Ein Firmenwagen macht Freude, vor allem wenn man dafür nur einen geringen Sachbezug zahlt. trend.at zeigt Ihnen den Weg durch dem Angebotsdschungel.
©Elke MayrDer CO2-Grenzwert für den begünstigten Sachbezug bei Dienstautos sinkt jedes Jahr und liegt 2023 bei 132 g/km. Mit diesen Methoden zahlen Sie weniger Pkw-Sachbezug. Die steuerbegünstigten Modelle vieler Marken im Überblick.
- Was ist ein Sachbezug?
- Wovon hängt die Höhe des Sachbezugs ab?
- So wird der Sachbezugswert bei Neuwagen, Gebrauchten und Leasingautos ermittelt
- Kein Sachbezug für E-Autos und Ladeeinrichtungen, Voraussetzungen steuerfreies Laden
- Ab welchem CO2-Grenzwert der begünstigte Sachbezug gilt (Werte ab 2023)
- Abgasmessverfahren WLTP zeigt höheren Verbrauch, Sachbezugsgrenzwerte sinken
- Dienstauto: Mit diesen Methoden zahlen Sie weniger Pkw-Sachbezug
- Marken und Modelle für die 2023 der begünstigte Sachbezug gilt
Was ist ein Sachbezug?
Ein Firmenauto ist ein zweischneidiges Schwert. Man darf damit nicht nur fahren, man muss auch dafür zahlen, meistens gar nicht wenig. Wenn nämlich das vom Unternehmen zur Verfügung gestellte Fahrzeug auch privat nutzt, gilt das als Sachbezug. Das bedeutet nichts anderes als, dass die Finanz für diese Zuwendung der Firma einen üppigen Obolus verlangt, den sogenannten Sachbezug.
Sachbezüge sind Vorteile aus einem Dienstverhältnis, die nicht in Geldwerten Vorteilen bestehen. Sachbezüge sind als Teile des Arbeitsentgeltes über das Lohnkonto abzurechnen und mit einem Sachbezugswert, der vom Finanzministerium festgelegt, steuerlich eingestuft wird. Am häufigsten kommt der Sachbezug bei Firmenfahrzeugen zur Geltung, sofern diese auch privat genutzt werden.
Wovon hängt die Höhe des Sachbezugs ab?
Die Höhe des Sachbezugs richtet sich nach den Anschaffungskosten des Pkws, nach den privat gefahrenen Kilometern und hängt vom Schadstoffausstoß des Modells der Wahl ab. Die Bemessungsgrundlage für die Emission richtet sich laut Gesetz nach der Höhe des vom Hersteller angegeben CO2-Ausstoßes pro Kilometer. Dazu wird jedes Jahr ein neuer, noch niedriger Grenzwert für den CO2-Ausstoß festgelegt. Modelle, die diesen Grenzwert unterschreiten, sind steuerbegünstigt.
Der CO2-Grenzwert vermindert sich jährlich um drei Gramm pro Kilometer. Das bedeutet: Jedes Jahr dürfen Neuwagen, die als Dienstwagen genutzt werden, weniger des gesundheitsschädlichen Kohlendioxides aus dem Auspuff lassen, um steuerlich begünstigt zu sein.
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So wird der Sachbezugswert bei Neuwagen, Gebrauchten und Leasingautos ermittelt
Wird der Grenzwert der CO2-Emissionen des betreffenden Jahres im Jahr der Erstzulassung nicht überschritten, gilt für die Nutzungsdauer ein monatlicher Sachbezug von 1,5 Prozent der Anschaffungskosten.
Wird der Grenzwert überschritten, ist für die Nutzung des Firmenautos ein monatlicher Sachbezug von zwei Prozent der Anschaffungskosten anzusetzen.
