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So funktioniert das Pensionskonto

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Pensionskonto: So wenig Geld liegt kriegt man im Schnitt
So mancher fürchtet wegen der neuen langen Bemessungsgrundlage künftig in der Pension zu verarmen. Die Sorge könnte berechtigt sein.©istock
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Die Lücke zwischen letztem Aktivgehalt und Pension wird als Auswirkung der Steuerreform 2007 in Zukunft laut Experten um einiges höher ausfallen als bisher. Die ersten Zahlen über die Gutschriften pro Jahrgang am Pensionskonto liegen vor.

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Was ist das Pensionskonto?

Für vier Millionen Österreicher wurde mit dem Start der Pensionsreform 2005 ein Pensionskonto angelegt. Das Konto spiegelt die jeweils aktuelle Höhe der Pension nach der neuen Berechnungsbasis wieder. Das Pensionskonto ist ein virtuelles Konto der Sozialversicherung. Auf dem Pensionskonto werden alle laufenden Pensionsbeiträge der Pensionsversicherung der jeweiligen Pension in Form einer Gutschrift einbezahlt werden, für den oder die betreffenden Einkommensbezieher/in einsehbar.

Das Pensionskonto wurde im Jahr mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Pensionsgesetzes am 1. Jänner 2005 eingeführt. Es erfasste für jeden Versicherten (gemäß ASVG, BSVG, GSVG und FSVG und Beamte des Bundes).

Ab welchem Jahrgang steht Erwerbstätigen ein Pensionskonto zur Verfügung?

Das Pensionskonto gilt für all jene, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, dem steht noch keine Pensionskonto zu und kann es auch nicht hypothetisch per Onlinepensionsrechner kalkulieren lassen.

Was wird als Teil- und Gesamtgutschrift beim Pensionskonto bezeichnet?

Die Pensionsversicherungsanstalt addiert dazu alle Beitragsgrundlagen eines Kalenderjahres inklusive Sonderzahlungen des jeweils Pensionsversicherten.

Die Gesamtgutschrift ist die Summe der Teilgutschriften im Pensionskonto. Diese ergibt sich aus sämtlichen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die der Pensionsversicherte in Österreich erworben hat. Die Gesamtgutschrift dividiert durch 14 ergibt den aktuellen monatlichen Brutto-Pensionswert.

Pensionskonto: Was als Gutschrift gilt

Was gilt neben Löhnen und Gehälter noch als Gutschrift für das Pensionskonto?

  1. Schul- und Studienzeiten allerdings nur, wenn für diese Zeite auch nachträglich Bei­träge gezahlt wurden. Die Kosten für einen nachgekauften Monat liegen bei stattlichen 1.333,80 € (2023). 

  2. Zeiten in denen vom AMS ArbeitslosengeldÜberbrückungshilfeÜbergangsgeldWeiter­bild­ungs­geldNotstandshilfe ausbezahlt wurde. Sollte man keine Notstandshilfe bekommen, weil der Partner zu viel ver­dient, ist man trotzdem pensionsversichert-

  3. SonderunterstützungBeihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, Über­gangs­geld nach dem ASVG

  4. Zeiten, in denen Sie Krankengeld bekommen

  5. Zeiten, in denen Sie Rehabilitationsgeld bekommen

  6. Zeiten, in denen Sie Wochengeld bekommen 

  7. Zeiten, in denen Sie Wiedereingliederungsgeld bekommen

  8. Zeiten, in denen Sie den Präsenz- und Ausbildungsdienst bzw. den Zivil- und Aus­lands­dienst leisten

  9. Zeiten, in denen Sie Kinder erziehen und Kinderbetreuungsgeld bekommen

  10. Zeiten, in denen Sie in Pflegekarenz oder in Pflegeteilzeit sind

  11. Zeiten, in denen Sie Umschulungsgeld erhalten

  12. Zeiten, in den Sie sich in Altersteilzeit oder in Teilpension befinden. 

Welcher Prozentsatz der Beiträge wird dem Pensionskonto gutgeschrieben?

1,78 % der Beitragsgrundlage werden als Teilgutschrift dem Pensionskonto gutgeschrieben.

Eimmal im Jahr findet eine Aufwertung statt

Die Gutschriften werden gesammelt und jährlich der Inflation und der Entwicklung der Löhne angepasst. Die auf dem Pensionskonto liegenden Gutschriften werden zwar jährlich analog zur Erhöhung der Bruttolöhne aufgewertet, allerdings mit einer Zeitverzögerung von zwei bis drei Jahren. Wer 2023 in Pension geht, erhält demnach eine Aufwertung, die den Lohnsteigerungen von 2019/2020 entspricht. Die aktuelle Teuerung wird damit erst bei Pensionsantritten ab 2026 voll eingerechnet.

