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„Anlegen mit Steuerbonus“

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Thomas Niss ist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Sunrise Securities.

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Selbstständige können beim Kauf bestimmter Fonds Einkommensteuer sparen. Sunrise-Geschäftsführer Thomas Niss bringt nun einen derartigen Fonds an den Start – mit null Gebühren und guten Renditechancen.

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Was für Arbeitnehmer die Steuerbegünstigung des 13. und 14. Gehalts ist, ist für Selbstständige der investitionsabhängige Gewinnfreibetrag. Dieser kann auch über sogenannte §14-Fonds in Anspruch genommen werden. Ein innovativer Anbieter, Sunrise, hat sich daran gemacht, dieses Produkt aus dem Dornröschenschlaf zu holen. trend hat dazu mit Thomas Niss, Gründer von Sunrise, bisher vor allem bekannt für den erfolgreichen Standortfonds Österreich, gesprochen.

Trend: Warum haben Sie sich des Themas Gewinnfreibetrag angenommen?

Thomas Niss: Verkürzt kann man sagen, dass ich den Fonds für mich gemacht habe. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist eine großzügige Steuererleichterung für österreichische Selbstständige. Da keines der verfügbaren Produkte meinen Ansprüchen auch nur nahekam, haben wir zusammen mit unseren Partnern IQAM Invest und Raiffeisen Bank International einen eigenen Fonds gestartet. Und den freilich nicht nur für mich.

Kurz zusammengefasst: Worum geht es?

Es geht um ein echtes Steuergeschenk: Wenn ich als Beispiel 5.000 Euro investiere, muss ich auf 5.000 Euro meines Einkommens keine Steuern zahlen. So einfach ist es.

Wer kann den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen?

Sagen wir es so: Alle, deren Steuern nicht automatisch vom Arbeitgeber abgeführt werden und deren Jahreseinkommen über 33.000 Euro liegt, ­sollten mit Ihrem Steuerberater darüber reden. Um wie im Beispiel oben 5.000 Euro anlegen zu können, muss das Jahreseinkommen rund 72.000 Euro betragen.

Der Fonds muss vier Jahre gehalten werden, warum?

Weil der Gesetz­geber Investitionen begünstigt. Alles unter vier Jahren ist ohnehin Spekulation. Daher macht die Behaltefrist von vier Jahren für mich absolut Sinn. Wichtig ist aber auch, dass man den Fonds selbstverständlich auch schon vorher wieder verkaufen kann. Es fällt dann nur die Steuerbegünstigung weg.

Kann man unbegrenzt in den Fonds investieren?

So großzügig ist unser Finanzminister dann auch wieder nicht. Wie viel man investieren kann, hängt davon ab, wie hoch das zu versteuernde Einkommen ist. Maximal sind es für 2024 41.450 Euro.

Sie haben einen eigenen Fonds dafür aufgesetzt – warum?

Nicht jeder Fonds gilt als Investitionsgut im Sinne des Gesetzes. Er muss dafür den Anforderungen zur Bedeckung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen genügen. Im Wesentlichen geht es darum, die mit der Anlage einhergehenden Risiken möglichst zu reduzieren.

Paragraf-14-Fonds haben nicht den besten Ruf. ­Woher kommt das?

Eine befreundete Ärztin hat mir unlängst gesagt, sie sei schon glücklich, wenn ihre in den letzten vier Jahren erworbenen Fonds kein Geld verloren haben. Da sieht man, was alles falsch läuft. Zum Vergleich: Unser Standortfonds Österreich hat in den letzten fünf Jahren bis zum 21. Oktober 2024 eine jährliche Rendite von 9,6 Prozent erzielt. Es waren gute Anlagejahre. Bei vielen Anlegern kommen die ­Ergebnisse aber nach wie vor nicht an.

Ausgabeaufschläge bei Fonds sind nicht mehr zeitgemäß.

Thomas Niss, Sunrise

Was macht den Unterschied?

Der „Klassiker“: zu hohe Gebühren. Es gibt zu meiner ständigen Überraschung immer noch Fonds mit Ausgabeaufschlägen. Das war vielleicht vor vielen Jahren gerechtfertigt, ist für mich heute aber ein klares Ausschlusskriterium. Und man hat den Eindruck, dass sich der eine oder andere Anbieter bei den §14-Fonds besonders bedient, weil der Kunde ohnehin vor allem den Steuervorteil sieht. Neben den Gebühren sind es oft auch die Kosten für die Depotführung und die Transaktionen, die die Rendite der Anleger zerstören.

Und was macht Sunrise anders?

Die Formel ist einfach: kein Ausgabeaufschlag, kein Rücknahmeabschlag und ein attraktiver Fonds mit laufenden Kosten von unter einem Prozent pro Jahr. Wer den Fonds über die Sunrise-App kauft, zahlt darüber hinaus auch keine Depotführungsgebühren, und es fallen auch keine Transaktionskosten an. Der Fonds ist aber auch über alle gängigen Banken verfügbar. Dort gelten die jeweiligen Gebühren für Depotführung und Transaktionen. Der Fonds selbst kostet auch dort unter ein Prozent pro Jahr, und Ausgabeauf­schläge gibt es auch keine.

Wie investiert der Sunrise Dividends and Interest Fonds?

Wir investieren zwischen 60 und 70 Prozent des Fondsvermögens in internationale Aktien. Dazu kommen 30 bis 40 Prozent in hochqualitative Staatsanleihen, etwa die Hälfte davon in inflationsgeschützte Anleihen. Bei den Aktien legen wir Wert auf Unternehmen mit hohen und stabilen Dividenden.

Können Sie Sunrise Capital etwas näher beschreiben?

Gerne. Wir stehen für „Anlegen für Sparer“. Was wollen wir damit sagen? Alles, was wir machen, ist auf langfristig orientierte Privatpersonen ausgerichtet. So gut wie alle anderen Fondshäuser machen Produkte für Großanleger. Das macht einen Unterschied. Bei uns muss man kein Profi sein, um erfolgversprechend anlegen zu können. Daher haben wir nicht unzählige Produkte. Die Standortfonds und unser §14-Fonds sind entstanden, weil ich meine persönliche Anlage optimieren wollte. Ich brauche dafür nicht mehr als die Sunrise-Fonds. Und ich investiere nur in unsere Fonds.

Zurück zu dem §14-Fonds. Welche Strategie empfehlen Sie beim Erwerb dieser Fonds?

Man muss darauf achten, dass die Investition in dem Jahr erfolgt, in dem man den Steuervorteil in Anspruch nehmen möchte. Daher sollte man, sobald man den Ertrag für das laufende Jahr abschätzen kann, mit seinem Steuerberater darüber reden. Dann kann man jederzeit investieren. Über die Sunrise-App kann man sich dieses Jahr bis zum 18. Dezember mit der Depoteröffnung und Kauforder Zeit lassen. Danach wird es aber aufgrund der Feiertage bereits knapp, um die Anlage noch im laufenden Jahr zu buchen.

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Bitte informieren Sie sich über die mit einer Anlage in die genannten Fonds verbundenen Chancen und Risiken mit Hilfe der Basisinformationsblätter (PRIIP-KID). Diese sind auf der Webseite der IQAM Invest GmbH in der jeweils aktuellen Fassung verfügbar. Bitte beachten Sie, das steuerliche Vorteile Veränderungen unterliegen können. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden abhängig. Bitte sprechen Sie vor einer ­Investition mit Ihrem Steuerberater.

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