Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in der Causa Signa strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Es wird wegen schweren Betrugs im Zusammenhang mit einer Kapitalbeschaffungsmaßnahme ermittelt.
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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat bekanntgegeben, vor Kurzem strafrechtliche Ermittlungen gegen Geschäftsführer einer Signa Projektgesellschaft wegen schweren Betruges (§§ 146 f StGB) im Zusammenhang mit einer Kapitalbeschaffungsmaßnahme eingeleitet zu haben.
In diesem konkreten Fall sollen Investments von Kapitalgebern nicht in die versprochenen Projekte investiert worden sein. Die Schadenshöhe ist noch Gegenstand der Ermittlungen.
Es wurde ein staatsanwaltliches Ermittlungsteam gebildet, bestehend aus Teamleitung und mehreren Oberstaatsanwält:innen und Wirtschaftsexpert:innen, das gemeinsam mit einer Sonderkommission (SOKO) des Bundeskriminalamtes (BK) ermittelt. Nähere Angaben zu natürlichen oder juristischen Personen bzw. Details zu einzelnen Ermittlungsschritten können derzeit im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen nicht gemacht werden.
In der letzten Zeit sind zudem bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zahlreiche Anzeigen im Zusammenhang mit der Signa Gruppe eingelangt. Diese werden auf das Vorliegen eines strafrechtlichen Anfangsverdachtes geprüft und laufend bearbeitet.
Unabhängig von den zahlreichen Anzeigen waren bereits zwei Ermittlungsverfahren mit Signa-Bezug aus anderen Zusammenhängen heraus anhängig, wie zuletzt auch einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Bundesministeriums für Justiz (16960/AB) zu entnehmen war:
eines auf Basis einer Selbstanzeige nach dem Finanzstrafgesetz von Verantwortlichen einer Signa-Gesellschaft wegen nicht entsprechender Abführung der Kapitalertragssteuer für eine Dividendenausschüttung,
das andere auf Basis der Aussagen des ehemaligen Generalsekretärs des Finanzministeriums im CASAG-Verfahrenskomplex wegen des Vorwurfs der Bestechung bzw. Bestechlichkeit sowie des Missbrauchs der Amtsgewalt. Demnach soll im Zeitraum 2016 bis 2018 ein österreichischer Unternehmer dem damaligen Generalsekretär des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) für die parteiische Unterstützung im Steuerprüfungsverfahren des Signa-Konzerns einen Vorteil, nämlich eine gut bezahlte Führungsposition in diesem Konzern, angeboten haben, damit es zu keiner oder einer möglichst geringen Abgabenfestsetzung komme.