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Internationaler Wirtschaftsappell für das EU-Renaturierungsgesetz

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Über 50 Unternehmen und Unternehmensverbände haben die EU-Ratspräsidentschaft aufgerufen, die Verabschiedung des Renaturierungsgesetzes sicherzustellen. Ihre Argumentation: "Das Gesetz wird dazu beitragen, langfristige Nahrungsmittelsicherheit zu gewährleisten und Arbeitsplätze zu schützen."

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Der Versuch, das EU-Renaturierungsgesetz doch noch unter der belgischen Ratspräsidentschaft, also noch im Juni 2024, zu beschließen, erhält Rückenwind seitens der Wirtschaft. Über 50 Unternehmen und Unternehmensverbände, die in Belgien und in der gesamten EU tätig sind, haben sich mit einem Brief an den belgischen Premierminister Alexander de Croo und Umwelt- und Energieminister Alain Maron gewandt. Darin ersuchen sie, die endgültige Verabschiedung des Gesetzes sicherzustellen.

Laut der Naturschutzorganisation WWF, die diesen Brief den Medien zugänglich gemacht hat, handelt sich um eine Folgeinitiative zu der im vergangenen Jahr von über 100 großen Unternehmen unterzeichneten Erklärung, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, das lang erwartete Gesetz zu verabschieden.

Argumente pro Renaturierungsgesetz

In ihrer Argumentation widersprechen sie dabei der gängigen Kritik der konservativen Gegner des an sich ausverhandelten Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur, das nur noch vom Rat gebilligt werden muss: "Die großflächige Wiederherstellung von Lebensräumen, ihren Arten und den vielfältigen Ökosystemleistungen, von denen wir alle profitieren, wird letztlich dazu beitragen, die Klimakrise zu bewältigen, unsere langfristige Nahrungsmittel- und Wassersicherheit zu gewährleisten sowie Arbeitsplätze zu schützen und neue zu schaffen. Sie wird uns helfen, Arbeitsplätze, die Grundlagen der Wirtschaftstätigkeit und die Sektoren zu erhalten, die auf gesunde Ökosysteme angewiesen sind."

"Mehr als 50 Prozent der Weltwirtschaft bzw. des globalen BIP sind in hohem oder mittlerem Maße von der Natur abhängig. Wir, die Unternehmen, brauchen die natürlichen Ressourcen und Ökosystemleistungen, die jetzt durch den Verlust der biologischen Vielfalt und den Klimawandel bedroht sind. Wenn wir nicht handeln, wird dies zu kostspieligen Unterbrechungen der Lieferketten, geringerer Produktivität und höheren Betriebskosten führen", heißt es in dem Appell, der u.a. von Coca Cola Europe, der H&M Group, Spar oder Velux unterzeichnet wurde. "Die Wiederherstellung der Natur kann die langfristige Nachhaltigkeit der Unternehmen gewährleisten und die Ressourcen erhalten, von denen viele unserer Wirtschaftstätigkeiten abhängen."

Eine Folgenabschätzung der Europäischen Kommission habe ergeben, "dass für jeden in die Wiederherstellung der Natur investierten Euro 8 bis 38 Euro gewonnen werden, und zwar durch den Klimaschutz, die Verhütung und Verringerung von Naturkatastrophen, die Verbesserung der Wasserqualität, sauberere Luft, gesündere Böden und die Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens der Menschen".

Gesetz aktuell nicht auf der Agenda

Der belgischen Ratsvorsitz hatte das Renaturierungsgesetz, das vorsieht, dass künftig mehr Wälder aufgeforstet, Moore wiedervernässt und Flüsse in ihren natürlichen Zustand versetzt werden, Ende März beim Rat der EU-Umweltminister kurzfristig von der Agenda genommen, als sich vor der finalen Absegnung des Gesetzes keine qualifizierte Mehrheit (mindestens 55 Prozent der Mitgliedsländer, die zudem mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der Union repräsentieren, Anm.) abzeichnete.

Österreich, das sich bisher enthalten hat, könnte eine entscheidende Rolle spielen, falls das Thema beim nächsten EU-Umweltrat am 17. Juni in Luxemburg erneut auf die Agenda gesetzt wird. Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat mehrfach angekündigt, alles dafür zu tun, das europäische Gesetz durchzubringen, falls sie nicht mehr durch eine "Einheitliche Länderstellungnahme" der Bundesländer gebunden wäre.

Ob die Bekundung von Wien und Kärnten, die alte Stellungnahme nicht mehr zu unterstützen, rechtlich ausreichend ist, darüber streiten Juristen derzeit ebenso wie über die von der ÖVP eingeforderte Notwendigkeit, dass sich das Umweltministerium dabei mit den (ÖVP-geführten) Ministerien für Landwirtschaft, Finanzen und Europa ins Einvernehmen setzen müsse. Die ÖVP verweist in der Frage auf ein Gutachten des Verfassungsdienstes, laut dem eine Zustimmung Gewesslers in der derzeitigen Situation rechtlich nicht gedeckt wäre.

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