Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die wichtigsten Regeln zusammen und erklärt, was Verbraucher beachten sollten.
Produkte öffnen und kosten erlaubt?
Ist es erlaubt, noch nicht bezahlte Produkte zu öffnen oder zu verkosten? Hier ist auf jeden Fall Vorsicht angebracht, denn rein rechtlich ist die Sache klar: Solange eine Ware nicht bezahlt wurde, gehört sie dem Händler. In der Praxis wird es meist toleriert, wenn einzelne Produkte noch vor der Kassa konsumiert werden – solange sie im Anschluss ordnungsgemäß bezahlt werden. Ähnliches gilt auch für das Verkosten von offener Ware: Wenn ein bestimmtes Maß nicht überschritten wird, wird es in vielen Supermärkten geduldet. Erlaubt ist die Verkostung aber, streng genommen, nicht.
Ist es zulässig Ware zu drücken?
Darf ich Ware betasten oder drücken, um sie zu prüfen? Verbraucher haben das Recht, die Ware zu prüfen, bevor sie sie kaufen – solange die Ware und deren Verpackung durch das Prüfen nicht beschädigt wird. Dabei sollte man aber lieber vorsichtig sein und sich im Zweifel lieber beim Personal erkundigen.
Recht auf Umtausch?
Bitte umtauschen! Auch wenn Konsumenten oft dieser Meinung sind – ein Recht darauf, ein irrtümlich gekauftes Produkt gegen ein anderes umzutauschen, gibt es nicht. Anders verhält es sich, wenn sich beispielsweise nach dem Öffnen der Käsepackung herausstellt, dass das Lebensmittel verschimmelt ist. Dann muss der Händler die verdorbene Ware zurücknehmen.
Gegen den Willen des Kunden Einkaufstausche kontrollieren?
Ist es zulässig, wenn das Personal meine Einkaufstasche kontrolliert? Grundsätzlich gilt: Weder das Supermarktpersonal noch Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes dürfen gegen den Willen des Kunden die Einkaufstasche kontrollieren. Bei einem begründeten Verdacht kann das Personal jedoch verlangen, dass der oder die Betreffende so lange bleibt, bis die Polizei kommt. Und die darf dann auch in die Tasche schauen.
Müssen selbst verursachte Schäden bezahlt werden?
Was ist, wenn etwas kaputt geht? Wer im Supermarkt versehentlich etwas fallen lässt, muss für den Schaden gerade stehen. Auch hier zeigen sich viele Händler in der Praxis jedoch kulant. Probleme gibt es meist nur, wenn teure Waren zu Bruch gehen. Bei größeren Schäden haben Kunden gegebenenfalls aber auch die Möglichkeit, ihre private Haftpflichtversicherung einzuschalten.
Darf man den Einkaufswagen kurz ausborgen?
Darf ich den Einkaufswagen mit nach Hause nehmen? Den schweren Einkauf schnell mit dem Wagen nach Hause schieben? Keine gute Idee. Einkaufswagen gehören der Lebensmittelkette und sind teuer in der Anschaffung. Allein in Wien müssen jedes Jahr rund 130.000 verstreute Einkaufswagen wieder eingesammelt werden. Wer das Geschäft und den Parkplatz des Supermarkts mit dem Einkaufswagen verlässt und dabei erwischt wird, muss daher unter Umständen mit einer empfindlichen Strafe rechnen.