Der Aktionsplan für eine Kreislaufwirtschaft von EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius, einer der wichtigsten Bausteine des europäischen Grünen Deals, wurde vom EU-Parlament verabschiedet.
Das grundlegende Ziel des Aktionsplans ist, genutzte Ressourcen so lange wie möglich im Kreislauf der EU-Wirtschaft zu halten. Dafür soll einerseits der Lebenszyklus von Produkten erstreckt werden, indem sie länger nutzbar und leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können. Zweitens soll Verpackungsmaterial reduziert und Abfall vermieden werden. „Bis 2050 wird unser Verbrauch ein Niveau erreichen, als hätten wir drei Planeten. Der neue Plan wird die Kreislaufwirtschaft zu einem zentralen Bestandteil unseres Lebens machen und den grünen Wandel unserer Wirtschaft beschleunigen", betont Sinkevičius.
Neue Geschäftschancen
Zukunftsorientierte Maßnahmen sollen neue Geschäfts- und Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen, den europäischen Verbrauchern neue Rechte verleihen, Innovation und Digitalisierung nutzen und ebenso wie die Natur dafür sorgen, dass nichts verschwendet wird. Bisher gelangen nur rund 12 Prozent der in der EU genutzten Sekundärstoffe und Ressourcen wieder in die Wirtschaft zurück. Viele Produkte gehen zu schnell kaputt oder sind überhaupt nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt.
Um eine Wende zu erreichen sollen nun verbindliche Mindestkriterien und Zielvorgaben eingeführt werden. Die neuen Vorschriften werden insbesondere darauf abzielen, die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten zu verbessern, das Vorhandensein gefährlicher Chemikalien in Produkten zu bekämpfen und den Rezyklatanteil in Produkten zu erhöhen. Die Verwendung von Einwegprodukten soll beschränkt werden. Geplant ist auch die Einführung eines Verbots der Vernichtung unverkaufter langlebiger Waren.
Die EU wird sich zudem in ihren Freihandelsabkommen und Umweltübereinkommen für die Kreislaufwirtschaft einsetzen, etwa durch Missionen zur Kreislaufwirtschaft in Partnerländern und die Zusammenarbeit mit anderen Regionen wie Afrika intensivieren. Die Indikatoren für die Ressourcennutzung, einschließlich Konsum- und Materialfußabdruck, werden ebenfalls weiterentwickelt.
Förderungen
Es werden zahlreiche EU-Fonds mobilisiert, um den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu unterstützen – vom EU-Kohäsionsfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem LIFE-Programm bis zu Ausgaben im Rahmen der Sozial-, Forschungs- und Innovationsprogramme.
Der Aktionsplan umfasst auch Maßnahmen, mit denen private Finanzmittel zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft durch Finanzierungsinstrumente der EU wie InvestEU mobilisiert werden.
Ziele
- Nachhaltige Produkte als Norm in der EU. Die Kommission wird Rechtsvorschriften für eine nachhaltige Produktpolitik vorschlagen, um sicherzustellen, dass in der EU in Verkehr gebrachte Produkte so konzipiert sind, dass sie über eine längere Lebensdauer verfügen, leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können und einen größtmöglichen Anteil recycelter Materialien statt Primärrohstoffe enthalten. Die Verwendung von Einwegprodukten soll eingeschränkt werden. Außerdem soll gegen vorzeitiges Veralten vorgegangen und die Vernichtung nicht verkaufter langlebiger Güter verboten werden.
- Recht auf Reparatur. Die Konsumenten sollen Zugang zu zuverlässigen Informationen im Hinblick auf die Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten haben, damit sie ökologisch nachhaltige Entscheidungen treffen können. Die Verbraucher werden ein echtes „Recht auf Reparatur“ haben.
- Vermeidung von Abfall. Der Schwerpunkt wird darauf liegen, die Entstehung von Abfall ganz zu vermeiden und ihn in hochwertige Sekundärressourcen umzuwandeln, die von einem gut funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe profitieren. Die Kommission wird die Festlegung eines EU-weit harmonisierten Modells für die getrennte Sammlung von Abfällen und die Kennzeichnung prüfen. Der Aktionsplan enthält zudem eine Reihe von Maßnahmen zur Minimierung der Ausfuhr von Abfällen aus der EU und zur Bekämpfung illegaler Abfallverbringungen.
Konkrete Maßnahmen
Für verschiedene Branchen hat die EU bereits konkrete Schritte und Maßnahmen definiert. Diese sollen künftig auch für österreichische Unternehmen und die heimische Industrie gelten.