Arbeiterkammer

Was ist der Unterschied zwischen einem Bankkonto und einem Pensionskonto?

Auf das Pensionskonto der Pensionsversicherungsanstalt kann man im Gegensatz zum Bankkonto/Girokonto weder Geld beheben noch darauf einzahlen. Es ist weder ein Girokonto noch ein Sparbuch. Auf dem Pensionskonto liegt auch kein Geld, dort werden nur virtuell die Pensionsansprüche jedes Erwerbstätigen in Form von Gutschriften dokumentiert.

Das Pensionskonto der Pensionsversicherung ist jedoch nicht zu wechseln mit einem speziellen Konto, das Banken Pensionisten anbieten und irreführenderweise auch als Pensionskonto bezeichnet wird. Es entspricht denselben Funktionen wie dem Gehaltskonto/Girokonto bei Berufstätigen und ist damit im Grunde ein Girokonto für Pensionisten nur günstiger bei den Kontoführungsgebühren.

So kann das Pensionskonto abgefragt werden

Das Pensionskonto können Versicherten beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger (PVA, BVAEB, SVS) über ID Austria oder über FinanzOnline abfragen. Der Stand des Pensionskontos wird vom Pensionsversicherungsträger auf Wunsch auch per Post zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt. Informationen dazu gibt es auch auf neuespensionskonto.at.

Bei Problemen hilft der Ombudsmann der Pensionsversicherungsanstalt. Informationen dazu finden Sie hier.

Der Pensionsrechner

Mit dem Pensionskontorechner können die Entwicklung des Pensionskontos und die künftige Pension abgeschätzt werden. Auch finanzielle Auswirkungen von künftigen Kinderziehungszeiten, Teilzeitbeschäftigungen können so berechnet werden.

pensionskontorechner.at

Nach 15 Berufsjahren besteht ein Pensionsanspruch

Um in Alterspension gehen zu können, ist in Österreich eine Mindestversicherungsdauer vorgeschrieben.

Folgende Möglichkeiten sind möglich:

  • 180 Versicherungsmonate (15 Versicherungsjahre) innerhalb der letzten 360 Kalendermonate (30 Jahre).

  • 180 Beitragsmonate (15 Beitragsjahre) der Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung ohne zeitliche Begrenzung

  • 300 Versicherungsmonate (25 Versicherungsjahre) bis zum Stichtag.

Ab welchem Jahrgang gilt für die Berechnung der Pension der volle Durchrechnungszeitraum

Statt der besten 15 Erwerbsjahre gilt als Berechnungsbasis für die Pension, seit der Pensionsreform im Jahr 2005, jedes Jahr seit Beginn der Berufstätigkeit, egal ob es finanziell gute oder schlechte Jahre waren. Von dieser Neuregelung betroffen ist jeder Erwerbstätige ab dem Jahrgang 1955.

So viel Versicherungszeiten sind für die volle Pension nötig

Wer 45 Erwerbsjahre bzw. 540 Monate an Pensionszeiten erworben hat, kann ohne Abschläge in Pension gehen – und zwar auch dann, wenn man vor dem Regelpensionsalter (Männer 65 Jahre, Frauen 60 Jahre) in Pension geht. 

Pensionskonto Durchrechnungszeitraum Tabelle für Frauen

Frauen geboren von - bis

Regelpensionsalter

Bis 31.12.1963

60 Jahre

01.01.1964 – 30.06.1964

60 Jahre und 6 Monate

01.07.1964 – 31.12.1964

61 Jahre

01.01.1965 – 30.06.1965

61 Jahre und 6 Monate

01.07.1965 – 31.12.1965

62 Jahre

01.01.1966 – 30.06.1966

62 Jahre und 6 Monate

01.07.1966 – 31.12.1966

63 Jahre

01.01.1967 – 30.06.1967

63 Jahre und 6 Monate

01.07.1967 – 31.12.1967

64 Jahre

01.01.1968 – 30.06.1968

64 Jahre und 6 Monate

Ab 01.07.1968

65 Jahre

Was ist die Kontoerstgutschrift?

