Bei Zigaretten sogar strafrechtliche Konsequenzen möglich
Dass Rauchen die Gesundheit beeinträchtigt, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Ob und wie sehr die Zigarette am Steuer die Verkehrssicherheit gefährdet, ist in Fachkreisen umstritten. Die Straßenverkehrsordnung sieht jedenfalls für die Verschmutzung der Fahrbahn, auch für aus dem Fenster geworfene Zigaretten oder Müll, eine Strafe von bis zu 72 Euro vor. "Generell ist es eine rücksichtslose und gefährliche Unsitte, Dinge, vor allem brennende Zigarettenreste, einfach aus dem Fenster zu werfen. Neben den eher bescheidenen Polizeistrafen sind hohe Schadenersatzforderungen zu erwarten, wenn die weggeworfene Zigarette beispielsweise einen Waldbrand oder einen Verkehrsunfall verursacht. Und bei dadurch verursachten Personenschäden sind auch strafrechtliche Konsequenzen die Folge", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Auch Verunreinigung wird bestraft
Dass man nicht nur bestraft werden kann, wenn man jemanden gefährdet, zeigt die Praxis der Behörden zu gewissen landesrechtlichen Vorschriften. "So ist etwa in der Bundeshauptstadt das Wegwerfen von Abfall auf öffentlichem Grund als Übertretung des Wiener Reinhaltegesetzes strafbar und kann zu einer Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000 Euro führen", erklärt der ÖAMTC-Experte.
Kaskoversicherung steigt bei einem Unfall aus
Auch der Versuch, während der Fahrt eine im Auto herunter gefallene Zigarette wieder aufzuheben, kann negative Folgen haben. Der Oberste Gerichtshof hatte einen solchen Fall zu beurteilen. "Der Raucher am Steuer war durch das Aufheben der glühenden Zigarette so abgelenkt, dass er einen Unfall verursacht hat. Den eigenen Schaden musste er trotz aufrechter Kaskoversicherung selbst zahlen", erklärt der ÖAMTC-Jurist. Der erfolgreiche Einwand der Versicherung: Grobe Fahrlässigkeit.
"Fahrzeuglenker sollten so vernünftig sein, ablenkende Tätigkeiten zu unterlassen", appelliert der Hoffer. "Das gilt für das Telefonieren am Steuer und das Einlegen einer CD ebenso wie für die Rauchpause und das Leeren des Aschenbechers." Auch der aktuelle Fall, bei dem ein Lenker während der Fahrt musiziert hat, fällt unter dieses Verbot. Besser sei es, an passender Stelle anzuhalten. So kann man vermeiden, sich und andere zu gefährden."