1. Ermittlung des Kfz-Sachbezugswertes bei Neuwagen
Bei einem Neuwagen sind die tatsächlichen Anschaffungskosten inklusive USt und NoVA, als Basis zur Ermittlung des Sachbezugswertes heranzuziehen. Kosten für Sonderausstattungen wie ABS, Autoradio, Klimaanlage und Ähnliches zählen zu den Anschaffungskosten eines Fahrzeuges und sind daher bei der Ermittlung des Sachbezuges miteinzubeziehen.
2. Die Berechnungsgrundlage für den Sachbezug bei Leasingfahrzeugen
Bei neuen Leasingfahrzeugen sind die für die Berechnung der Leasingrate relevanten Anschaffungskosten maßgeblich.
3. Die Berechnungsgrundlage für den Sachbezug bei Gebrauchtwagen
Bei einem Gebrauchtwagen werden entweder der
Neuwert (Listenpreis bei Erstzulassung; keine Berücksichtigung von Sonderausstattung oder üblichen Rabatten)
oder die tatsächlichen Kfz-Anschaffungskosten des Ersterwerbers herangezogen.
Können bei einem Gebrauchtfahrzeug die tatsächlichen Anschaffungskosten beim ersten Erwerb des Fahrzeugs nicht nachgewiesen werden, ist der damalige Listenpreis anzusetzen. Diese Regelung gilt auch für sehr alte Autos.
Für den Sachbezug von Gebrauchtfahrzeugen ist der CO2-Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs maßgeblich.
Maximale Höhe des Sachbezugs
Für Modelle mit einem steuerbegünstigt Sachbezug von 1,5 Prozent des Anschaffungswertes inklusive Umsatzsteuer (USt) und Normverbrauchsabgabe (NoVA) beträgt die maximale Höhe 720 Euro pro Monat.
Für jedes Modell mit einem CO2-Ausstoß über dem im jeweiligen Jahr festgelegten CO2-Grenzwert beträgt maximal 960 Euro.
Wer einen steuerbegünstigten Sachbezug erhält, kann jedoch die Pendlerpauschale und den Pendlereuro nicht zusätzlich in Anspruch nehmen.
Kein Sachbezug für E-Autos und Ladeeinrichtungen, Voraussetzungen steuerfreies Laden
1. Elektroautos: Sachbezug entfällt
Der Sachbezug bei Elektroautos und mit Wasserstoff betriebenen Autos ist mit null Prozent anzusetzen und bringt damit sowohl für Dienstnehmer als auch für Dienstgeber einen großen Steuervorteil. Reine Elektroautos sind zudem vorsteuerabzugsberechtigt. Hybridfahrzeuge, sie werden sowohl mit Elektromotor als auch mit Verbrennungsmotor angetrieben, sind für Unternehmen jedoch nicht vorsteuerbegünstigt.
2. Laden von E-Autos und Kauf von Ladeeinrichtung seit 2023 steuerfrei
Seit Jänner 2023 ist mit dem Inkrafttreten der Sachwerteverordnung 2023 der Kauf von Ladeeinrichtungen bis zu 2.000 Euro steuerfrei, ebenso ist auch das Aufladen von arbeitgebereigenen E-Autos beim Arbeitnehmer zu Hause lohnsteuerfrei möglich. Schon bis dahin war das begünstigte, unentgeltliche Aufladen emissionsfreier Dienstfahrzeuge am Standort des Arbeitgebers möglich. Sollte der Arbeitgeber mehr als 2.000 Euro der Kosten für die Ladevorrichtung übernehmen, ist der darüber hinausgehende Betrag abgabepflichtig.