Für die Berechnung der Kontoerstgutschrift wird zuerst eine fiktive Alterspension nach dem Altrecht (Ausgangsbetrag) unter Annahme des Regelpensionsalters und einem Stichtag zum 1. Jänner 2014 berechnet:

Als Bemessungsgrundlage werden die 336 höchsten monatlichen Gesamtbeitragsgrundlagen geteilt durch 392 herangezogen. Liegen weniger Beitragsmonate vor, so dienen die vorliegenden Beitragsmonate als Bemessungsgrundlage und werden durch die um ein Sechstel erhöhte Anzahl an vorliegenden Beitragsmonaten geteilt.

Wie hoch ist die Kontoerstgutschrift?

Das 14-fache des Ausgangsbetrages bildet die Kontoerstgutschrift, es sei denn, der Ausgangsbetrag ist niedriger oder höher als der für den jeweiligen Geburtsjahrgang mit den entsprechenden Prozentsätzen vervielfachte Vergleichsbetrag.

Wie hoch ist die maximale Gutschrift am Pensionskonto?

Für jeden angerechneten Monat werden 1,78 % der Beitragsgrundlage, das ist das Bruttoeinkommen, als Pensionsbeiträge auf dem Pensionskonto gutgeschrieben. Im Jahr können Beiträge bis zur 14-fachen monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gutgeschrieben werden. Die Höchstbeitragsgrundlage für 2022 beträgt 79.380 Euro jährlich.

Die Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung beträgt 500,91 Euro monatlich (Betrag gilt im Jahr 2023) und entspricht damit der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze.

Diese Bandbreite deutet an, wo das Kernproblem des Pensionskontos liegt: Wer 40 Jahre nur den Mindestbeitrag einzahlen würde, landet am Ende nur bei einer Pension von 312 Euro (falls kein Anspruch auf die Ausgleichszulage besteht). Gerade bei Frauen mit gering bezahlter Teilzeitarbeit tickt eine Zeitbombe.

Auch Spitzenverdiener brauchen sich keine Illusion zu machen, allein mit der staatlichen Rente das Auskommen zu finden. Je höher der Aktivgehalt, umso größer später die Pensionslücke. Wer abschätzen will, mit wie viel Geld im Ruhestand auf Basis des aktuellen Gesamtguthabens am Pensionskonto und dem momentanen Gehalt zu rechnen ist, findet auf pensionskonto.at Kalkulationsmöglichkeiten.

Durchschnittliche Stand auf österreichischen Pensionskonten

Frauen kriegen im Schnitt um die Hälfte weniger Pension

Das Sozialministerium hat erstmals Zahlen über den durchschnittlichen Stand der Pensionskonten preisgegeben. Die Auswertung erfolgte nach Geburtsjahrgang und getrennt nach Frauen und Männern.

Das Ergebnis ist vor allem für Frauen oft katastrophal, wie auch Pinggera, Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt, eingesteht.
So hat eine Frau des Jahrgangs 1957 pro Monat im Schnitt 635,86 Euro am Pensionskonto (allerdings sind in diesem Alter schon viele Frauen im Ruhestand).
Ein gleichaltriger Mann hat Anspruch auf 1.290,93 Euro - auch das nicht gerade üppig (siehe Tabelle).

Die großen finanziellen Unterschiede bauen sich naturgemäß über Jahre auf.
Frauen, die 1982 geboren sind, haben pro Monat 358,24 Euro am Pensionskonto, Männer knapp 80 Euro mehr.
Frauen mit Jahrgang 1962 haben durchschnittlich 871,22 Euro stehen. Bei Männer sind es 1.222,76 Euro.
Diese Werte gelten, wenn die Person zum gesetzlichen Pensionsalter in Pension gehen.

Frauen des Jahrgangs 1962 gehen noch mit 60 in Pension. Ab dem Jahrgang 1964 steigt das gesetzliche Pensionsalter für Frauen stufenweise auf 65 an, bei Männer gilt schon heute 65 als offizielles Pensionsalter (siehe Tabelle oben).

Auf der Habenseite der Pensionsreform, durch die das Pensionsalter für Frauen angehoben wurde, steht, dass mit jedem zusätzlichen Berufsjahr der Stand am Pensionskonto steigt.Bei einem Monatsbrutto von 2.000 Euro im Jahr 2018 kommen zum Beispiel 35,60 Euro dazu (es gibt aber eine enorme Bandbreite, siehe unten).
Außerdem wird das Guthaben jährlich valorisiert: Von 2022 auf 2023 betrug die von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung abhängige „Verzinsung“ 5,8 Prozent.

