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Abzocke im Fitnesscenter: Darauf sollten Sie aufpassen

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Fitnesstudio: Ein Ort, an dem auch Konten eine gute Kondi brauchen.
Fitnesstudio: Ein Ort, an dem auch Konten eine gute Kondi brauchen.©istock
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Im Gym werden Muskeln aufgebaut und Konten abgespeckt: Verträge können gespickt mit Fallen sein, die Mitgliedern teuer zu stehen kommen. Die Juristen der D.A.S. Rechtsschutz AG erklären, worauf man bei einem Vertragsabschluss achten sollte.

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Ob Luxustempel oder Discount-Center für die Muckis: In Fitnessstudios laufen Mitglieder schnell in Gefahr, finanziell übervorteilt zu werden. Vorsicht ist zum Beispiel geboten, wenn man nach einem Probetraining schnell einen Vertrag unterschreiben soll: Die Verträge sind mitunter mit Tücken gespickt. Die Freude an der Bewegung kann dann schnell zu einer finanziellen Enttäuschung werden. Die Experten der D.A.S. Rechtsberatung erklären, wie man Tricks die Stirn bietet und unerwartete zusätzliche Kosten vermeidet.

Vertragsabschluss – Mindestvertragsdauer unzulässig

Eine der häufigsten Finten ist, den Kunden bei der Vertragsunterzeichnung Klauseln unterzujubeln, durch die sie so schnell nicht mehr aus ihren Verträgen herauskommen. Das können ein-, zwei- oder sogar drei Jahre währende Kündigungsverzichte sein. Mitunter gibt es auch unbefristete Verträge. Allerdings ist laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) eine Bindungsdauer von zwei Jahren oder länger ebenso unzulässig wie eine Mindestvertragsdauer. Das bedeutet in der Praxis, dass zum Beispiel ein Dreijahresvertrag jederzeit gekündigt werden kann.

Der D.A.S.-Tipp für die Praxis: „Akzeptieren Sie eine Bindungsfrist von maximal einem Jahr, um Streitigkeiten zu vermeiden.“ Bei einer längeren Bindungsdauer ist man außerdem gut beraten, den Mitgliedsbeitrag monatlich zu überweisen, denn wenn ein Fitnessstudio in den Konkurs schlittert – was immer wieder vorkommt – ist ansonsten der vorab überwiesene Jahresbetrag umsonst bezahlt worden.

Informationsblätter als Verträge getarnt

Vorsicht ist außerdem geboten, wenn der Erhalt harmlos wirkender Informationsblätter mit einer Unterschrift quittiert werden soll. Solche Blätter haben sich den Erfahrungen der D.A.S. zufolge auch schon als Einjahresverträge entpuppt, aus denen man als Kunde in der Folge nur mit Mühe wieder herauskommt.

Vor einem Vertragsabschluss muss zudem klar ersichtlich sein, welche Leistungen vom Vertrag umfasst sind und welche Leistungen extra kosten. Das können unter anderem die Sauna, die Dusche oder ein Personal-Trainer sein.
Nicht immer wird darüber ausdrücklich informiert. „Achten Sie auf Aushänge über Preise verschiedener Leistungen und machen Sie ein Handy-Foto davon oder einen Screenshot der Online-Preisliste“, empfiehlt die D.A.S.

Probemonat, Gutscheine und 10er-Blocks

Generell ist vor Vertragsabschluss ratsam, ein Probeabonnement in Anspruch zu nehmen, ehe man sich länger vertraglich bindet. Viele Studios bieten derartige Schnupperangebote an. Dabei kann man mehrmals zu günstigen Preisen trainieren und kann anschließend besser entscheiden, ob ein Studio auch wirklich den eigenen Vorstellungen entspricht.
Wer Gutscheine oder 10er-Blocks ersteht, sollte wissen, dass diese nicht automatisch nach kurzer Zeit ihre Gültigkeit verlieren. Es kommt zwar auf den konkreten Einzelfall an, aber Befristungen unter drei Jahren bedeuten im Regelfall nicht, dass ein Gutschein nach einem Stichtag automatisch ungültig wird.

Wenn Sie unterschreiben, ist eine schriftliche Vertragskopie wichtig. Keinesfalls sollten Sie sich zu irgendetwas drängen lassen. „Lieber den Inhalt eines Vertrags selber in Ruhe durchlesen und nicht auf mündliche Erklärungen vertrauen“, empfehlen die Juristen der D.A.S. Rechtsberatung.

Über die D.A.S. Rechtsschutz AG:
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und beispielgebende RechtsService-Leistungen wie die D.A.S. Direkthilfe® und D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich in regionalen D.A.S. Standorten mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre solide Marktposition als Rechtsschutzspezialist gefestigt.

Seit 1928 steht die D.A.S., das Original für Rechtsschutz, für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in knapp 20 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Group AG, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.

Haftungsauschluss:
Antworten auf Fragen und bereitgestellte Texte haben lediglich Informationscharakter. Sie wurden von den Rechtsexperten der D.A.S. gründlich recherchiert. Trotzdem übernehmen trend online und die D.A.S. Rechtsschutz AG keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

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