Voraussetzung für steuerfreies Laden
Seit Anfang 2023 kann der Dienstgeber dem Dienstnehmer zu Hause eine Ladestation einrichten und die Stromkosten übernehmen, ohne dass für die Gewährung dieses geldwerten Vorteils Lohnsteuer anfällt. Um steuerfrei an einer öffentlichen Ladestation Laden zu können, müssen die Kosten für das Aufladen nachgewiesen werden können oder die vom Arbeitnehmer genutzte Ladestation ermöglicht es die Lademenge dem jeweiligen Dienstwagen mit Elektroantrieb zuzuordnen. Trifft dies zu, führt die Erstattung nicht zu einem abgabepflichtigen Sachbezug. Für das Kalenderjahr 2023 wurde dafür ein Strompreis von 22,247 Cent/kWh festgelegt. Wenn nicht genau zuordenbar ist, wo geladen wurden, gibt es für solche Fälle bis zum Jahr 2025 eine Übergangsfrist. Die Kosten des Arbeitnehmers für das Aufladen können in diesem Fall bis zu einem Betrag von 30 Euro pro Kalendermonat erstattet werden, ohne dass das als Einkommen gewertet wird.
4. Fahrräder und E-Bikes und andere E-Krafträder sind steuerfrei
Für Fahrräder, E-Bikes, E-Mofas, E-Motorräder, E-Squads oder Roller mit Elektroantrieb (Krafträder) nutzen, also einen CO2-Emissionswert von Null aufweisen, ist kein Sachbezugswert anzusetzen. Für andere Krafträder gelten die Bestimmungen zum KFZ-Sachbezug.
Für Kfz-Abstellplatz oder Garagenplatz ist kein Sachbezug zu zahlen
Stellt der Arbeitgeber Parkplätze oder Garagenplätze zur Verfügung, ist ein monatlicher Sachbezug von 14,53 Euro zu zahlen, sofern der Arbeitsplatz in einer Gegend liegt, der über eine kostenpflichtige Parkzone verfügt. Dieser Sachbezug ist sowohl bei Garagen- oder Abstellplätzen, die vom Arbeitgeber gemietet werden oder diesem gehören, anzusetzen und unabhängig von den Kosten, die dem Arbeitgeber dadurch entstehen.
Der Sachbezugswert gilt jedoch nur, wenn das Abstellen des Kfzs auf öffentlichen Verkehrsflächen für einen bestimmten Zeitraum flächendeckend gebührenpflichtig ist und der vom Arbeitgeber bereitgestellte Parkplatz innerhalb des gebührenpflichtigen Bereichs liegt. Der Sachbezug ist sowohl bei reinen Dienstfahrzeugen als auch bei privat genutzten Firmenfahrzeugen anzuwenden. Der volle Sachbezugswert ist selbst dann zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer nur gelegentlich dort parkt oder sich mehrere Arbeitnehmer einen Parkplatz teilen.
Ab welchem CO2-Grenzwert der begünstigte Sachbezug gilt (Werte ab 2023)
Die CO2-Grenzwerte für erstmals zugelassene Kfz ab dem Jahr 2022
2022: 135 g/km
2023: 132 g/km
2024: 129 g/km
2025 oder später: 126 g/km
Abgasmessverfahren WLTP zeigt höheren Verbrauch, Sachbezugsgrenzwerte sinken
Wie hoch der CO2-Ausstoß bei Pkw-Modellen ist, wird seit April 2020 nach einem neuen Messverfahren geprüft. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Schadstoffe nach der sogenannten NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) gemessen. Seither wird der Schadstoffausstoß nach der realitätsnäheren Messmethode WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicle Test Procedure) ermittelt. Gleichzeitig werden für den Sachbezug die Grenzwerte für die Emission jedes Jahr um drei Gramm gesenkt, womit die Vorgaben Jahr für Jahr verschärft werden.
Dienstauto: Mit diesen Methoden zahlen Sie weniger Pkw-Sachbezug
Halber Sachbezug: So können Dienstwagen-Fahrer Steuern sparen
Neben einem niedrigen CO2-Ausstoß gibt es eine weitere Möglichkeit, den Sachbezug zu senken: Wer nachweisen kann, dass der Firmenwagen im Jahresschnitt nicht mehr als 500 Kilometer pro Monat privat genutzt wird - einschließlich der Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte - kann den Sachbezug je nach Anzahl der Kilometer mit 0,75 Prozent (maximal 480 Euro) bis 1,0 Prozent und maximal der Anschaffungskosten ansetzen. Bei einem verminderten Sachbezug sind das 0,75 Prozent und maximal 360 Euro pro Monat.
