Jemanden zu beleidigen oder seinen Ruf zu schädigen, kann vor dem Richter enden. Was man besser nicht sagt, in welcher Höhe Schadenersatz gefordert werden kann und bei wem die Beweislast liegt. D.A.S. Partneranwalt Roland Schratter informiert.
Der Prozess rund um die Politikerin Siegried Maurer, die Facebook-Postings, in denen sie attackiert wurde, öffentlich gemacht hatte und dann selbst zur Beschuldigten wurde, wirft immer noch Fragen auf: Was ist üble Nachrede, was ist Ehrenbeleidigung, was ist eine Kreditschädigung? Was darf man sagen und tun, ohne fürchten zu müssen, gerichtlich belangt zu werden?
D.A.S. Partneranwalt Roland Schratter gibt auf diese Fragen Antworten und weist darauf hin, dass zunächst zwei juristische Tatbestände unterschieden werden müssen: Die Verbreitung falscher Tatsachen, die zu einer Kreditschädigung führt, und die Ehrenbeleidung.
1. Wann man von einer Kreditschädigung spricht
Wenn falsche Tatsachen verbreitet werden und dadurch der wirtschaftliche Ruf einer Person oder eines Unternehmens Schaden nimmt oder das berufliche Fortkommen beeinträchtigt wird, spricht man von einer Kreditschädigung.
Um in der Folge Schadenersatz fordern zu können, muss ein rechtswidriges, schädigendes und schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden können. Schadenersatz kann auch gefordert werden, wenn Geschäfte dadurch nicht abgeschlossen werden können.
Damit eine Klage wegen eines kreditschädigenden Verhaltens vor Gericht standhält, müssen die Behauptungen, auf die sich die Klage bezieht, überprüfbar sein. Schwieriger ist es bei sogenannten Werturteilen. Diese müssen im konkreten Zusammenhang, in dem die Äußerung gemacht wurde, überprüfbar sein.
Ein Beispiel für ein Werturteil: Wird etwa in einer Computerzeitschrift behauptet, ein Handy eines Mobiltelefonherstellers verfüge über Akkus, die nur eine geringe Betriebslaufzeit aufweisen und die äußere Erscheinung sei hässlich, liegt im ersten Satzteil eine Tatsachenbehauptung vor. Der zweite Teil dagegen stellt ein Werturteil dar.
Wer den Beweis antreten muss
Bei einem Prozess trifft die Beweislast den Kläger. Dieser muss beweisen, dass der Beklagte die Unwahrheit gesagt hat. Bei Werturteilen muss der dahinterstehende sachliche Zusammenhang, in dem die Äußerung gefallen ist, wahr sein, um von einem Schuldspruch bewahrt zu bleiben.
Für das Delikt der Kreditschädigung ist eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen vorgesehen.
Wie man Kreditschädigung in Medien entgegentritt
Werden in Medien oder auf anderen Informationskanälen kreditschädigende Behauptungen aufgestellt, die den Erwerb oder das Fortkommen eines anderen gefährden, kann – wenn der wirtschaftliche Ruf gefährdet ist – verschuldensunabhängig ein Widerruf gefordert werden. Bei Wiederholungsgefahr besteht auch Anspruch auf Unterlassung.
2. Wann man von einer Ehrenbeleidigung spricht
Wenn die Emotionen durchgehen und sich jemand dazu hinreißen lässt, einen anderen zu beschimpfen, muss derjenige, der die Contenance verloren hat, ebenfalls mit juristischen Konsequenzen rechnen. In diesem Fall handelt es sich um das Delikt einer Ehrenbeleidigung.
Von einer Ehrenbeleidigung spricht man bereits, wenn Schimpfwörter wie „dumm“, „bescheuert“ oder „Schwein“ fallen. Ebenfalls unter das Delikt der Ehrenbeleidigung fällt, wenn eine Person verspottet oder misshandelt wird oder mit körperlicher Misshandlung bedroht wird.
Beleidigung unter vier Augen ist keine Straftat
Ein Fall für den Richter wird eine Beschimpfung allerdings erst, wenn sie öffentlich oder vor mindestens drei Leuten erfolgt. Eine unter vier Augen ausgesprochene Beleidigung ist demnach keine Ehrenbeleidigung.
Digitale Plattformen – Soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter, Chats oder Homepages – gelten dabei ebenfalls als Öffentlichkeit, selbst wenn eine Beleidigung anonym erfolgt und in der Folge ein verwendeter „Nickname“ nicht mehr verwendet werden kann.
Gruppe kann auch beleidigt werden
Von einer Ehrenbeleidigung können nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen bzw. eine Gruppe von Menschen betroffen sein. Deshalb können auch einzelne Personen eines Kollektivs selbstständig auf Ehrenbeleidigung klagen.
Schadenersatz-Ansprüche bei Ehrenbeleidigung
Wenn jemand in seiner Ehre beleidigt wurde, kann Schadenersatz gefordert werden. Ersetzt werden können in solchen Fällen auch durch die Ehrenbeleidigung entstandene Einbußen beim Gehalt. Auch Schmerzensgeld kann verlangt werden, etwa wenn beim Verletzten durch die Beleidigung eine psychische Beeinträchtigung mit Krankheitswert eintritt.
Der neuesten Rechtsprechung zufolge reicht bereits jeder Grad an Fahrlässigkeit, auch schon leichte Fahrlässigkeit, um Schuld zu tragen. Dem Beklagten steht es bei ehrenrührigen Behauptungen offen, den Wahrheitsbeweis anzutreten.
Fällt der Schuldspruch der Ehrenbeleidigung, müssen die Beschuldigten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen rechnen. Der Tagessatz richtet sich dabei nicht nach dem Tatbestand, sondern nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters.
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