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Immobranche will Maklerprovision für Mieter, Klage gegen Einschränkungen bei Kurzzeitvermietung

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Fachverband fordert auch bessere Rahmenbedingungen bei Sanierungen
©APA/APA/dpa/Axel Heimken
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Der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer (WKÖ) fordert "die sofortige Rücknahme des Bestellerprinzips bei Mietverträgen", die Initiative Wiener Apartmentvermieter klagt gegen Einschränkungen bei Kurzzeitvermietungen über Airbnb & Co.

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Die Immobilienbranche hängt der für Mieter und Mieterinnen abgeschafften Maklerprovision nach. Diese war im Juli 2023 gefallen. Der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer (WKÖ) fordert nun "die sofortige Rücknahme des Bestellerprinzips bei Mietverträgen". Obmann Gerald Gollzenz begründet dies mit dem darniederliegenden Immobilienmarkt. Er hofft auf neue politische Konstellationen nach der Nationalratswahl.

Die Branche kämpft seit einiger Zeit mit dem Abschwung am Wohnungsmarkt. Der Zinswende der EZB hat dem Bauboom in Österreich voriges Jahr ein jähes Ende beschert, die Auswirkungen sind für viele Immobilienfirmen spürbar. Der Fachverband hat deshalb fünf Forderungen formuliert, um der Branche wieder auf die Beine zu helfen.

Dazu zählen neben der Wiedereinführung von Maklerprovisionen für Mieterinnen und Mieter auch bessere Rahmenbedingungen für Sanierungen. Zudem sollten die Baunormen durchforstet werden. So würden etwa die Stellplatzverpflichtungen in Wien zum Bau vieler teurer Tiefgaragen führen, obwohl viele Bewohnerinnen und Bewohner gar kein Auto besitzen.

Der Immo-Fachverband kritisierte einmal mehr die strengeren Kreditregeln der Finanzmarktaufsicht (FMA). Die Banken würden die Ausnahmekontingente nicht ausschöpfen, weil dies mit Bürokratie verbunden sei. Es sei für die Banken einfacher, einen Kredit abzulehnen, zumal die Banken bei der EZB selbst 4 Prozent Zinsen erhalten.

Dass bei gewerblichen Immobilienkrediten die Ausfallrate derzeit steigt, hängt laut der Wirtschaftskammer auch mit der eingeschränkten Kreditvergabe an Private zusammen. Weil private Immobilienkäufer keine Kredite bekämen, könnten viele Bauträger ihre gebauten Wohnungen derzeit nicht verkaufen und kämen dadurch unter Druck.

Klage gegen strengere Regeln bei Kurzzeitvermietung in Wien

In Wien gelten seit Montag deutlich strengere Regeln für eine touristische Kurzzeitvermietung von Wohnungen. Wer auf Plattformen wie Airbnb inseriert, darf dies nur mehr höchstens für 90 Tage im Jahr tun. Dagegen reichte nun die Initiative Wiener Apartmentvermieter, ein Zusammenschluss von rund 50 Wienerinnen und Wienern, zwei Verfassungsklagen ein, wie orf.at sowie MeinBezirk.at berichteten. Das Land Wien habe "kompetenzwidrig" gehandelt, argumentiert die Initiative.

Laut ihrem Anwalt Martin Trapichler richtet sich die erste Klage gegen die Beschränkung innerhalb von Wohnzonen, die zweite gegen die Bestimmungen außerhalb dieser Zonen. Bisher galten Limits nur für Wohnzonen, nun auch für Objekte außerhalb. Die Stadt Wien will damit verhindern, dass Wohnraum dem Markt dauerhaft entzogen wird.

Längere Vermietungen sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Diese Genehmigung setze die Unterschrift sämtlicher (Mit-)Eigentümer voraus, "auch wenn diese bereits ihre Zustimmung zur kurzfristigen Vermietung zu Beherbergungszwecken im Wohnungseigentumsvertrag erteilt haben", kritisierte der Anwalt. "Das Verfahren wird dadurch erheblich erschwert."

Außerdem argumentieren die Apartmentvermieter auch mit der Größe ihrer Wohnung: Sie würden ihre meist kleinen Wohnungen günstig anbieten und lediglich etwas dazu verdienen. Ferner seien die Kurzzeitvermietungen auch ein Wirtschaftsfaktor: 2022 hätten Ferienwohnungen eine wirtschaftliche Wertschöpfung von etwa einer Milliarde Euro für lokale Kleinunternehmen generiert.

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