Behübschte Schrottkarre oder solider Gebrauchtwagen? Leichtfertig eine Unterschrift unter einen Kaufvertrag zu setzen, kann Gebrauchtwagenkäufer teuer zu stehen kommen.
©Elke MayrAm Gebrauchtwagen-Markt wimmelt es vor Betrügern, vor allem in Internet. Wie Sie Betrüger schon an Inseraten entlarven, warum Sie bei Angeboten aus dem Ausland besonders vorsichtig sein sollten. Worauf Sie beim Kommissionskauf eines Autos achten sollten und welche rechtlichen Fallen dabei lauern.
Wenn das Angebot zu gut ist, um wahr zu sein
Die dreistesten Autokäufer sind die, die einen ein- oder zwei Jahre alten Gebrauchtwagen zu einem sensationellen Preis kaufen. Am besten mit nur einem Vorbesitzer, wenigen Kilometern am Tacho und tadellosem Serviceheft. Oder etwa doch nicht? Manchmal verbirgt sich hinter dem vermeintlichen Traumauto eine behübschte Schrottkarre, die im schlimmsten Fall nie geliefert wird, aber letztlich viel gekostet hat.
ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka
Manchmal klingt das Angebot eben zu gut, um wahr zu sein. "Alles, was zu billig erscheint, ist es auch", stellt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka klar. Vor allem beim Kauf eines Gebrauchten im Internet lauern zahlreiche Fallen. Dort ist die Auswahl zwar riesig und die Preise sind oft günstig, aber gerade da lauert der Betrug um viele Ecken.
Achtung, wenn Autohändler Gebrauchtwagen in Kommission verkauft
Wer einen Gebrauchtwagen kaufen will, sollte alle seine Sinne schärfen, um niemandem auf den Leim zu gehen. Das kann auch bei einem seriös klingenden Gebrauchtwagenhändler ums Eck passieren. Etwa, wenn es darum geht, wer der Vertragspartner ist.
Warum Händler Fahrzeuge in Kommission nehmen
So kommt es nicht selten vor, dass ein Gebrauchtwagenhändler von einem Autobesitzer den Wagen nur in Kommission nimmt und diesen für den eigentlichen Besitzer verkauft. Das muss nicht zwangsläufig etwas Schlechtes sein. Damit will der Händler meist vor allem vermeiden, dem Verkäufer nicht schon das Geld geben zu müssen, obwohl er es noch nicht verkauft hat. Für den Käufer ergeben sich aber dennoch dadurch ein breites Reservoir an potenziellen Problemen.
Kommissionsverkauf: Händler ist nicht der Vertragspartner
Das Problem: Ein Kommissions-Kauf bedeutet, dass der Händler nicht der Vertragspartner ist. Bei Problemen und Streitigkeiten ist daher nicht der Händler verantwortlich, sondern der private Verkäufer im Hintergrund. Vertragspartner ist stets derjenige, der auf der Rechnung angeführt wird. „Wenn etwas nicht passt, ist der Verkäufer unter Umständen unauffindbar“, weiß Zelenka aus Erfahrung ihrer Klienten. Selbst wenn, ob er für Vorschäden aufkommt, ist zweifelhaft.
Tipp: Beim Kauf von privat gibt es eine andere gesetzliche Regelungen zur Gewährleistung, diese kann per Vertrag völlig ausgeschlossen sein, schauen Sie sich den Vertrag, wenn Sie das Auto trotz der rechtlichen Risiken haben wollen, auf jeden Fall genau an.
Fragen Sie, wenn Sie ein Kommissionsfahrzeug kaufen wollen, wer im Kaufvertrag als Verkäufer genannt wird. Steht der Händler auch im Kaufvertrag, dann haftet dieser ebenso wie der Verkäufer im Hintergrund. In diesem Fall kann dieser auch die Haftung für Mängel nicht gänzlich ausschließen.
Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen eines Händlers, der Ihnen ein Fahrzeug in Kommission verkaufen will. Rechtlich hat man nichts in der Hand, wenn dieser einem verspricht, bei Mängel dafür geradezustehen. Lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben, alles andere ist im Streitfall wertlos.
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Rubrik "Von privat zu privat" bei Betrügern beliebt
Die Gauner sind oft nicht einmal besonders einfallsreich. „Viele Tricks der Betrüger funktionieren seit Jahren“, so Zelenka. Üblicherweise sind diese dort besonders aktiv, wo im Internet Gebrauchtwagen "von privat zu privat" angeboten werden. Selbst große und beliebte Gebrauchtwagenportale wie willhaben.at oder autoscout24.at sind nicht vor Lockangeboten, die von Betrügern erstellt werden, gefeit. „Betrug findet überall statt“, weiß die ÖAMTC-Expertin.
