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Ebay: Was Käufer bei Problemen tun können

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Lesezeit
4 min

Ein Kauf auf Ebay kann nicht das gewünschte Ergebnis liefern. Man muss das aber nicht hinnehmen.

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Bei Online-Auktionen gilt wie beim klassischen Onlinehandel ein Rücktrittsrecht, in Ausnahmefällen auch bei Käufen von Privaten.

3 häufigsten Probleme bei Online-Auktionen

Online-Auktionen ziehen immer wieder dieselben Probleme nach sich. Die häufigsten davon sind:

1. Käufer erhält die falsche Ware
2. Der Käufer zahlt, bekommt aber keine Ware
3. Die Ware ist kaputt

Das Problem aus der Sicht des Käufers: Wer bei Ebay ein Produkt kauft, leistet den Kaufpreis als Vorauskasse und erhält, wenn er Pech hat, eine beschädigte Ware, die falsche Ware oder am Ende etwas, dass ihm doch nicht gefällt. Doch was tun, wenn sich der Verkäufer weigert, die Ware auszutauschen, zu reparieren oder zurückzunehmen?

Es ist jedoch ein Unterschied, ob der Vertragspartner ein Unternehmen oder eine Privatperson ist.

Kauf auf Ebay ohne Versteigerung: 14-tägiges Rücktrittsrecht

Bei einem Kauf von einem Unternehmen, der auf Ebay ohne eine Versteigerung zustande gekommen ist, gilt nach dem Konsumentenschutzgesetz ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.

Die Frist beginnt solange nicht zu laufen, als Kunden nicht schriftlich vom Verkäufer über ihr Rücktrittsrecht belehrt worden sind. Meist ist diese Rücktritts- oder Widerrufsbelehrung jedoch in den AGB enthalten.

Versteigerung gilt rechtlich wie Kauf: Rücktrittsrecht

Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (4Ob 204/12x) hat die Rechte von Kunden gestärkt. Demnach kommt eine Versteigerung wie auf Ebay einem Kauf gleich. Damit gilt auch für Versteigerungen ein Rücktrittsrecht. Ein wesentlicher Punkt in der Begründung des Gerichtshofs ist, dass die Benachteiligung der Verbraucher andernfalls zu hoch wäre.

Ebay: Kein Rücktrittsrecht, wenn Verkäufer Privatperson ist

Handelt es sich beim Vertragspartner um eine Privatperson, gibt es kein Rücktrittsrecht nach dem Konsumentenschutzgesetz. Auch die Gewährleistung kann ausgeschlossen werden.

Rücktrittsrecht, wenn der Anbieter den Kunden täuscht hat

Die Käufer sind einem privaten Anbieter dennoch nicht hilflos ausgeliefert. Lieferungen, die absolut nicht dem entsprechen, was Vertragsgegenstand war, berechtigen zum Vertragsrücktritt. Das gilt, wenn der Anbieter den Käufer täuscht und in die Irre führt. Wann genau ein solcher Fall der sogenannten Irrtumsanfechtung vorliegt, muss allerdings im Einzelfall anhand der Umstände geprüft werden.

Tipps für das Bezahlen von online gekaufter Ware

Falls möglich, vereinbaren Sie mit dem Verkäufer erst zu zahlen, wenn die Ware bei Ihnen eingelangt ist. So können Sie prüfen, ob die gelieferten Gegenstände der tatsächlichen Bestellung entsprechen und unbeschadet sind. Falls etwas nicht in Ordnung ist, senden Sie die Lieferung einfach an den Verkäufer zurück.

Meist wird jedoch eine Bezahlung per Vorauskasse verlangt. In diesem Fall empfiehlt es sich, die Zahlung über die sichere Zahlungsplattform wie Paypal zu tätigen. Es handelt sich dabei um ein Online-Konto, über das die Überweisung vorgenommen wird. Der Vorteil dabei ist, dass die Verkäufer die Konto- und Kreditkartendaten des Kunden nicht einsehen können. Der Verkäufer erhält nur die Information, dass Sie über ein Paypal-Konto verfügen und dass darüber die Zahlung erfolgen wird.

Ebay: Bei Problemen Plattform kontaktieren oder Anwalt einschalten

Wenn ein Kunde eine Ware bezahlt, aber nie erhält, hilft es zunächst die Plattform zu informieren. Wenn das auch nichts hilft, sollte man einen Anwalt einschalten. Der kann den Fall mitunter zugunsten des Geschädigten erledigen.

Tipps Online-Käufe: So beugen Sie Problemen vor

  • Um möglichen Problemen vorzubeugen, sollte man noch vor dem Kauf die Kundenrezesionen über den jeweiligen Anbieter lesen.

  • Achten Sie dabei darauf, wie viele Bewertungen es sind. Die Gefahr, dass es sich um gefälschte Bewertungen handelt, ist bei nur fünf positiven Rezessionen naturgemäß höher als bei 500.

  • Weiters kann es sich lohnen die Daten des Anbieters in eine Online-Suchmaschine einzugeben, um so zu ersehen, ob schlechte Erfahrungen über diesen zu finden sind oder gar von Betrug die Rede ist.

Doch letztlich kann bei einem Kauf im Internet nicht dieselbe Sicherheit gewährleistet werden wie bei einem Kauf, bei dem die Kunden die Ware Zug um Zug erhalten und überprüfen können. Dennoch lässt sich das Risiko durch die oben genannten Vorsichtsmaßnahmen deutlich minimieren. Sollte trotzdem etwas schief gehen, kann rechtliche Intervention den Schaden vielfach begrenzen.

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