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Vereinfachung von Verbandsklagen im Nationalrat fixiert

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Blick ins Nationalratsplenum am Freitag
©APA/APA/HELMUT FOHRINGER/HELMUT FOHRINGER
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Wenn viele Konsumenten durch das Verhalten eines Unternehmens geschädigt werden, können sie künftig leichter eine gemeinsame Klage einreichen. Organisationen wie Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer oder VKI sind künftig berechtigt, derartige Klagen im Namen von 50 Personen am Handelsgericht Wien einzubringen. Eine entsprechende Novelle wurde in der Nationalratssitzung am Freitag mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ angenommen.

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Dadurch soll das Prozessrisiko der Verbraucher gesenkt werden. Verbandsklagen können künftig von "Qualifizierten Einrichtungen" eingebracht werden. AK, Landarbeiterkammertag, ÖGB, Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, Seniorenrat, VKI und WKÖ werden im Gesetz dazu ermächtigt. Über die Qualifikation weiterer Organisationen wird der Bundeskartellanwalt auf Basis des neuen "Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetzes" (QEG) per Bescheid entscheiden. Grundsätzlich muss so eine Organisation eine öffentliche Tätigkeit zum Schutz von Verbraucherinteressen ausüben, keinen Erwerbszweck verfolgen und nicht unter dem Einfluss eines Unternehmens stehen. Der Kartellanwalt muss auch regelmäßig prüfen, ob die Kriterien noch erfüllt werden.

Als "Meilenstein" für die Verbraucherinnen und Verbraucher bezeichnete die grüne Justizministerin Alma Zadić die Gesetzesänderung am Freitag im Parlament. "Wir wollen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt sind", sagte die ÖVP-Abgeordnete Gertraud Salzmann. Bereits jetzt haben Geschädigte die Möglichkeit einer Unterlassungsklage, unabhängig von der Anzahl. Dem füge man die Möglichkeit einer Klage auf Abhilfe - sofern man 49 weitere findet - hinzu. "Diese Zahl 50 wird nicht der Stolperstein sein."

Nicht zugestimmt hatten der Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle die SPÖ und die NEOS. Christian Drobits (SPÖ) sagte, seine Fraktion "hätte eigentlich zustimmen wollen, aber wir können nicht", da die Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt wurden, "typisch" für die Bundesregierung. Auch sei die Hürde von 50 Personen gleich hoch wie in Deutschland - und für Österreich mit rund einem Zehntel der Bevölkerung damit viel zu hoch. Zu hoch ist diese Grenze auch für die FPÖ, die aber im Gegensatz zur SPÖ der Novelle zustimmten. Ein Entschließungsantrag der FPÖ dazu wurde abgelehnt.

"Grundsätzlich positiv" sehen Verbandsklagen auch die NEOS. Wie auch Drobits erachtete die pinke Abgeordnete Katharina Wagner den parlamentarischen Prozess als "kritikwürdig". In seiner jetzigen Form berge die Novelle die Gefahr, dass mutwillig die Konkurrenz geklagt werden könnte, weshalb sie Hürde von 50 Personen als gut befand. "Weil es sonst zu einer Klagsflut kommen könnte."

Die Wirtschaftskammer (WKÖ) ortet in der Novelle einen "tragfähigen Kompromiss", der "durchaus dem lauteren Wettbewerb dienen" könne. "Wir haben immer darauf gedrängt, dass ein solches Verfahren fair ausgestaltet wird und die Interessen aller Beteiligten ausgewogen berücksichtigt werden", so Rosemarie Schön, Leiterin der Abteilung für Rechtspolitik in der WKÖ. Die neuen Regelungen dürften aber im Zivilprozess nicht dazu führen, dass beklagte Unternehmer in ihren Prozessrechten unsachlich beschnitten werden, schreibt die Kammer in einer Aussendung.

Die neue Richtlinie über Verbandsklagen basiert auf einer Vorgabe der EU. Die 2020 beschlossene Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen hätte bereits umgesetzt werden müssen. Die EU-Kommission hat deshalb bereits Ende 2023 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.

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