Welche Betrugsmaschen im Internet beliebt sind
1.Betrüger wollen Vorauskasse
Die Alarmglocken sollten jedenfalls schon mal läuten, wenn ein Anbieter angibt, im Ausland zu leben und sein Auto in Österreich verkaufen zu wollen. Eine beliebte Masche, die laut ÖAMTC in den vergangenen Jahren häufig angewandt wurde.
Ein typischer Fall: Jemand gibt an, ein ausgewanderter Österreicher zu sein, der in Norwegen, Finnland oder Spanien lebt und sein Auto hier verkaufen will. Die Zustellung des Autos soll mit einer österreichischen Spedition erfolgen. Dafür ist allerdings eine Vorauszahlung nötig oder es wird gleich gefordert, die ganze Kaufsumme vor der Lieferung zu überweisen. Selbst wenn versprochen wird, das Auto in der Folge kostenlos nach Österreich transportieren zu lassen, verlangen die Betrüger eine Vorauskasse. Wer sich darauf einlässt, hat jedoch mit ziemlicher Sicherheit sein Geld versenkt, ohne das Wunschauto jemals auch nur zu sehen zu bekommen.
Tipp: Um Inserate mit solchem oder ähnlichem Inhalt sollte man daher einen weiten Bogen machen. Es wird dringend geraten, niemals Geld vorab zu überweisen. Wer trotzdem so blauäugig ist, hat manchmal das Glück, auf einen Bankmitarbeiter zu stoßen, der sich weigert, eine solche Überweisung überhaupt durchzuführen. Sie kennen solche Machenschaften von Betrügern oft nur zu gut. Doch diese Spezies ist in Zeiten von Onlinebanking und Überweisungen in seelenlosen Bank-Foyers vom Aussterben bedroht.
2. Inserat mit schweren Grammatikfehlern
Ein Indiz, dass etwas faul ist, können auch sprachliche Fehler und Ungereimtheiten im Inserat sein. Wenn jemand vorgibt Österreicher zu sein, aber das Inserat in auffallend schlechtem Deutsch verfasst ist, sollte das eine Warnung sein. Ebenso wenn jemand behauptet, Ausländer zu sein, aber beispielsweise angibt, einen österreichischen Ingenieurs-Titel zu tragen. Oft klingen Formulierungen auch so, als wären sie von einem Sprachcomputer generiert worden.
3. Verkäufern nie Geld via Western Union überweisen
Ganoven, die vorgeben, einen Wagen aus dem Ausland in Österreich verkaufen zu wollen, geht es vor allem darum, die Finanztransaktion hinterher nicht mehr nachvollziehbar ist und das Geld auch nicht mehr vom Opfer zurückgebucht werden lassen kann. Sie versuchen daher ihre Opfer dazu zu bringen, die Geldüberweisung mit dem internationalen Bargeldtransfer-Anbieter Bankhaus Western Union oder einem Institut mit ähnlichen Leistungen durchzuführen. Der Haken an dieser speziellen Art der Überweisung: Diese Transaktion kann weder zurückgerufen werden, noch lässt sich der Empfänger jemals wieder ausfindig machen. Das bedeutet: Das Geld ist, wenn es einmal abgeschickt ist, weg.
Tipp: Sobald der Verkäufer etwas anderes als eine Kreditkarte oder eine Banküberweisung verlangt, sollte man die Finger davon lassen.
4. Hände weg, sobald es kompliziert wird
Manchmal legen die Betrüger ihre Inserate auch so an, dass auf den ersten Blick nicht erkennbar ist, dass das Angebot von einem Anbieter aus dem Ausland stammt.
Tipp: Erst wenn man sich auf das Inserat hin meldet, merkt man keinen Verkäufer aus Österreich vor sich zu haben. Ein untrügliches Zeichen dafür, dass etwas nicht stimmt. Wenn auch noch die Abwicklung des Geschäfts kompliziert zu werden droht, sollte man am besten vom Kauf Abstand nehmen.
5. Kein Geld an einen Notar oder Treuhänder ins Ausland überweisen
Wenn ein Verkäufer anbietet, einen Notar oder Treuhänder im Ausland für den Geldtransfer dazwischen zu schalten, klingt das seriös und vertrauenswürdig. Doch Profis wissen: Hier lauert eine Falle.
Tipp: Sobald ein Verkäufer vorschlägt, dass die Kaufsumme an einen Notar oder Treuhänder im Ausland überwiesen werden soll, riecht es schon kilometerweit nach Betrug. „Man kann meist nicht beurteilen, wie strikt die Regeln für Notare und Treuhänder im jeweiligen Land sind“, argumentiert Zelenka vom ÖAMTC.