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Keine größeren Reformen mehr im Bereich Arbeit geplant

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Kocher wollte Bildungskarenz überdenken
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Die Regierung hat sich in der laufenden Legislaturperiode für den Bereich Arbeit und Wirtschaft einiges vorgenommen. Während in den letzten Jahren verschiedene Neuerungen - etwa eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte - gelungen sind, bleiben die verbliebenen Vorhaben der Regierungspartner überschaubar. Offen ist noch ein Gesetz zur Übermittlung von Preisinformationen des Lebensmittelhandels an Vergleichsplattformen. Vom Tisch ist mittlerweile eine Reform der Bildungskarenz.

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Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) hatte nach einem kritischen Rechnungshofbericht angeregt, die Bildungskarenz in ihrer aktuellen Form zu überdenken. Nach seiner Vorstellung sollte unter anderem ein unmittelbarer Anschluss von Bildungskarenz an die Elternkarenz im Regelfall verhindert werden. Die Grünen lehnten eine Novelle in der von Kocher angedachten Form ab. Sie betonten auf APA-Anfrage, selbst Vorschläge eingebracht zu haben, etwa eine umfassende Bildungsberatung vor Beginn der Karenz. Die ÖVP habe darauf aber "bis heute nicht reagiert". Verhandlungen finden dazu aktuell keine statt, wie beide Seiten gegenüber der APA bestätigten. Für die in wenigen Monaten zu Ende gehende Legislaturperiode erwarte man daher "aus heutiger Sicht keine Reform", so die kleine Regierungspartei.

Einer Umsetzung harrt noch ein Gesetz zur Übermittlung von Informationen im Lebensmittelhandel. Es geht um mehr Preistransparenz für Konsumentinnen und Konsumenten zur Bekämpfung der hohen Lebensmittelpreise. Konkret sollen Supermärkte ab einer bestimmten Größe verpflichtend gewisse Verkaufspreise für Online-Vergleichsplattformen sowie für wissenschaftliche Einrichtungen leichter zugänglich machen. Die Vorschläge des Ministeriums werden derzeit diskutiert, wobei die Grünen strengere Sanktionen im Fall der Missachtung von Berichtspflichten verankern wollen.

Noch zu beschließen ist zudem eine Novelle der Bestimmungen zum Homeoffice, die unter anderem unter Einbindung der Sozialpartner sowie der Industriellenvereinigung (IV) entstanden ist. Statt des Begriffs "Homeoffice" wird der Terminus "Telearbeit" ins Gesetz geschrieben. Dadurch soll es möglich werden, auch außerhalb der eigenen vier Wände zu arbeiten. Als Arbeitszeit gilt damit beispielsweise künftig, wenn im Kaffeehaus gearbeitet wird. Ebenso ausgeweitet wird der Unfallschutz. Arbeitnehmende sollen bei Tätigkeiten unfallversichert sein, die nicht im Betrieb oder im eigenen Zuhause während der Dienstzeit erfolgen.

Die Begutachtungsfrist der Telearbeit-Reform lief bis 21. Mai, eingegangen sind 20 Stellungnahmen. Diese werden derzeit evaluiert, wie aus dem Arbeits- und Wirtschaftsministerium verlautet. Der fertige Gesetzesentwurf soll dann "plangemäß im Juni per Ministerratsvortrag in den parlamentarischen Prozess eingebracht werden".

Unter den umgesetzten Maßnahmen der türkis-grünen Regierung in den Bereichen Arbeit und Wirtschaft befinden sich neben einer Überarbeitung der Rot-Weiß-Rot-Karte etwa eine Reform der Höheren Beruflichen Bildung sowie die Senkung des Stammkapitals bei der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Jüngst kamen ein Paket zur Belebung der Baukonjunktur (inklusive Handwerkerbonus) sowie Bestimmungen zur Digitalisierung des Arbeitsmarktservice (AMS) hinzu. Kein Konsens wurde über eine von Kocher angestoßene Reform der Arbeitslosenversicherung erzielt.

Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Martin Kocher am Donnerstag, 15. Februar 2024, während der PK anl. InvestInAustria "Neue Investitionen in den Standort Österreich - Großinvestiton Novartis" in Wien.

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