Mieten oder kaufen?
Sowohl die Miete als auch der Ankauf eines Stellplatzes weisen individuelle Vor-, aber auch Nachteile auf. Vorteilhaft ist bei der Miete beispielsweise die Tatsache, dass die monatlichen Kosten für die Miete überschaubar sowie planbar sind. Ein weiterer Vorteil bei der Miete ist die Flexibilität. Der gemietete Stellplatz kann bei einem Umzug ebenfalls gekündigt werden. Der Kauf eines Stellplatzes oder einer Garage zieht deutlich höhere Sofortkosten nach sich.
Es gibt allerdings auch Nachteile, wie die Abhängigkeit gegenüber dem Vermieter. Dieser ist berechtigt, die Miete zu erhöhen oder sogar zu kündigen. Auf diese Weise sind Mieter einerseits abhängig und die Unsicherheit ist größer. Käufer eines Stellplatzes haben daher den Vorteil, dass sie selbst im Falle eines Umzugs zum Vermieter werden und den Stellplatz an andere Personen vermieten könnten.
Garage oder Stellplatz?
Autobesitzer sollten sich die Frage stellen, ob das Gefährt sicher in einer Garage stehen soll oder ein Stellplatz im Freien ausreicht. Diese Antwort ist je nach Stadt-Situation verschieden. Nicht überall werden Garagen (unterirdisch oder in Form von oberirdischen Garagen) angeboten, sodass es einige Gebiete gibt, in denen fast ausschließlich Stellplätze zur Verfügung stehen. Auf Marktplätzen im Internet werden Garagen oder Stellplätze in Wien zusammen angeboten, da es in beiden Fällen allgemein um eine Parkmöglichkeit für Fahrzeuge geht.
AnwohnerInnen-Parkplätze
Um jederzeit eine Parkmöglichkeit in der Nähe der eigenen Wohnung zu haben, werden in gewissen Regionen AnwohnerInnen-Parkplätze zur Miete angeboten. BewohnerInnen erhalten durch die Miete einen sogenannten Parkpickerl. Dieser ist wichtig, um in diesem Bezirk berechtigt parken zu dürfen.
Vorteilhaft ist außerdem, dass der Parkpickerl den Fahrer oder die Fahrerin berechtigt, im jeweiligen Bezirk ohne weitere Kosten auf einen AnwohnerInnen-Parkplatz zu stellen. Dieser kann zeitlich unbegrenzt und ohne Einschränkung genutzt werden.
Wichtig: Auch soziale Dienste sowie Betriebe können die AnwohnerInnen-Parkplätze nutzen, sofern ein Parkchip für Betriebe vorliegt. Dies gilt jedoch nur für Betriebe, die ihren Betriebssitz in diesem Bezirk haben, und jeweils von Montag bis Freitag (sofern es sich um Werktage handelt) von 8 bis 16 Uhr. Für Betriebe, die ihren Sitz nicht im jeweiligen Bezirk haben, sowie für Kleintransporteure gelten veränderte Regelungen.
Wann werden AnwohnerInnen-Parkplätze in Wien geschaffen?
In der Stadt Wien gilt, dass neue AnwohnerInnen-Parkplätze nur dann geschaffen werden dürfen, wenn die Parkplatz-Auslastung 90 Prozent überschreitet. Gleichzeitig gilt dieses Recht nur für eine flächendeckende Kurparkzone. Gebiete können von den Bezirksvertretungen vorgeschlagen werden, um neue Parkplätze zu ermöglichen. Geprüft werden diese Anträge von der MA 46, ob die Voraussetzungen für die Schaffung der AnwohnerInnen-Parkplätze gegeben sind.
Wie viele AnwohnerInnen-Parkplätze kann es geben?
In einem zuvor fest definierten Bereich dürfen von den gesamten vorhandenen Parkplätzen höchstens 30 Prozent für Anwohner und Anwohnerinnen reserviert sein. Obwohl dieser Wert auf den ersten Blick niedrig wirkt, so handelt es sich dennoch um ein gemeinnütziges und gutes Angebot, da die Kosten für die AnwohnerInnen-Parkplätze von den jeweiligen Bezirken übernommen werden.