Wie der halbe Sachbezug in der Arbeitnehmerveranlagung zu handhaben ist
Wird der Firmenwagen nachweislich weniger als 500 Kilometer pro Monat (jährlich 6.000 km) genutzt, ist der halbe Sachbezug mit 300 Euro anzusetzen. Diese Reduktion auf den halben Sachbezug kann auch im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Mini-Sachbezug: nur wenige Kilometer privat fahren
Verwendet die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer den Firmenwagen nur in sehr geringem Ausmaß für private Zwecke, kann ein Sachbezug auf Basis der privat gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass sämtliche Fahrten lückenlos in einem Fahrtenbuch aufgezeichnet werden.
Ergibt sich für ein KFZ mit einem Sachbezug, pro privat gefahrenem Kilometer ein geringerer Wert als die Hälfte des halben Sachbezuges, kann folgender geringere Wert angesetzt werden:
- 2,00 Prozent bei Ansatz von 0,67 Euro (ohne Chauffeur) bzw. 0,96 Euro (mit Chauffeur),
- 1,50 Prozent bei Ansatz von 0,50 Euro (ohne Chauffeur) bzw. 0,72 Euro (mit Chauffeur).
Beispiel für einen Mini-Sachbezug
Anschaffungskosten Firmenauto im August 2022: 33.000 Euro CO2-Ausstoß: 135 g/km (WLTP-Wert)
Laut Fahrtenbuch ist der Arbeitnehmer im Jahr 2023 monatlich durchschnittlich privat gefahren a) 100 km
halber Sachbezugswert: 0,75 % von 33.000 Euro = 247,50 EUR
davon 50 % = 123,75 Euro (Vergleichswert)
100 km x 0,50 Euro = 50 Euro
50 Euro ist weniger als der Vergleichswert (Hälfte des halben Sachbezugswerts), daher beträgt der Sachbezug 50 Euro monatlich. Quelle: Wko
Mehrfachnutzung: Mit unterschiedlichen Firmenautos fahren, senkt die Steuer
Steuerlich günstig kann es auch sein, wenn Dienstnehmer aus einem Fahrzeugpool des Dienstgebers abwechselnd verschiedene Autos nutzen. Dann ist nämlich der Durchschnittswert der Anschaffungskosten aller Fahrzeuge maßgeblich beziehungsweise der Durchschnittswert des auf die Fahrzeuge anzuwendenden Prozentsatzes. Ist unter den verwendeten Fahrzeugen jedoch eines, für das ein Sachbezug von zwei Prozent gilt, wird ein Sachbezug von maximal 960 Euro fällig, in allen anderen Fällen sind es maximal 720 Euro. Wenn der Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen wird, dieser aber auch Arbeitskollegen zur Arbeitsstätte mitfahren lässt, darf der Sachbezugswert nicht geteilt werden.
Pkw-Sachbezug senken durch einmaligen oder laufenden Kostenbeitrag zum Anschaffungspreis
Die monatlichen Steuern, also der Sachbezug auf privat genutzte Dienstwagen, sind mitunter so hoch, dass es sich fast schon lohnt, selbst ein Kfz auf Raten zu kaufen, statt das Geld dem Staat zu schenken. In zwei Bereichen zeigt der Fiskus jedoch milde. Die Höhe des Kfz-Sachbezugs kann durch den Arbeitnehmer beeinflusst werden, entweder in dem ein einmaliger Kostenbeitrag oder laufende Kosten getätigt werden. Laufende Kostenbeiträge werden vom monatlichen Sachbezug abgezogen, Spritkosten sind davon ausgenommen.
