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EU-Rechnungshof kritisiert Vergabe öffentlicher Aufträge

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Der Europäische Rechnungshof in Luxemburg

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Der EU-Rechnungshof kritisiert mangelnden Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Österreich gehört dabei zu den Schlusslichtern. 42 % aller Aufträge werden in Verfahren mit nur einem Bieter vergeben.

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Die Vergabe öffentlicher Aufträge hat für die EU und ihren Binnenmarkt entscheidend Bedeutung. Dadurch wird das Wirtschaftswachstum angekurbelt, es werden Arbeitsplätze geschaffen und Behörden haben die Möglichkeit, ÉU-weit Bestbieter zu finden. Und dabei geht es um enorme Summen. Das jährliche Volumen der öffentlichen Aufträge liegt EU-weit bei 2 Billionen €.

Im Jahr 2014 wurden die Vergaberichtlinien reformiert, um die Verfahren einfacher, transparenter und innovativer zu gestalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern.

Das Ziel wurde jedoch klar verfehlt, wie der EU-Rechnungshof (EU-RH) nun in seiner Prüfung festgestellt hat. Es ist mit der Reform nicht gelungen, den Wettbewerb anzukurbeln. Ganz im Gegenteil. "In den letzten 10 Jahren ist es der EU und ihren Mitgliedstaaten nicht gelungen, den Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu verstärken", sagt Helga Berger, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs, "wir müssen leider von einem verlorenen Jahrzehnt sprechen."

Verfahren mit nur einem Bieter

Die Entwicklung bei den drei wichtigsten Indikatoren für Wettbewerb – "Verfahren mit nur einem Bieter", "Direktvergaben" und "Anzahl der Bieter" – sei in den meisten Mitgliedstaaten unbefriedigend verlaufen, und beim Wettbewerb sei insgesamt keine Verbesserung festzustellen.

In Österreich lag der Anteil der direkt vergebenen Verfahren zuletzt bei rund 33 %. Damit liegt Österreich auf dem drittletzten Platz in der EU. Seit 2011 hat sich an der Praxis der Direktvergabe im Land praktisch nichts geändert.

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Nur in Zypern und Rumänien ist der Anteil der direkt vergebenen Aufträge höher als in Österreich.

 © EU-RH

Im Jahr 2021 habe der Anteil der Verfahren mit nur einem Bieter einen Höchststand erreicht: So seien 42 % aller Aufträge in Ausschreibungen vergeben worden, an denen nur ein Unternehmen teilgenommen habe. Seit 2011 habe sich der Anteil solcher Vergabeverfahren in der gesamten EU nahezu verdoppelt.

Diese Bilanz trifft auch auf Österreich zu. Prozentuell gab es nur in Slowenien, Zypern, Polen, Tschechien, Ungarn und Griechenland mehr Aufträge, die im Rahmen von Verfahren mit nur einem Bieter vergeben wurden. Gegenüber dem Jahr 2011 hat sich dieser Prozent-Anteil massiv erhöht.

Problematische Direktvergabe

Für die Vergabe öffentlicher Aufträge hätten sich die Behörden zudem häufig direkt an ein oder mehrere Unternehmen gewandt, um sie zur Einreichung eines Angebots aufzufordern, ohne eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Solche Direktvergaben seien zwar unter ganz bestimmten Umständen zulässig, schränkten jedoch den Wettbewerb ein und sollten die Ausnahme bleiben.

Direktvergaben hätten jedoch in fast allen Mitgliedstaaten zugenommen und machten rund 16 % aller im Jahr 2021 gemeldeten Vergabeverfahren aus.

Helga Berger vom EU-RH dazu: "Die EU-Kommission sollte einen Aktionsplan vorlegen, um die wichtigsten Wettbewerbshindernisse auszuräumen und öffentliche Aufträge für Unternehmen attraktiver zu machen."

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In Österreich ist der Anteil der Verfahren mit nur einem Bieter seit 2011 massiv gestiegen.

 © EU-RH

Bürokratie killt Wettbewerb

Die Kommission habe 2017 zwar eine neue Strategie auf den Weg gebracht, jedoch habe sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zu wenig unternommen, um die Ursachen für den nachlassenden Wettbewerb zu ermitteln und diese zu bekämpfen. Dazu zählen nach Ansicht der Prüfer der Verwaltungsaufwand, übermäßig restriktive Kriterien und maßgeschneiderte (d. h. auf bestimmte Unternehmen zugeschnittene) Vorgaben sowie die Marktkonzentration.

Auch hätten sich die Kommission und die Mitgliedstaaten stärker auf die Einhaltung der Vorschriften als auf die bestmögliche Leistung konzentriert. Es fehle das Bewusstsein dafür, dass Wettbewerb eine wichtige Voraussetzung sei, um bei der Auftragsvergabe ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen.

Die Reform von 2014 sei in Sachen Bürokratieabbau praktisch verpufft. Ganz im Gegenteil habe sich die Dauer der Verfahren im Laufe des Jahrzehnts sogar um 50 % erhöht, und sowohl die Bieter als auch die Behörden hielten die Verfahren – im Vergleich zu der flexibleren Auftragsvergabe im Privatsektor – für schwerfällig. Auch der Anteil der an KMU vergebenen Aufträge sei nicht gestiegen. Die meisten Aufträge würden nach wie vor an die Bieter vergeben, die das günstigste Angebot einreichten. Dies zeige, dass eher strategische Aspekte (z. B. Umwelt, Soziales oder Innovationen) selten berücksichtigt würden. Den Prüfern bereitet nicht nur der Mangel an Transparenz bei den Verfahren Sorge – zumal Transparenz einen wichtigen Schutz vor Betrug und Korruption bietet –, sondern auch das geringe Volumen der grenzüberschreitenden Auftragsvergabe. Sie fordern die Kommission insbesondere auf, die Ziele bei der Vergabe öffentlicher Aufträge klar festzulegen und Maßnahmen zur Beseitigung der wichtigsten Wettbewerbshindernisse vorzuschlagen.

Fakten zu öffentlichen Aufträgen in der EU

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