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Signa: René Benko wegen Verdunkelungsgefahr festgenommen

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René Benko und Anwalt Norbert Wess im Mai 2024 beim COFAG-U-Ausschuss im Parlament

©APA/HELMUT FOHRINGER
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René Benko ist in seiner Innsbrucker Villa festgenommen worden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat die Festnahme des Signa-Gründers wegen Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr angeordnet.

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René Benko wurde in seiner Innsbrucker Villa festgenommen. Die Festnahme wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien bewilligt und von der Soko Signa des Bundeskriminalamts durchgeführt.

Die WKStA hatte zuletzt gegen den 47-jährigen Tiroler unter anderem wegen des Verdachts auf Betrug sowie der betrügerischen Krida ermittelt. Der Signa-Gründer soll „eine Rechnung gefälscht sowie versucht haben, Vermögen zu verheimlichen und dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern zu entziehen“, hieß es von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

WKStA -Sprecher: Antrag auf U-Haft beim Landesgericht für Strafsachen Wien

Laut WKStA-Sprecher Rene Ruprecht wurde dann eine Einvernahme durchgeführt. Im Anschluss wurde seine Einlieferung in die Justizanstalt angeordnet und beim Landesgericht für Strafsachen Wien ein Antrag auf Verhängung der U-Haft gestellt.

Die Haftverhandlung mit der Entscheidung, ob Benko vorerst für 14 Tage in U-Haft kommt, dürfte bereits am Freitag stattfinden. Theoretisch hätte das Wiener Landesgericht dafür bis Samstagmittag Zeit. Zunächst hatte es geheißen, dass die Haftverhandlung vermutlich im Weg einer Videokonferenz stattfinden wird und Benko vorerst in Innsbruck bleibt. Am späten Donnerstagnachmittag mehrten sich jedoch die Indizien, dass sich Benko in Begleitung von Tiroler Justizwachebeamten bereits am Weg nach Wien befinden dürfte und dort in einer Zelle der Justizanstalt-Josefstadt untergebracht wird. Offizielle Bestätigung war dafür keine zu bekommen.

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 © APA

Gründe für Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr

Die Tatbegehungsgefahr argumentiert die WKStA unter anderem folgend: „Insbesondere soll René Benko unter anderem faktischer Machthaber und wirtschaftlich Berechtigter der Laura Privatstiftung sein und dies im Rahmen seiner persönlichen Insolvenz verheimlicht haben.“ Dies ergebe sich „aus Ergebnissen der intensiven Ermittlungen der vergangenen Monate, insbesondere einer Telefonüberwachung, einer Auswertung des Nachrichtenverkehrs des Beschuldigten und den Aussagen von Geschäftspartnern, Geschäftsführung und Mitarbeitern.“

Kaution kommt für Benko derzeit nicht in Betracht

Der Haftgrund der Fluchtgefahr wird von der Justiz derzeit nicht angenommen. Dies ist insofern von Bedeutung, als sich nur Fluchtgefahr, nicht aber Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr mit einer Kaution subsumieren lässt. Sollte es bei den derzeitige Haftgründen bleiben, hätte Benko keine Aussichten, mit der Hinterlegung eines Geldbetrags einer allfälligen Inhaftierung gegen gelindere Mittel zu entgehen. Grundsätzlich wird eine U-Haft zunächst für die Dauer für 14 Tage verhängt.

Laut WKStA soll Benko „nachträglich eine Rechnung hergestellt und damit Beweismittel gefälscht haben, um drei hochpreisige Schusswaffen dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern zu entziehen“. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verwies auf den dringenden Tatverdacht in folgenden Verfahrenssträngen: Kapitalerhöhung durch Geldkarussell, Villa Eden Gardone und Insolvenz René Benko. Die WKStA hat nun auch ein Joint Investigation-Team (JIT) mit den Staatsanwaltschaften in Berlin und München gebildet. Die WKStA-Ermittlungen wurden nun auch auf den Verfahrensstrang Investmentbetrug beim Projekt Franz am Bahnhofsplatz München ausgedehnt.

Benko-Anwalt: Kenne Festnahmeanordnung noch nicht

Benkos Anwalt, Norbert Wess, bestätigte gegenüber der APA eine „Festnahmeanordnung“, wenngleich er sie noch nicht kenne. „Aber über die allfällige U-Haft muss erst ein Gericht innerhalb von 48 Stunden entscheiden. Das erfolgt daher erst in weiterer Folge“, so Wess.

Zudem war im Dezember ein Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Trient in Italien gegen den Tiroler erlassen worden, der jedoch laut Landesgericht Innsbruck abgelehnt und eine Übergabe als unzulässig erklärt worden war. Es liefen Ermittlungen gegen insgesamt 77 Personen.

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