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Causa Wienwert: Vorwurf für Hallmann „unrichtig und substratlos“

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Klemens Hallmann

©Trend/ Lukas Ilgner
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Unternehmer Klemens Hallmann weist den gegen ihn erhobenen Vorwurf der betrügerischen Krida im Rahmen der Causa Wienwert zurück. Mitangeklagt ist auch der Obmann der ÖVP Wien, Karl Mahrer, der als Spitzenkandidat bei der Wien-Wahl antreten will.

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Der in der Causa Wienwert mitangeklagte Unternehmer Klemens Hallmann weist den gegen ihn erhobenen Vorwurf der betrügerischen Krida zurück. Dieser sei „unrichtig und substratlos“, hielten Hallmanns Rechtsvertreter Peter Miklautz und Lukas Kollmann in einer der APA übermittelten Stellungnahme fest. Die Causa hat auch politische Brisanz. Mitangeklagt ist nämlich auch der Obmann der ÖVP Wien, Karl Mahrer, der als Spitzenkandidat bei der Wien-Wahl antreten will.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt dem Unternehmer und Filmproduzenten Hallmann im Wesentlichen zur Last, er habe im Wissen um die wirtschaftliche Notlage der Wienwert dieser Anteile an der Kaufhaus Wiener Straße 6-8 Projektentwicklung GmbH zum Verkauf angeboten und dabei für die Wienwert AG nachteilige Vertragsbedingungen diktiert. Dadurch sei den Gläubigern ein Schaden von knapp vier Millionen Euro entstanden.

Hallmanns Verteidiger „prüfen den Vorwurf“

„Die Entscheidung der WKStA, gegen unsere Mandantschaft Anklage zu erheben, wird zur Kenntnis genommen. Gegenwärtig prüfen wir den in der Anklage erhobenen Vorwurf. Soweit bislang ersichtlich, will die Anklage der Mandantschaft hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Transaktion offenbar ein Wissen über Interna der Wienwert unterstellen, über welches die Mandantschaft gar nicht verfügen konnte oder gar hatte“, heißt es in der Stellungnahme von Hallmanns Rechtsvertretern, Peter Miklautz und Lukas Kollmann. Miklautz und Kollmann kündigten am Freitag an, man werde „dem Gericht den Standpunkt der Mandantschaft näherbringen“ und zeigten sich „überzeugt, dass sich dieser Vorwurf als unrichtig und substratlos herausstellen wird.“

Die WKStA hat im Zusammenhang mit der Wienwert-Affäre beim Wiener Landesgericht für Strafsachen eine mehr als 300 Seiten starke Anklageschrift eingebracht. Vor Gericht werden sich der ehemalige Wienwert-Chef Stefan Gruze, dessen zwei Vorgänger Nikos Bakirzoglu und Wolfgang Sedelmayer, ein vierter Ex-Wienwert-Mitarbeiter, der Wiener ÖVP-Chef Karl Mahrer und dessen Ehefrau sowie der Wiener SPÖ-Kommunalpolitiker Ernst Nevrivy verantworten müssen. Neben Hallmann wurden auch zwei Rechtsanwälte und ein Wirtschaftsprüfer mitangeklagt. Es geht unter anderem um den Vorwurf der Untreue, des schweren Betrugs, der betrügerischen Krida, der Bilanzfälschung, der Bestechlichkeit und der Verletzung des Amtsgeheimnisses. Inkriminierter Schaden: 41 Mio. Euro.

14-tägige Frist für allfällige Einsprüche gegen Anklage läuft

Ein Prozesstermin steht noch in den Sternen. Zunächst muss eine Frist von 14 Tagen abgewartet werden, innerhalb derer die Anklage von den Verteidigern beeinsprucht werden kann. Sollte es dazu kommen, müsste das Oberlandesgericht (OLG) Wien die Anklage prüfen. Erst danach bzw. nachdem sich der zuständige Richter in den umfangreichen Akt eingelesen hat, ist mit einer Ausschreibung der Hauptverhandlung zu rechnen. Ein Verhandlungstermin vor dem Sommer ist daher unwahrscheinlich.

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