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Katzian: Kocher muss Vamed-Anteilsverkauf durch ÖBAG prüfen

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Katzian: Kocher muss Vamed-Anteilsverkauf prüfen
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Die Kritik aus den sozialdemokratischen Reihen am Ausstieg der Staatsholding ÖBAG aus der Vamed AG reißt nicht ab. Am Sonntag rückte ÖGB-Chef Wolfgang Katzian aus, um ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Kocher aufzufordern, die Vamed-Übernahme durch das Private-Equity-Unternehmen PAI zu prüfen. Schließlich seien zahlreiche heimische Reha- und Gesundheitseinrichtungen betroffen, so Katzian in einer Aussendung. Die Investition gehöre überprüft, es gebe die rechtlichen Wege dazu.

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Der Verkauf der Vamed-Reha-Kliniken an die Beteiligungsgesellschaft PAI Partners war Anfang Mai vom deutschen Vamed-Mehrheitseigentümer Fresenius bekanntgegeben worden. Wenige Tage danach wurde bekannt, dass ein Konsortium der Baukonzerne Porr und Strabag das Österreich-Kerngeschäft des heimischen Krankenhausbetreibers und Gesundheitsdienstleisters Vamed um 90 Mio. Euro übernimmt. Dazu gehören Anteile an mehreren Thermen in Österreich (u.a. Therme Wien, Geinberg, St. Martin), die technische Betriebsführung des Allgemeinen Krankenhauses Wien (AKH Wien) und das österreichische Vamed-Projektgeschäft.

"Wir haben massive Bedenken, was den Verkauf dieser wichtigen Infrastruktur an PAI Partners angeht", erklärte ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian am Sonntag. Private-Equity-Unternehmen wie PAI Partners stünden nicht für Kontinuität ihrer Investitionen. PAI Partners gebe die durchschnittliche Haltedauer für Investitionen selbst mit durchschnittlich sechs Jahren an. Dann erfolge die Weiterveräußerung der Unternehmensanteile mit dem Ziel einer Vervielfachung des Kaufpreises. "Es liegt auf der Hand, dass diese Profitorientierung zu Lasten der Qualität der Leistungen und der Beschäftigten geht", glaubt Katzian. Aus seiner Sicht würden dies "viele internationale Beispiele belegen".

Gerade im Gesundheitswesen und für die Beschäftigten in der Branche mit hohen Drop-out-Raten komme es auf eine langfristige Planung und Verlässlichkeit an. "Es sind also Akteure notwendig, die sich dauerhaft für eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten engagieren", so Katzian.

Aus Sicht der Gewerkschaft gebe es mit der Investitionskontrolle im heimischen Wirtschaftsrecht ein Instrument, mit dem potenziell problematische Erwerbsvorgänge an kritischen Unternehmen untersucht werden müssten. Auf Basis einer Investitionsprüfung könnten Auflagen erteilt oder auch der Erwerbsvorgang untersagt werden. Der ÖGB fordert daher Wirtschaftsminister Kocher auf, "diesen Verkauf gemäß dem Bundesgesetz über die Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz) zu prüfen".

Übers Investitionskontrollgesetzt werden Investoren aus Nicht-EU-Staaten Unternehmenseinstiege in gewissen Branchen erschwert. Ab 10 Prozent sind Anteilskäufe genehmigungspflichtig. PAI Partners hat seine Niederlassung zwar Frankreich, das Investitionskontrollgesetz stelle aber auch auf den mittelbaren Erwerb ab, erinnert die Gewerkschaft am Sonntag. Laut PAI Partners kommen 55 Prozent seiner Investoren aus EU-Drittstaaten, heißt es vom ÖGB.

"Eine genaue Auflistung der Investoren wurde nicht öffentlich gemacht", so Katzian. "Medienberichte belegen allerdings unsere Vermutung, dass Investoren durchaus starken Einfluss auf die Geschäftstätigkeiten haben. Schon allein wegen der undurchsichtigen Struktur des Private-Equity-Unternehmens und seines Geschäftsmodells muss dieses Geschäft untersagt werden", so der SPÖ-Grande. Die Sicherheit der österreichischen Gesundheitsversorgung dürfe nicht aufs Spiel gesetzt werden.

"Seit dem Privatisierungsauftrag der österreichischen Bundesregierung im Jahr 1996 und dem Mehrheitsverkauf der Vamed an den Fresenius Konzern verfügte die ÖBAG in den letzten Jahren über keinerlei Mitwirkungs- oder Vetorechte bei der Vamed und war auch nicht im Aufsichtsrat vertreten", teilte die ÖBAG zuletzt in einer Stellungnahme mit. Die Staatsholding sei während der Umstrukturierungsbemühungen in regelmäßigem Austausch mit Fresenius gewesen, um zu erreichen, dass für kritische Einrichtungen eine Lösung im Sinne der Patienten gefunden werde. Die Letztentscheidung sei aber beim Hauptgesellschafter gelegen. Die ÖBAG habe keine Möglichkeit gehabt die Entscheidung zu beeinflussen oder zu verhindern.

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