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Ott freigesprochen, 12 Monate bedingt für Ex-FPÖ-Jenewein

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12 Monate bedingt für Ex-FPÖ-Abgeordneten
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Der ehemalige FPÖ-Nationalratsabgeordnete Hans-Jörg Jenewein ist am Montag im Wiener Straflandesgericht wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie Missbrauch der Amtsgewalt zu 12 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Im gleichen Verfahren wurden dagegen er sowie der Ex-Chefinspektor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, von weiteren Vorwürfen freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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Den Schuldspruch für Jenewein setzte es, weil er als Mitglied des BVT-Untersuchungsausschusses eine ehemalige Mitarbeiterin des damaligen Innenministers Herbert Kickl (FPÖ) beauftragt habe, ihm Berichte mit Informationen zu Teilnehmenden an zwei Treffen europäischer Nachrichtendienste zu liefern. Außerdem wurde bei einer Hausdurchsuchung bei Jenewein in Schlagring sichergestellt. Auch die Ex-Mitarbeiterin Kickls fasste eine Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs aus.

Freigesprochen wurden Jenewein und Ott vom Schöffensenat im Zweifel dagegen in jenen Punkten, im denen es um den Informationsaustausch zwischen den beiden gegangen ist. So soll der damals bereits vom Dienst suspendierte Ott Informationen über ein Treffen des sogenannten Berner Clubs beschafft und Jenewein eine Liste mit Namen von BVT-Beamten übermittelt haben, die an dieser Länder übergreifenden Begegnung von Nachrichtendienst-Mitarbeitern teilgenommen hatten. Man habe nicht feststellen können, ob diese Infos tatsächlich aus internen Quellen gestammt hätten, so Richterin Julia Matiasch.

Das gleiche gelte auch für die von Ott übermittelten Infos über die nach dem Ibiza-Video eingesetzte "Soko Tape" sowie Fotos, die zwei BVT-Beamte mit einem südkoreanischen Kollegen beim Ankauf von Lederhosen zeigten. Bezüglich von Jenewein übermittelten Fotos aus dem U-Ausschuss konnte das Gericht wiederum keine Schädigungsabsicht erkennen.

Die Verteidiger Jeneweins sowie der ehemaligen Kickl-Mitarbeiterin erbaten jeweils drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft meldete gegen den Freispruch Otts sowie eines weiteren Angeklagten, dem Ott unter anderem Infos zu zwei Ex-BVT-Beamten "gesteckt" haben soll, Nichtigkeitsbeschwerde an. Zu Jenewein und der Ex-Kickl-Mitarbeiterin gab sie keine Erklärung ab.

Zuvor war am zweiten und letzten Verhandlungstag die Öffentlichkeit wegen der Erörterung von Geheimdienstinterna mehrfach ausgeschlossen worden. Außerdem offenbarte ein anderer ehemaliger BVT-Mitarbeiter erhebliche Erinnerungslücken. So konnte er sich etwa nicht erinnern, ob er unter einem bestimmten Nickname ("Alpha77") mit Ott gechattet hatte. Auch nach dem Vorhalt, dass die Rufnummer von Alpha 77 auf Otts Handy unter seinem Namen eingetragen war, blieb er bei seiner Darstellung.

Der Prozess gegen Ott und Jenewein bildete quasi nur eine Art Nebenstrang zu anderen Vorwürfen gegen den Ex-BVT-Beamten. Gegen Ott wird seit 2017 wegen Amtsmissbrauchs, geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs und weiterer Delikte ermittelt. Am 29. März 2024 wurde er deshalb fest- und bis zum 26. Juni desselben Jahres in U-Haft genommen. Ausschlaggebend für diese Inhaftierung waren Informationen, Ott habe Diensthandys von drei früheren Kabinettsmitarbeitern des seinerzeitigen Innenministers Wolfgang Sobotka (ÖVP) und einen Signa-Laptop mit geheimen Information eines EU-Staates dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB übergeben. Diese Vorwürfe bestreitet Ott in aller Entschiedenheit. Bezüglich der Spionage-Vorwürfe sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen.

Ex-FPÖ-Mandatar Hans-Jörg Jenewein am 7. März 2025, anlässlich eines Prozesses wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung von Amtsgeheimnissen im Straflandesgericht in Wien.

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