Einmaliger Kostenbeitrag zu Anschaffungskosten mindern Sachbezug
Bei einmaligen Kostenbeiträgen zu den Anschaffungskosten eines Dienstwagens besteht laut Sachbezugswerte-Verordnung seit 1. November 2019 folgende Regelung:
Auszug aus der Sachbezugswerteverordnung, Fassung vom 16.08.2023: "Kostenbeiträge des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber mindern den Sachbezugswert. Bei einem einmaligen Kostenbeitrag ist dieser zuerst von den tatsächlichen Anschaffungskosten (Abs. 1) abzuziehen, davon der Sachbezugswert zu berechnen und dann erst der Maximalbetrag gemäß Abs. 1 Z 1 oder 2 zu berücksichtigen. Bei einem laufenden Kostenbeitrag ist zuerst der Sachbezugswert von den tatsächlichen Anschaffungskosten (Abs. 1) zu berechnen, davon ist der Kostenbeitrag abzuziehen und dann erst der Maximalbetrag gemäß Abs. 1 Z 1 oder 2 zu berücksichtigen. Trägt der Arbeitnehmer Treibstoffkosten selbst, so ist der Sachbezugswert nicht zu kürzen."
Niedrigerer Sachbezug: die Voraussetzungen im Überblick
Kostenbeiträge des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber mindern den Sachbezugswert.
Monatliche Kostenbeiträge des Arbeitnehmers sind erst nach Abzug der Sachbezugshöchstgrenze (je nach CO2-Ausstoß (720 Euro oder 960 Euro) abzuziehen. Von dieser reduzierten Berechnungsbasis der Anschaffungskosten ist dann der Sachbezug zu berechnen.
bei einem einmaligen Kostenbeitrag zu den Anschaffungskosten darf der Sachbezugshöchstbetrag erst als letzter Berechnungsschritt berücksichtigt werden.
Langjährige Praxis war, dass bei Anschaffungskosten für ein Kfz über 48.000 Euro, selbst dann der höchstmögliche Sachbezug abzuziehen war, wenn Kostenbeiträge geleistet wurden. So haben Kostenbeiträge durch den Arbeitnehmern bei teuren Firmenautos bis vor wenigen Jahren den Sachbezug nicht oder nur teilweise reduziert. Dieses Vorgehen hat das Bundesfinanzgericht aber als falsch eingestuft. BFG (GZ RV/6100193/2016 vom 8.8.2019).
Beispiel einmaliger Kostenbeitrag
Dienstnehmer zahlt 15.000 Euro zum Kauf des Firmenwagens. Wenn die Anschaffungskosten 45.000 Euro, dann wäre (45.000 - 15.000) 30.000 * 1,5 % ergibt ein monatliche Sachbezugswert von 450 Euro.
Beispiele für laufende Kostenbeiträge
Dienstnehmer zahlt 200 Euro für die Nutzung des Firmenwagens oder beispielsweise 0.40 Euro pro Kilometer.
Anschaffungs-/Listenpreis: 35.555,49 Euro * 1,5 % = 533,33 Euro. Sie zahlen monatlich 200 Euro als laufenden Kostenbeitrag -> Sachbezug monatlich 333,33 Euro. Quelle: Deloitte.
Vorführwagen: Mitarbeiter bestimmter Unternehmen zahlen weniger Sachbezug
Der Fiskus zeigt sich auch noch in einem anderen Bereich, auf das der Sachbezug angewendet wird, nachsichtig. Nämlich bei Vorführwagen, die Autohändler ihren Mitarbeitern zur privaten Verwendung überlassen. So wurde die Berechnungsgrundlage für Vorführwagen von Autohausmitarbeitern gesenkt. Seit dem 1. Jänner 2020 sind die Umsatzsteuer und die fiktive Normverbrauchsabgabe (NoVA) zu den Anschaffungskosten des Kfz-Händlers hinzuzurechnen. Im Gegenzug reduziert sich für die Berechnung des Sachbezugswertes der Bewertungszuschlag von 20 auf 15 Prozent.
