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Brandschaden: Wann die Versicherung die Zahlung verweigert

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Brandschaden: Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert

Wenn die Versicherung bei einem Brand grobe Fahrlässigkeit feststellt, schaut man beim Schadenersatz durch die Finger.

©Elke Mayr
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Viele, die eine Haushaltsversicherung oder eine Gebäudeversicherung haben, glauben bei einem Brand den Schaden ersetzt zu bekommen. Doch es gibt zahlreiche Gründe, warum die Versicherung nicht zahlt. Worauf Sie beim Versicherungsvertrag und in Ihrem Verhalten achten sollten, um das zu vermeiden.

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Ein Brand kann mit einem Schlag alles zerstören, was man sich mühsam abgespart hat. Viele glauben, dass sie für solche Fälle mit einer einfachen Haushaltsversicherung komplett abgesichert sind. "Das ist aber nicht immer der Fall", warnt Martin Zagler, Geschäftsführer des Brand- und Wasserschadensanierungsunternehmens Soluto. Unter welchen Bedingungen Versicherungen für Brandschäden aufkommen und wann der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.

Klären, wann ein Verhalten "grob fahrlässig" ist

Ein Wohnungsbrand kann für Betroffene verheerende Folgen haben: Neben der erheblichen Gesundheitsgefährdung kann es auch zu einer hohen finanziellen Belastung kommen, vor allem, wenn die Versicherung nicht für die Sanierung der Brandschäden zahlt. Daher ist es wichtig, dass in der Haushalts-, Gebäude- und Eigenheimversicherung auch eine Brandschutzversicherung (auch Feuerversicherung genannt) inkludiert ist. Zagler: "Es sollte vorab auch abgeklärt werden, welches Verhalten die Versicherung als „grob fahrlässig“ erachtet."

Empfehlenswert, während des Kochens in der Küche zu bleiben.

Martin ZaglerBrandschadensexperte von Saluto

Was als „grobe Fahrlässigkeit“ gilt

Brände, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, werden von den Versicherungen meistens nicht oder nur zu einem kleinen Teil übernommen. „Versicherungstechnisch ist es empfehlenswert, während des Kochens in der Küche zu bleiben. Sollten der Herd oder Backofen einen Brand verursachen, während sie kurz unbeaufsichtigt waren, gilt dies als grobe Fahrlässigkeit“, erläutert Zagler, Experte für Brandschadensanierung. Unbeaufsichtigtes Kerzenlicht oder Zigarettenglut im Mistkübel sind weitere Beispiele für grob fahrlässiges Verhalten. „Ob bei einem Brandschaden grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im Einzelfall häufig schwer zu entscheiden, da es oft nicht nachvollziehbar ist, inwiefern das Feuer durch Eigenverschulden der Betroffenen entstanden ist. Gerade bei Brandschäden ist das ein beliebter Ablehnungsgrund von Versicherungsunternehmen“, weiß Zagler.

Haushaltsversicherung nur für bewegliches Hab und Gut

Viele gehen davon aus, dass die Haushaltsversicherung bei einem Feuer, sofern man es nicht mutwillig verursacht hat, immer Schadenersatz leistet. Zwar kommt die Haushaltsversicherung für alle Schäden an beweglichem Hab und Gut auf, – also jegliches Inventar, das nicht fest installiert ist. Sanitäre Anlagen und Gebäudeteile sind somit nicht mitversichert. „Ob eine Feuerversicherung in der Haushaltsversicherung inkludiert ist, sollte vorab mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen geklärt werden – insbesondere, unter welchen Bedingungen die entstehenden Kosten eines Brandschadens gedeckt sind“, rät Zagler.

Gebäudeversicherung für unbewegliches Hab und Gut

Brände beschädigen oft mehr als nur das Inventar und Möbelstücke. „Häufig zieht ein Wohnungsbrand aufwendige Sanierungsmaßnahmen nach sich, die notwendig sind, damit das Gesundheitsrisiko minimiert wird. Aber auch nach einem Brand können Schadstoffe in Gebäudeteilen bestehen bleiben – und zwar vor allem dann, wenn diese nicht fachgemäß saniert werden“, so Zagler. In diesem Fall ist eine Gebäudeversicherung relevant, die für Schäden an Bauteilen und fest installierten Gebäudeteilen aufkommt. Auch hier gilt: Versicherungsnehmer sollten sich vorher informieren, ob eine Feuerversicherung in der Gebäudeversicherung inkludiert ist und welches Verhalten von der jeweiligen Versicherung als grob fahrlässig eingestuft wird.

Brandschutzversicherung sollte in Gebäudeversicherung inkludiert sein

Die Immobilie ist nur gegen Brände, Blitzschläge, Explosionen und Schäden, die durch herabstürzende Luftfahrzeuge- und Luftfahrzeugteile entstehen, versichert, wenn eine Brandschutz- oder Feuerversicherung im Versicherungsumfang enthalten ist. Brände, die durch die Ausdehnung von Gasen entstehen, wie etwa in Kaminen oder Gasherden, werden dagegen nicht von jeder Versicherung abgedeckt – darum gilt es immer, diese Details individuell in Erfahrung zu bringen. „Da Brände auch benachbarte Wohnungen beschädigen können, sollte auch immer eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden“, sagt Brandschadenexperte Zagler.

Versicherung verlangt Pflicht den Schaden zu minimieren: Wie das geht


Egal, um welche Versicherungsart es sich handelt: Als Versicherter unterliegt man immer der „Schadensminderungspflicht“. Das bedeutet, man ist verpflichtet, jeden Brandschaden so weit wie möglich zu begrenzen. Konkret bedeutet das, sofort die Feuerwehr zu rufen und zu versuchen, den Brand bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte selbst zu löschen beziehungsweise zu minimieren, ohne sich selbst oder andere dabei in Gefahr zu bringen. Vor allem muss der Schaden aber sofort der Versicherung gemeldet werden.

Tipp für Hausbesitzer: Versicherung gegen Elementarschäden

Überflutungen, große Schneemengen oder Stürme - die Zahl heftiger Unwetter steigt und damit die Gefahr von solchen an Grund und Boden selbst betroffen zu sein. Es ist daher ratsam, sich dagegen abzusichern. Dazu sollte man sich im Rahmen der Gebäude- oder Haushaltsversicherung gegen Elementarschäden absichern. Darunter versteht man Schäden, die durch den Einfluss der Natur hervorgerufen werden. Beispielsweise gelten Schäden durch Hagel, Sturm (häufig ab Windstärke 8), Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung und Schneedruck als Elementarschäden. Je nach Schadensart greift nun die eine oder andere Versicherung: Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden nach einem Blitzschlag sind über die Gebäude- und Hausratversicherung abgesichert. Für andere Schäden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden, wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder auch Schneedruck, ist meist die so genannte Elementarschadenversicherung erforderlich.

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