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Lohnnebenkosten - ein Wettbewerbsturbo

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Mehr Brutto vom Netto - eine Losung, die vor allem von der WKÖ immer wieder forciert wird.

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Ein Pro zur Senkung der Lohnnebenkosten. Gastkommentar von Karl-Heinz Kopf von der Wirtschaftskammer Österreich.

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Lohnnebenkosten sind ein wesentlicher Teil der gesamten Arbeitskosten, die wiederum maßgeblichen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe haben. Eine Senkung der Lohnnebenkosten brächte daher nicht nur Vorteile für die Arbeitgeber in Form von verbesserter Wettbewerbsfähigkeit, sondern in direkter Folge auch für die Mitarbeitenden in Form größerer Arbeitsplatzsicherheit, ohne deren Ansprüche zu schmälern.

Die inflationsbedingt überdurchschnittlichen Lohnerhöhungen der letzten Jahre haben zwar die Kaufkraft der Menschen gesichert, sie haben aber die Wettbewerbsfähigkeit und die Arbeitsplatzsicherheit vieler Betriebe verschlechtert. Eine Senkung jenes Teils der Arbeitskosten, die nicht direkt den Mitarbeitenden zugute kommen, könnte diese Nachteile wieder korrigieren.

Leider wird in der Debatte über das Thema mit sachlich falschen Argumenten agiert. Wir sprechen bei unserer Forderung von jenem Teil der Lohnnebenkosten, mit denen nicht direkt Versicherungsansprüche der Mitarbeitenden finanziert werden, z. B. die Kranken- oder die Pensionsversicherung.

Wir sprechen von jenem Teil der Lohnnebenkosten, mit denen einseitig aus Beiträgen der Arbeitgeber Sozialleistungen wie z. B. die Schülerfreifahrt oder die Schulbuchaktion oder Teile des Wochengelds finanziert werden. Diese Leistungen sind wichtig und richtig, sollten nur aus dem allgemeinen Budgettopf, nicht aus lohnabhängigen Arbeitgeberabgaben finanziert werden.

Und wenn in der Vergangenheit da oder dort auch Versicherungsbeiträge der Arbeitgeber gesenkt wurden, z. B. 2014 beim Unfallversicherungsbeitrag, dann ohne Leistungen zu kürzen, sondern weil dort dank ständig verbesserter betrieblicher Unfallverhütung die Kosten gesunken sind. Und das, obwohl eine Ausweitung der Berufskrankheitenliste sogar eine Ausweitung der Leistungsansprüche gebracht hat.

Wer diese Beitragssenkung etwa mit der aus brandschutztechnischen Gründen erfolgten vorübergehenden Schließung des Lorenz-Böhler-Krankenhauses in Verbindung bringt, handelt tatsachenwidrig, unaufrichtig und betreibt fahrlässige Panikmache.

Jede Nettolohnerhöhung wird durch die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber kostenwirksam verdoppelt. Lohnnebenkosten sind zwar kein österreichisches Spezifikum, aber in kaum einem anderen Land sind sie so hoch wie in Österreich. Bei uns betragen sie 26,6 Prozent der Bruttolöhne und -gehälter, in Deutschland beispielsweise nur 23,3 Prozent.

Rechnet man die gesamten Abgaben auf die Nettolöhne und -gehälter, dann hat Österreich unter 38 OECD-Ländern mit 46,8 Prozent die vierthöchsten Abgaben. Das heißt von einem Euro Arbeitskosten verbleiben den Mitarbeitern netto nur 53 Cent, 47 Cent müssen gemeinsam von Arbeitgebern und Mitarbeitern abgeführt werden. Oder anders herum: Steigt das Bruttogehalt von 3.000 auf 3.300 Euro, sind das netto nur um 172 Euro mehr, die Kosten für den Arbeitgeber erhöhen sich aber um 388 Euro pro Monat.

Zurück auf Augenhöhe

Eine Senkung der Lohnnebenkosten auf diese Art und Weise brächte unsere Betriebe im Wettbewerb wieder auf Augenhöhe mit vergleichbaren Ländern, ohne dass deren Mitarbeiter auch nur einen Cent an Einkommen oder Sozialleistungen verlieren würden. Vielmehr würden alle von der verbesserten Wettbewerbsfähigkeit profitieren. Andernfalls werden viele Betriebe durch die entstandenen Kostensteigerungen im Lichte der anhaltenden Rezession zum Personalabbau gezwungen. Erste Anzeichen sehen wir bereits in der Arbeitsmarktstatistik.

Wifo und EcoAustria haben berechnet, dass eine Reduktion der Lohnnebenkosten um einen Prozentpunkt rund 11.200 Beschäftigte mehr bringen und sich zu zwei Drittel selbst finanzieren würde. Das widerlegt auch die unbewiesene Behauptung, die Maßnahme sei unfinanzierbar.

Der Ruf nach einer Senkung der Lohnnebenkosten mag manchen „am Hammer gehen“, stichhaltige Gegenargumente haben die Gegner aber nicht. Warnungen vor einer Gefährdung des Gesundheits- oder Pensionssystems sind reine Panikmache und gehen am aktuellen Vorschlag pfeilgerade vorbei.

Der GASTKOMMENTAR ist trend. PREMIUM vom 12. April 2024 entnommen.
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