Marken und Modelle für die 2023 der begünstigte Sachbezug gilt
Doch welche Modelle kommen überhaupt in Frage, um den begünstigten Sachbezug von 1,5 Prozent geltend machen zu können? Die großen Hersteller haben in den vergangenen Jahren ihre Palette an CO2-schonenden Modellen erheblich ausgeweitet, einzelne Autobauer wie Mini oder Dacia haben ihre Palette auch zurückgefahren.
AUDI
A1
A3
A3 Limousine
Q2
Q3
A4
A4 Avant
A5 Coupé
Q3
Q3 Sportback
Q5
Q5 Sportback
A6
A6 Avant
A7 Sportback
A8 PA
BMW
BMW 1er: 118i, 116d, 118d, 116i
2er-Modelle: 218i Gran Coupé, 216d Gran Coupé A, 218d Gran Coupé, 218d Gran Coupé, 220 Gran Coupé
3er-Modelle: 320e A, 330e A, 330e xDrive A, 316d A, 318d A, 320d A
4er-Modelle: 420d Coupé, 420d xDrive Coupé, 420d Cabrio, 420d Gran Coupé
5er-Modell: 520i Limousine
7er-Modelle: 750e xDrive, M760e xDrive
X1xDrive-Modelle: 25e, 30e, 18d, 20d, 23d
Weiter Infos zu den Modellen mit begünstigtem Sachbezug finden Sie hier.
CUPRA
Leon 5-Türer
Leon SP Kombi
Formentor
Weiterführende Infos zu den Cupra-Modellen mit bis zu 132 g/km Sachbezug
DACIA
Duster Journey dCi115
FIAT
600 Elektro (kein Sachbezug)
500 Elektro (kein Sachbezug)
500 Hybrid
500X Hybrid
Fiat Panda Hybrid
Tipo Hybrid
E-Dobló (kein Sachbezug)
E-Ulysse (kein Sachbezug)
FORD
Explorer Plug-in-Hybrid
Fiesta
Fiesta Mild-Hybrid
Kuga Full-Hybrid ,
Kuga Plug-in-Hybrid
Puma Mild-Hybrid
Focus
Focus Mild-Hybrid
Focus Titanium
Mustang Mach-E, ohne Sachbezug
Tourneo Connect
Grand Tourneo Connect
Weiterführende Informationen zu den steuerbegünstigten Modellen finden Sie hier.
HYUNDAI
i10 1,0, 1.2 MT, 1.0 T-GDI MT)
i20 1.2 MPI, 1.0 T-GDI
Bayon 1.2 MPI, 1.0 T-GDI, 1.0 T-GDI 48V)
Kona Hybrid
Tucson - Plug-In 4WD (1.6 T-GDI Plug-In 4WD)
Santa Fe - Plug-In 4WD (1.6 T-GDI Plug-In 4WD)
Kona Elektro - ohne Sachbezug
IONIQ 5 und 6 - ohne Sachbezug
JAGUAR
F-PACE P400e
E-PACE P300e
I-PACE EV400 (rein elektrisch, kein Sachbezug)
XF D200 R-Dynamic S (2023 noch verringerter Sachbezug, aber nicht mehr ab 2024, weil hat 130g CO2/km)
XE D200 R-Dynamic S
RANGE ROVER
Range Rover P460e und P550e
Range Rover Sport P460e und P550e
Range Rover Velar P400e
Range Rover Evqoue P300e
Land Rover Defender P400e
Land Rover Disovery Sport P300e
Alle Modelle von Rang Rover und Jaguar unterschreiten auch die Grenze von 129 g CO2/km für 2024 – bis auf den Jaguar XF.
