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Räumungsexekutionen legten 2023 zu

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Mietrückstände wurden wieder verstärkt zum Verhängnis
©APA/APA/dpa (Themenbild)/Julian Stratenschulte
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Die Zahl der Räumungsexekutionen ist auch im Jahr 2023 wieder gestiegen. Sie liegt allerdings nach einer coronabedingten Delle immer noch unter dem Wert von 2018 und 2019, wie die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ durch Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zeigt. Nach der Pandemie zogen die Zahlen wieder auf 8.600 an, um 2023 weiter auf 10.100 anzuwachsen. Das sind aber immer noch deutlich weniger als 2018 und 2019 (jeweils etwas über 12.000), vor Corona.

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Abgefragt wurden die Zahl der Räumungsklagen, der gerichtlichen Kündigungen und jene der tatsächlich durchgeführten Räumungsexekutionen. Während die Zahl der Kündigungen mit der Pandemie sank und auch danach tendenziell nach unten zeigte, ist das Bild bei Räumungsklagen und -exekutionen ein anderes. Dort sanken die für 2018 und 2019 fast identen Werte in den Corona-Jahren stark ab. Ab 2022 kam es wieder zu einem Anstieg, der sich auch 2023 fortsetzte - nach wie vor liegen in beiden Kategorien die Werte aber noch recht deutlich unter jenen von 2018 und 2019.

So wurden etwa 2018 und 2019 jeweils etwas über 12.000 Räumungsexekutionen durchgeführt. Dieser Wert sank 2020 auf 8.300 und 2021 auf 6.900. 2022 zogen die Zahlen wieder auf 8.600 an, um 2023 weiter auf 10.100 anzuwachsen. Ob sich dieser Trend fortsetzt, ist derzeit nicht absehbar - im Jahr 2023 war aber die Zahl der Räumungsexekutionen über alle vier Quartale konstant. Bei der Zahl der Räumungsklagen zeigte sich nach einem Rückgang im zweiten und dritten Quartal 2023 im vierten wieder ein Anstieg.

Nicht in der Statistik aufgeschlüsselt ist die Art der Objekte, die geräumt werden - enthalten sind also sowohl Wohnungen als auch Geschäftslokale und Büros. Kündigungsgrund und Objektart würden in der Verfahrensautomation Justiz nicht erfasst, heißt es in der Anfragebeantwortung. Dafür müsste man sämtliche Akten händisch auswerten.

In der Corona-Pandemie wurden Mietzinsstundungen zugestanden sowie Delogierungen aufgrund nicht bezahlter Wohnungsmieten aufgeschoben. Diese Maßnahmen sind mittlerweile ausgelaufen. Danach wurde etwa der sogenannte Wohnschirm in Leben gerufen - dieser richtet sich an Menschen, die Rückstände bei der Miete haben.

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