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Strabag-Klage in Russland: Entscheidende Verhandlung

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Richterspruch in St. Petersburg für Strabag symbolisch, für Raiffeisenbank Russland von großer Relevanz
©APA/ROLAND SCHLAGER
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Das 13. Handelsberufungsgericht im russischen St. Petersburg beschäftigt sich am Donnerstag mit einer Klage des russischen Strabag-Aktionärs Rasperia Trading Limited gegen den österreichischen Baukonzern, acht Mitaktionäre in Österreich sowie die Raiffeisenbank Russland. Sollte der Richter eine erstinstanzliche Entscheidung vom 20. Jänner 2025 bestätigen, müsste die RBI-Tochterbank in der allernächsten Zeit mehr als zwei Mrd. Euro Schadenersatz an Rasperia bezahlen.

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Der im Zusammenhang mit EU-Sanktionen gegen den russischen Oligarchen Oleg Deripaska im Baukonzern Strabag entmachtete Aktionär Rasperia Trading Limited hatte im vergangenen Sommer bei einem Handelsgericht in Kaliningrad Klage gegen österreichische Partner sowie die formal nicht in Beziehung zur Strabag stehende Raiffeisenbank Russland eingebracht. Der Vorwurf lautete, dass die Beklagten und die Republik Österreich illegal EU-Sanktionen gegen Rasperia angewandt hätten. Gefordert wurde zunächst eine Summe von knapp zwei Milliarden Euro, die sich in Folge leicht erhöhte.

Verlangt wurde zudem, dass die RBI-Tochterbank auch Rasperias sanktionsbedingt in der EU eingefrorene Strabag-Anteile übernehmen muss. Das Gericht gab Rasperia im Jänner 2025 recht, alle Beklagten legten Rechtsmittel ein und verhinderten damit einstweilen, dass der erstinstanzliche Richterspruch Rechtskraft erlangte. Bereits im vergangenen September war vom Kaliningrader Gericht zudem im Rahmen dieser Klage eine einstweilige Verfügung beschlossen worden, die der Raiffeisenbank Russland einstweilen jeden Eigentümerwechsel untersagt. Wiederholte Rechtsmittel der Bank gegen diese Verfügung scheiterten.

Die russische Raiffeisenbank war dabei von Rasperia nur deshalb geklagt worden, weil sie in einem Verwandtschaftsverhältnis zum Strabag-Aktionär Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien steht. Letztere ist Eigentümerin der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, die ihrerseits 25 Prozent am Mutterkonzern der Raiffeisenbank Russland, RBI, hält. Da unter den Beklagten letztlich nur die RBI-Tochterbank in Russland über Vermögen verfügt, ist der Ausgang der Berufung am Donnerstag letztlich nur für die Bank von Relevanz. Für die Strabag und acht beklagte österreichische Aktionäre des Baukonzerns haben russische Richtersprüche lediglich symbolische Bedeutung, da sie in Österreich nicht bindend sind.

In ihrer Berufung, die in den letzten Tagen laut russischem Gerichtsregister noch ergänzt wurde, verwies die Raiffeisenbank Russland nach APA-Informationen auf zahlreiche fragwürdige Aspekte der Kaliningrader Gerichtsentscheidung. Darunter ist auch die vorgesehene Zwangsüberschreibung von Aktien eines Konzerns mit Sitz in Österreich, die im russischen Rechtsraum formal nicht durchzuführen ist.

Keinen Zweifel haben die Juristen der RBI-Tochter aber auch bei der Frage, wer im Fall des Falles zwei Mrd. Euro bekommen würde: Oleg Deripaska wird in der Berufung explizit als Rasperia-Endbegünstiger bezeichnet. Amtliche Belege dafür gibt es keine, eine Sprecherin des Milliardärs versicherte der APA zuletzt im Jänner, dass "Oleg Wladimirowitsch" (Deripaska, Anm.) weder Aktien von Rasperia noch Aktien des Rasperia-Aktionärs Valtoura Holdings Limited besitze. Formal ist alles kompliziert: Nachdem Deripaska seine über Valtoura gehaltenen Anteile an Rasperia im Dezember 2023 offiziell an die Moskauer Aktiengesellschaft Iliadis abgetreten hatte, wurde dieser Deal Ende 2024 rückabgewickelt. Theoretisch könnte der Oligarch zwischenzeitlich freilich seine Anteile an Valtoura losgeworden sein.

WIEN - ÖSTERREICH: FOTO: APA/ROLAND SCHLAGER

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