MAZDA
Mazda MX-30
Mazda2
Mazda3
Mazda3 Sedan
Mazda CX-30
Mazda CX-60
Vertiefende Informationen zu den steuerbegünstigten CO2-Modellen von Madza finden Sie hier.
MERCEDES
A-Klasse: A 180 d, A 200 d, A 220 d, A 250 e, A 180 d, A 200 d, A 220 d, A 180, A 200, A 250 e
A-Klasse Limousine: A 180 d, A 200 d, A 220 d, A 180, A 200,A 250 e
B-Klasse: B 250 e
GLA: GLA 250 e
CLA Coupé: CLA 200 d, CLA 220 d, CLA 250 e
CLA Shooting Brake CLA 200 d, CLA 250 e
C-Klasse Limousine C 200 d, C 220 d, C 220 d 4MATIC, C 300 d , C 300 e, C 300 e 4MATIC, C 400 e 4MATIC, C 300 de, C 300 de 4MATIC
C-Klasse T-Modell C 200 d, C 220 d, C 220 d 4MATIC, C 220 d 4MATIC All-Terrain, C 300 e, C 300 de, C 300 de 4MATIC
GLC GLC 300 e 4MATIC, GLC 400 e 4MATIC, GLC 300 de 4MATIC
GLC Coupé GLC 300 e 4MATIC, GLC 400 e 4MATIC, GLC 300 de 4MATIC
E-Klasse Limousine E 200 d, E 220 d, E 300 de, E 300 de 4MATIC, E 300 e, E 300 e 4MATIC
E-Klasse T-Modell
GLE
GLE Coupé
EQA
EQE
EQE SUV
EQS
EQS SUV
smart EQ
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MINI
3-Türer
Cooper SE 3-Türer
Cooper 5-Türer
Clubman
Countryman
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MITSUBISHI
ASX
Eclipse Cross PHEV, Plug-In-Hybrid
Space Star
PORSCHE
Panamera 4 E-Hybrid, 4S E-Hybrid,4S, Turbo S E-Hybrid Executive, Turbo S E-Hybrid, Turbo S E-Hybrid
Taycan - ohne Sachbezug
PEUGEOT
108 Vti 72 S&S 5-Gang Manuell Active
208 PureTech 75 S&S 5-Gang Manuell Active
RANGE ROVER
P400e Plug-in-Hybrid
Sport P400e Plug-in-Hybrid
Evoque eD4 E-Capablity, Diesel
Land Rover Discovery Sport eD4 E-Capabiltity
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Leon SP Kombi
Tarraco
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ŠKODA
Fabia
Scala
Ocatvia Combi
Kamiq
Karoq
Superb Combi
Enyaq iV - ohne Sachbezug
Enyaq Coupé iV - ohne Sachbezug
TOYOTA
Aygo X 1,0 VVT-i
Yaris
Yaris Cross
RAV4 Hybrid
C-HR Hybrid
Corolla Hybrid
Corolla Touring Sports Hybrid
Camry
bZ4X - vollektrisch und damit ohne Sachbezug
Angaben von 2022
VOLVO
Volvo S60 T8 Twin Engine
Volvo V60 D3, D3 Geartronic, D4, De Geartronic, T6 Twin Engine
Volvo XC60 T8 Twin Engine
Volvo S90 D4 Geartronic, T8 Twin Engine
Volvo V90 D4, T8 Twin Engine
Volvo XC90 T8 Twin Engine
Alle Modelle unterschreiten sogar den CO2-Emissionen von 121 g/km. Weitere Informationen zu den Volvo finden Sie hier
VW
Polo
Golf
Golf Variant
T-Cross
Taigo
T-Roc
Tiguan
Passat Variant
Arteon Shooting Brake
Touran
Touareg
Caddy
Caddy California
Multivan
Weitere Informationen zu den VW-Modelle bis 132 g pro Kilometer CO2-Emission