
Die neue Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner hat die undankbarste Aufgabe geerbt: Sie soll drei halb verhandelte Energiegesetze noch vor dem Sommer auf den Boden bringen. Das könnte knapp werden.
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Neue Energiezentrale. „Endlich ist die Energiepolitik wieder dort angesiedelt, wo sie hingehört“, so das erste Statement der eben im Wirtschaftsministerium neu installierten Staatssekretärin für Energiefragen, Elisabeth Zehetner, zuvor Chefin des wirtschaftsnahen Thinktanks oecolution. Gleich in den ersten Tagen wird sie eine Schlüsselrolle übernehmen, soll sie doch die ersten neuen Energiegesetze koordinieren, für die es Vorarbeiten der Vorgängerregierung gibt. Zehetner: „Wir müssen das Ziel der Energiewende gemeinsam erreichen, wir verordnen nichts von oben wie bisher oft.“
Der Teufel liegt dabei im Detail, etwa beim fast fertigen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das mit vielen neuen Spezialregeln eine effizientere Nutzung des schwankenden Wind- und Sonnenstroms organisieren soll. Freilich: Was klimatechnisch gut klingt, könnte Mehrbelastungen just für jene Haushalte bedeuten, die auf grüne Technologien setzen, wie Wärmepumpen oder Elektroautos: Sie würden bei der geplanten Neuregelung der Netzgebühren („netzdienliche Tarife“) mit höheren Grundgebühren belastet, da höherer Strombedarf teuren Netzausbau nach sich zieht.
Zeitdruck. Noch schwerer wird für Zehetner die bis Sommer avisierte Umsetzung der ersten Energiegesetze beim Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), mit dem u. a. die Bundesländer in die Pflicht genommen werden sollen. Sie müssten – auch laut EU-Vorgaben – schon bis Mai Zonen festlegen, wo verstärkt Windräder oder große Fotovoltaik-Freiflächenanlagen ausgebaut werden können. Das emotionale Thema ist freilich seit Jahren Nummer eins bei den Gründen für den schleppenden Ausbau. Klappt das aber nicht, droht ein EU-Verfahren wegen Verletzung von Umsetzungsfristen.
Beim Grüngasgesetz wiederum muss sie überhaupt neu anfangen. Zehetner setzt hier auf ein Marktpreisfördermodell wie beim Ökostrom. Wer das „grüne“ Gas (aus Biomasse oder elektrolytisch aus Überschussstrom) einspeist, bekommt dafür eine Art Ausfallshaftung, sollten die Marktpreise den Aufwand nicht abdecken. Der Gesetzesentwurf der Vorgängerregierung sah stattdessen ein verpflichtendes Quotenmodell für die Gaswirtschaft vor, mit hohen Strafen falls die Ziele nicht erfüllt werden. Ein Modell, das die Preise für Gas unweigerlich in die Höhe getrieben hätte.