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Ab Mai 2027 soll Müll den Angaben nach nur noch in Länder außerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) exportiert werden, wenn das Zielland explizit zustimmt und eine nachhaltige Verarbeitung des Mülls nachweisen kann. Schon ein halbes Jahr früher, ab November 2026, werde außerdem für zweieinhalb Jahre die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder verboten. Der OECD gehören die meisten EU-Länder an, aber auch zum Beispiel die USA, Türkei und Mexiko. Auch zur Bekämpfung des illegalen Abfallhandels soll die neue Verordnung beitragen, etwa durch "abschreckendere Sanktionen gegen Kriminelle".
Der Kommission zufolge ergänzen die Vorschriften die neue Richtlinie über Umweltkriminalität, die ebenfalls an diesem Montag in Kraft tritt. Diese umfasst den Angaben nach eine Liste der schwersten Verstöße gegen Umweltauflagen. Die Mitgliedsstaaten müssten sicherstellen, dass diese in ihrem nationalen Recht als Straftaten gelten, hieß es. Als Beispiele für neu eingeführte Kategorien von Straftaten werden etwa schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften über Chemikalien oder illegale Wasserentnahme genannt.
Nach den jüngsten Zahlen des Statistikamts Eurostat zu den Zielländern der Müllexporte aus der EU ging 2022 der meiste Abfall in die Türkei (12,4 Millionen Tonnen), gefolgt von Indien (3,5 Millionen Tonnen) und dem Vereinigten Königreich (2,0 Millionen Tonnen).
++ THEMENBILD ++ Illustration zu den Themen Müllentsorgung / Abfall / Abfallwirtschaft / Recycling / Entsorgungsbetrieb. Im Bild: Müll aufgenommen anl. einer Führung durch den Entsorgungsbetrieb Brantner (Sortieranlage) am Mittwoch, 30. Oktober 2019, in Wölbling in Niederösterreich.