wenn Erdgas als Energieträger für das Firmengebäude beibehalten würde, wären alleine durch den Umstieg auf Elektromobilität die Energieziele bis 2030 für dieses Unternehmen sogar übererfüllt.
Take Aways
Grüner Deal: Diese 8 Prioritäten setzt die EU
Klimaschutz
Saubere Energie
Beseitigung von Umweltverschmutzung
Nachhaltige Industrie
Gebäude und Renovierung
Nachhaltige Mobilität
Biodiversität
Nachhaltige Landwirtschaft