
Der OGH hat das erstinstanzliche Urteil gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser bestätigt. Das Strafausmaß wurde von acht auf vier Jahre Freiheitsstrafe reduziert. Der Fall ist eng mit der Geschichte des trend verbunden - und mit einem Tiroler Kristall-Clan.
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Was das Wirtschaftsmagazin „Format", später im „trend" aufgegangen, am 6. Mai 2011 aufdeckte, war eine Bombe. „Karl-Heinz Grasser schaffte als Finanzminister eine halbe Million Euro Bargeld diskret ins Land. Offiziell für seine Schwiegermutter. Die Ermittler glauben freilich an eine erste Spur zu den Buwog-Provisionen."
Das „Schwiegermutter-Geld", das Grasser vorgab, für Marina Giori-Lhota angelegt zu haben, Mutter seiner Frau Fiona Pacifico Griffini-Grasser, war ein besonders pittoreskes Detail der „Buwog-Affäre", die das Land seit 2009 erschütterte. Der Konnex zur Swarovski-Kristalldynastie verlieh der Causa enorme Aufmerksamkeit. Mit dem rechtskräftigen Urteil durch die Bestätigung des OGH ist der Fall nun nach 16 Jahren abgeschlossen.
Das Strafausmaß für Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger halbierte der OGH auf 3,5 Jahre Freiheitsstrafe. Die Reduktion der Strafen wurde hauptsächlich mit der extrem langen Verfahrensdauer begründet. Die Vorsitzende des OGH-Richtersenats, Christa Hetlinger, betonte bei der Urteilsverkündung am Dienstag, dass die Causen Buwog und Terminal Tower Linz mit heute rechtskräftig erledigt sind. Die Vorwürfe gegen Grasser in Bezug auf Beweismittelfälschung wurden aufgehoben.
Die von der Verteidigung wortreich vorgebrachten Verfahrensfehler im Erstprozess und eine Befangenheit der Erstrichterin Marion Hohenecker würden nicht vorliegen, führte die OGH-Senatsvorsitzende aus. Es hätte kein unfaires Verfahren vorgelegen, so der OGH. Die Verteidigung hatte mehrmals die Besetzung des Erstgerichts unter Richterin Hohenecker als „nicht neutral“ und „parteiisch“ kritisiert.
Die vom OGH ausgesprochenen Strafen wurden zwar deutlich reduziert, liegen jedoch noch immer über der Grenze von drei Jahren, die eine bedingte bzw. teilbedingte Strafnachsicht ermöglicht hätte. Das heißt, dass aus jetzigem Gesichtspunkt sowohl Grasser als auch Meischberger die über sie verhängten Strafen grundsätzlich zu verbüßen haben.
Strafe ist innerhalb eines Monats anzutreten
Nach dem Gerichtstag im Justizpalast wandert der Akt zunächst zurück zum Wiener Landesgericht für Strafsachen, was aufgrund des Umfangs einige Zeit - Expert:innen gehen zumindest von Wochen aus - in Anspruch nehmen wird. Der zuständige Richter im Grauen Haus fertigt dann hinsichtlich der rechtskräftig erledigten Buwog- und Terminal Tower-Aktenteile eine so genannte Endverfügung aus, die Grasser zugestellt wird. Zugleich erhalten der Ex-Finanzminister und Meischberger eine Aufforderung zum Strafantritt. Verurteilte, die sich wie Grasser und Meischberger auf freiem Fuß befinden, haben die Strafe binnen eines Monats ab Zustellung anzutreten.
Das Gesetz sieht allerdings die Möglichkeit eines Strafaufschubs wegen Vollzugsuntauglichkeit vor. Die Voraussetzungen sind im Strafvollzugsgesetz (StVG) geregelt.


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