Durchschnittliche Monatsgutschriften/Pension in Euro (14 mal)

Jahrgang

Frau

Mann

1957

635,86

1290,93

1962

871,22

1222,76

1967

739,84

1044,09

1972

603,65

822,91

1977

466,3

608,06

1982

358,24

437,94

1987

216,46

255,61

1992

98,92

131,3

Frauen erhielten im Jahr der letzten Erhebung, 2016, als Erstpension im Schnitt 1.068 Euro. Männer haben immerhin 2.166 Euro überwiesen bekommen.

Vorzeitig in Pension? So hoch sind die Abschläge

Wenn man früher als vorgesehen in Pension geht, wird für jedes Jahr, das man früher aufhört zu arbeiten, ein Abschlag von 4,2 % abgezogen. Dieser Abschlag kann bis zu 15 % betragen. Bei der Invalidenpension ist dieser Abschlag maximal 13,8 %.

Pensionsverlierer: Teilzeitangestellte und lange Arbeitslose

„Verlierer bei der Pension sind Teilzeitkräfte. Verlorene Erwerbsjahre lassen sich nicht mehr aufholen“, mahnt der Verband der Lebensversicherungen in einer Stellungnahme. Ein weiterer Punkt: „Jede Teilzeitarbeit macht sich in der Pension bemerkbar und ist im laufe der Erwerbstätigkeit ebenfalls nicht mehr aufzuholen“, warnt Heinz Bednar, Präsident des Fondsverbandes (VÖIG).

Auswirkungen von Teilzeit auf die Pensionshöhe

Beitragsjahre Vollzeit

Durchschnitt Einkommen Vollzeit

Beitragsjahre Teilzeit

Durchschnitt Einkommen Teilzeit

Pension im Monat

40

3.000

null

-

2.136

30

3.000

10

1.500

1.869

25

3.000

15

1.500

1.736

20

3.000

20

1.500

1.602

Wer 20 Jahre Teilzeit arbeitet, erhält 25 Prozent weniger Pension. Quelle: PV

45 Durchrechnungsjahre: Im Schnitt 20 Prozent weniger Pension

Lebenslange Durchrechnung: In Zukunft 20 Prozent weniger Pension als heute

Die finanzielle Lage von künftigen Pensionisten dürfte sich, gemessen am Letztbezug, in vielen Fällen verschlechtern. Wer derzeit in Pension geht, ist von den Wirkungen der lebenslangen Durchrechnung aber nur teilweise betroffen. Sie profitieren noch von Abfederungen durch eine Übergangsregelung. Die volle Wucht des Pensionskontos wird ab den Jahrgängen einsetzen, die erst ab 2005 zu arbeiten begonnen

Die Pensionsexperten der Arbeiterkammer gehen im Schnitt für all jene mit einem Durchrechnungszeitraum von 45 Jahren von einer um 20 Prozent niedrigeren Rente aus.

Wie hoch ist die Nettoersatzrate?

An Zahlen der PVA lässt sich die schrittweise Verschlechterung ablesen: Im Jahr 2011 lag die durchschnittliche Nettoersatzrate von Arbeitern und Angestellten, die in Alterspension gingen, bei Männern noch bei 86 Prozent (Frauen bei 79,8 Prozent). Berechnungsbasis ist jeweils die erste Nettopension im Verhältnis zum letzten Nettogehalt. 2016 ist die Nettoersatzrate bei Männer bereits im Schnitt auf 83,4 Prozent gesunken, bei Frauen auf 76,6 Prozent.

Prognose: Pensionen für Frauen werden steigen

PVA-General Pinggera, einer der Väter des Pensionskontos, macht aber dennoch Hoffnung – vor allem Frauen. „Die Erwerbskarrieren haben sich in den vergangenen Jahren geändert und damit werden auch Frauen in Zukunft mehr Pension beziehen.“ So hätten Frauen mittlerweile meist eine deutlich höhere Ausbildung als Generationen vor ihnen. Früher seien die Frauen zudem länger bei den Kindern zu Hause geblieben und hätten häufige Unterbrechungen ihrer Erwerbstätigkeit gehabt. Viele Frauen seien bis vor wenigen Jahren auch häufiger in Frühpension gegangen, was die Pensionshöhe ebenfalls kräftig drückte. All das hat sich vielfach geändert und kann sich auch später positiv auf die Pension der Frauen auswirken. Auch die Kindererziehungszeiten, die mit einem Verdienst von 1.506 Euro pro Monat eingestuft werden, lassen die Pension steigen. Wer daneben noch arbeitet, erhöht die Pension zusätzlich.

