Ausgangssperre: Ein Spaziergang gehört zu den Tätigkeiten, die auch zwischen 20:00 und 6:00 morgens erlaubt sind.©iStockphoto
Der eigene Wohnbereich darf noch bis zum 19. Mai nachts nur in Ausnahmefällen verlassen werden. Rechtsanwalt Andreas Bauer, von Lansky, Ganzger & Partner erläutert die Bestimmungen des Gesundheitsministeriums für die Zeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr morgens.
Mit 8. Februar wurden die Bestimmungen zur Ausgangsbeschränkung wieder so weit geändert, dass die Ausgangsregelung nur noch zwischen 20:00 Uhr abends und 06:00 Uhr des nächsten Tages gilt. Rechtsanwalt Andreas Bauer, von Lansky, Ganzger & Partner erläutert die Bestimmungen.