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Strabag-Rechtsstreit: RBI-Russlandtochter ging in Berufung

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Einstweilige Verfügung gegen Verkauf von Russlandtochter bleibt gültig
©APA/APA/AFP/ALEXANDER NEMENOV
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Die Raiffeisenbank Russland hat laut einem am Montag veröffentlichten Eintrag im Gerichtsregister Berufung gegen die Entscheidung eines Kaliningrader Gerichts eingelegt, das die RBI-Tochter im Jänner zur Zahlung von zwei Milliarden Euro Schadenersatz an den russischen Strabag-Aktionär Rasperia sowie zur Übernahme von dessen Aktien am Baukonzern verpflichtet. Auch weitere österreichische Parteien des Verfahrens, darunter die Strabag selbst, beriefen vergangene Woche.

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Die Berufung sei fristgerecht am 21. Februar eingebracht worden, bestätigte der APA am Dienstag auch ein RBI-Sprecher in Wien. Zuständig für das Rechtsmittel ist ein Berufungsgericht in St. Petersburg, Informationen zum Termin einer dortigen Verhandlung liegen nicht vor.

Bereits am 20. Jänner hatte RBI-Chef Johann Strobl nach der mündlichen Verlautbarung des Gerichtserkenntnisses in Kaliningrad eine "Berufung gegen das Fehlurteil" angekündigt. Hintergrund der Klage ist ein Streit der zumindest in der Vergangenheit vom russischen Oligarchen Oleg Deripaska kontrollierten Gesellschaft Rasperia Trading Limited mit der Strabag. Rasperia hält Aktien am österreichischen Baukonzern und sah sich durch die Anwendung von EU-Sanktionsbestimmungen in Bezug auf Deripaska geschädigt.

Die Raiffeisenbank Russland und ihre Mutter RBI selbst sind nicht Aktionäre der Strabag. Sie waren nur geklagt worden, weil sie mit dem Strabag-Aktionär Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien in einer Verwandtschaftsbeziehung stehen. Letztere ist Eigentümerin der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich, die ihrerseits 25 Prozent am Mutterkonzern der Raiffeisenbank Russland, RBI, hält.

Das eingelegte Rechtsmittel macht gleichzeitig deutlich, dass ein etwaiger Verkauf der Raiffeisenbank Russland keinesfalls unmittelbar bevorstehen kann. Solange kein rechtskräftiges Erkenntnis zur Rasperia-Klage vorliegt, etwa durch eine Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung im Berufungsgericht, wird aller Wahrscheinlichkeit nach die einstweilige Verfügung des Kaliningrader Gerichts vom 5. September Gültigkeit behalten, die eine etwaige Übertragung der Anteile der Raiffeisenbank verbietet. Rechtsmittel der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien sowie der Raiffeisenbank Russland gegen diese Gerichtsentscheidung scheiterten bisher. Am 24. März wird sich ein weiteres Berufungsgericht in St. Petersburg erneut mit der Verfügung beschäftigen.

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