Mindestpension: Voraussetzung und Höhe

Wer 40 Jahre oder länger erwerbstätig war, erhält seit dem Jahr 2020 eine Pension von zumindest 1.208,06 € netto (2023). Ehepaaren gebührt ein Betrag von mehr als 1.500 € netto gebühren. Voraussetzung für eine Mindestpension sind mindestens 40 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung.

Gibt es für niedrige Pensionen Ausgleichszahlungen?

Sich auf Ausgleichszahlungen zu verlassen, könnte jedoch riskant sein. Wie hoch diese Sozialleistungen in der Auszahlungsphase in ferner Zukunft letztlich ausfallen, lässt sich nicht abschätzen. Kürzungen bei Witwenpension sind von Politikern auch schon aufs Tapet gebracht worden. Alle Pensionsansprüche, die man sich selbst erarbeitet hat, sind deshalb goldes Wert.

Weiteres Problem: Bei einer Scheidungsrate von rund 50 Prozent können gerade finanziell benachteiligte Frauen die Unterstützung des Mannes in der Pension nicht fix einkalkulieren.

Pensionen von Frauen, die Kinder haben, werden durch die Kinderbetreuungsgeld merklich höher sein als von Frauen, die Teilzeit arbeiten

Kinderbetreuungsgeld ist pensionswirksam

Für all jene, die Kinder betreuen, wurde ab März 2017 das Kinderbetreuungsgeld-Konto eingeführt. Es gibt zwei mögliche Bezugsmodelle für Kinderbetreuungsgeld: das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und das Kindergeldkonto.

Beginnend ab 1. Jänner 2004 bis zum Jahr 2028 wird die Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung um je zwei Prozent pro Jahr auf 150 Prozent erhöht. Für das Jahr 2023 beträgt die Bemessungsgrundlage 1.554,36.

Die ersten vier Jahre nach der Geburt des Kindes werden als Beitragszeiten in die Pensionsversicherung einbezogen. Bei Mehrlingsgeburten sind es fünf Jahre. "Pensionen von Frauen, die Kinder haben, werden durch die Kinderbetreuungsgeld merklich höher sein als von Frauen, die Teilzeit arbeiten. Denn jedes Monat mit Kinderbetreuungsgeld, wirkt sich schon auf das Pensionsniveau aus", weiß PVA-Generaldirektor Pingerra. Das Geld vom Staat ist meist höher als das Teilzeitgehalt.

Der Gender-Pay-Gap dürfte aber trotz Kinderbetreuungsgeld bei Frauen durchschlagen. Denn beim Mann wird, wenn er nicht auch Kindererziehungszeiten in Anspruch nimmnt, die volle Höhe seines jeweiligen Aktivbezüge in de Zeit in der die Frau in Karenz ist pensionswirksam. Dazu kommt, dass Männer in dieser Zeit oft zusätzliche Karriereschritte machen. „Einen finanziellen Ausgleich zwischen den Partnern während dieser Kindererziehungszeit gibt es in der Regel nicht“, ärgert sich Vermögensberater Martin Kwauka.

In einem gerechten Pensionssystem würde ein Anteil des Männergehalts zur Berechnung der Pension auf die Frau übergehen

Pensionsexperte und Finanzdienstleister Martin Kwauka

"In einem gerechten Pensionssystem würde ein Anteil des Männergehalts zur Berechnung der Pension auf die Frau übergehen", befindet Finanzberater Kwauka.

Warum private Pensionsvorsorge wichtig ist

Wer damit rechnet, dass die eigene Pension nicht reicht, sollte privat für später Geld auf die Seite legen. "Man darf auch nicht vergessen, dass der Lebensstandard gestiegen ist", so Fondsverbandschef Bednar. Dazu eigenen sich Fonds, Versicherungen und wer sich mit Investments intensiver beschäftigt auch einzelne Aktien oder Anleihen oder die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge.

"Der Anreiz in eine solche zu investieren, ist jedoch aufgrund der geringen staatlicher Förderung für viele zu gering", so Bednar.

So hoch ist die staatliche Prämie für die Zukunftsvorsorge

Die höchstmögliche prämienbegünstigte Einzahlung für die Zukunftsvorsorge beträgt für das Jahr 2023 insgesamt 3.222,18 Euro. Die höchstmögliche staatliche Prämie dafür beträgt 136,94 Euro.

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