- Elektronik und IKT. Die „Initiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Elektronik“ zielt darauf ab, die Produktlebensdauer dank Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit zu verlängern sowie die Nachrüstbarkeit von Bauteilen und Software zu verbessern, um vorzeitige Obsoleszenz zu vermeiden.
Dieser Sektor soll ein prioritärer Bereich für die Umsetzung des „Rechts auf Reparatur“ sein. Die Kommission will im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie neue Regulierungsmaßnahmen für Mobiltelefone, Tablets und Laptops erlassen. Außerdem sind neue Bestimmungen für Ladegeräte für Mobiltelefone und ähnliche Geräte geplant sowie ein EU-weites Rücknahmesystem für die Rückgabe oder den Rückverkauf alter Mobiltelefone, Tablets und Ladegeräte.
- Batterien und Fahrzeuge. Ein neuer Rechtsrahmen soll die Sammel- und Recyclingquoten für sämtliche Batterien verbessern und die Rückgewinnung wertvoller Materialien sicherstellen. Es soll Bestimmungen für Nachhaltigkeitsanforderungen für Batterien, den Rezyklatanteil in neuen Batterien und die Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher geben.
Vorschriften für Altfahrzeuge zur Steigerung der Recyclingeffizienz und die Vorschriften für die ordnungsgemäße Behandlung von Altölen sollen überarbeitet werden.
- Verpackungen. Abfallvermeidungsmaßnahmen sollen sicherstellen, dass der Anstieg des Verpackungsabfallaufkommens umgekehrt wird. 2017 entfielen auf jeden EU-Bürger bereits 173 kg Verpackungsmüll.
Neue verbindliche Anforderungen an Verpackungen, die auf dem EU-Markt zugelassen sind werden erstellt. Verpackungen reduziert und übertrieben aufwendige Verpackungen verhindert werden.
- Kunststoffe. Der Aktionsplan knüpft an die Kunststoffstrategie von 2018 an und konzentriert sich auf die Erhöhung des Anteils an recycelten Kunststoffen. In Bereichen wie Verpackungen, Baustoffe und Fahrzeuge soll es verbindliche Anforderungen an den Rezyklatanteil geben.
Die Kommission wird den absichtlichen Zusatz von Mikroplastik einschränken. Außerdem wird sie sich mit der unbeabsichtigten Freisetzung von Mikroplastik befassen, Messmethoden weiterentwickeln und harmonisieren, Kennzeichnungs-, Zertifizierungs- und Regulierungsmaßnahmen ergreifen und Maßnahmen zur Erhöhung der Abscheidung von Mikroplastik im Abwasser prüfen.
- TextilienDie industrielle Wettbewerbsfähigkeit nachhaltiger und kreislauffähiger Textilien soll verbessert und dafür Innovation gestärkt werden. Um den Markt für die Wiederverwendung von Textilien anzukurbeln solle neue Geschäftsmodelle gefördert werden.
Außerdem wird die Kommission Leitfäden für die Getrenntsammlung von Textilabfällen erstellen‚ die bis 2025 sichergestellt sein müssen. In Kooperation mit der Industrie und den Marktteilnehmern sollen Hindernisse für die Kreislauffähigkeit von Textilien zu ermittelt und Marktinnovationen gefördert werden.
- Bauwesen und Gebäude Die Bauwirtschaft ist für rund 50 Prozent der gesamten Rohstoffgewinnung und über 35 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in der Union verantwortlich.
Ein Rahmen für eine nachhaltige bauliche Umwelt soll die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft während des gesamten Lebenszyklus von Gebäuden fördern. Die Bauprodukteverordnung soll überarbeitet, gegebenenfalls Anforderungen an den Rezyklatanteil für bestimmte Bauprodukte aufgenommen werden.
- Lebensmittel Schätzungsweise 20 % der insgesamt erzeugten Lebensmittel gehen in der EU verloren oder werden verschwendet. Die Kommission wird im Rahmen der EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ eine Zielvorgabe für die Verringerung der Lebensmittelverschwendung vorschlagen. Diese Strategie wird sich mit der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette befassen
Die Kommission wird eine Analyse durchführen, um den Geltungsbereich einer Rechtsetzungsinitiative zur Wiederverwendung festzulegen, die darauf abzielt, Einweglebensmittelverpackungen, -geschirr und -besteck in Verpflegungsdienstleistungen durch wiederverwendbare Produkte zu ersetzen.