Geschenke von und an Kunden? Was ist erlaubt, was Bestechung? Die Regeln und wann Mitarbeiter ein Recht auf Weihnachtsgeschenke oder Prämien haben.
Geschenk an Geschäftspartner für die gute Zusammenarbeit: Wann ist es Bestechung?
Bei der Vergabe von Geschenken an Geschäftspartner ist Vorsicht geboten. Denn im Jahr 2013 wurde in Österreich das Korruptionsstrafrecht verschärft. Das betrifft sowohl den öffentlichen Sektor als auch privatwirtschaftlich geführte Unternehmen.
Ist eine Flasche bereits Bestechung?
Die Frage, ob die Flasche Rotwein oder ein anderes Geschenk zu Weihnachten für einen Geschäftspartner als Dankeschön für die gute Zusammenarbeit schon als Bestechung angesehen werden kann, lässt sich relativ leicht lösen. Am besten man indem man sich die Frage stellt, ob mit diesem Geschenk Handlungen oder Entscheidungen des Beschenkten beeinflusst werden könnten. Wenn ja, ist es Bestechung, ansonsten nur eine kleine Aufmerksamkeit.
Was dürfen Unternehmen schenken?
Laut Gesetz sind Geschenke oder das Gewähren anderer Vorteile zulässig, wenn sie nicht ungebührlich sind. Dazu zählen orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten geringen Werts, wenn es sich dabei um Sachen (kein Geld) handelt und die Zuwendungen oder Annahme nicht gewerbsmäßig erfolgt. Als geringer Wert gelten Weihnachtsgeschenke bis zu einer Wertgrenze von 100 Euro. Gebräuchliche Weihnachtsgeschenke wie Kugelschreiber und Kalender sind also weiterhin unbedenklich.
Korruptionsstrafrecht: Besonders streng im öffentlichen Sektor
Das Korruptionsstrafrecht wurde 2013 um den Begriff Amtsträger erweitert. Für Zuwendungen an Dienstnehmern oder Entscheidungsträgern von Unternehmen im öffentlichen und halböffentlichen Bereich gelten damit, was Geschenke betrifft, besonders strenge Richtlinien. Bereits das Anbieten und Versprechen von ungebührlichen Vorteilen ist strafbar, nicht nur die Annahme und das Gewähren ungebührlicher Geschenke oder anderer ungebührlicher Vorteile.
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Was Compliance bedeutet und wie Verstöße bestraft werden
Welche Strafen stehen auf Bestechung?
Korruption kann sowohl im öffentlichen Bereich als auch für private Unternehmen einschneidende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es kann strafrechtliche Folgen für einzelne Mitarbeiter haben und es drohen Geldbußen für das Unternehmen. Firmen müssen, wenn sie der Korruption überführt worden sind, unter anderem damit rechnen, bei öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden.
Bei Bestechlichkeit von Amtsträgern drohen bis zu zehn Jahre Haft
Ein Amtsträger oder Schiedsrichter, der pflichtwidrig einen Vorteil, für sich oder einen Dritten fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer als von einem Gericht oder einer anderen Behörde für ein bestimmtes Verfahren als Sachverständiger einen unrichtigen Befund oder ein Gutachten erstellt und sich damit einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, annimmt oder sich versprechen lässt.
Wer die Tat in Bezug auf einen 3.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Wenn das Vergehen einen Wert von über 50.000 Euro übersteigt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Weiter Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage des Bundeskanzleramts.
Geschenkannahme und Bestechung von Mitarbeitern oder Beauftragten
Ein Bediensteter oder Beauftragter eines Unternehmens pflichtwidrige eine Rechtshandlung vornimmt oder unterlässt und von einem anderen, für sich oder einen Dritten einen Vorteil fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, muss mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.
Wer einem Bediensteten oder Beauftragten eines Unternehmens pflichtwidrig für ihn oder einen Dritten einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt, muss ebenfalls mit Strafen rechnen. Wer die Tat in Bezug auf einen 3.000 Euro übersteigenden Vorteil begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, übersteigt der Vorteil von 50.000 Euro, kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ausfassen.
Eigene Compliance-Regeln als Hilfe für Mitarbeiter im Umgang mit Geschenken
Was Angestellte bei der Annahme von Geschenken beachten sollten
Es ist Angestellten von privaten Unternehmen wie Amtsträgern ebenso verboten, einen pflichtwidrigen Vorteil anzunehmen, sich versprechen zu lassen oder selbst anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren.
Eigene Compliance-Regeln als Hilfe für Mitarbeiter im Umgang mit Geschenken
Unternehmen sind dazu angehalten eigene Compliance-Richtlinien, auch in Bezug auf die Handhabung von Geschenken, aufzustellen. Diese geben Mitarbeitern konkrete Richtlinien für die Vergabe und Annahme von Geschenken. Das soll Mitarbeitern einerseits helfen, ungebührliche Geschenke oder Einladung zu erkennen und gegebenenfalls auszuschlagen. Durch dieses korrekte Handeln wird das Unternehmen vor einem finanziellen Schaden bewahrt und die Reputation des Unternehmens erleidet keinen Schaden. Die Geschenkvergabe an Geschäftspartner ist dabei unter zwei Gesichtspunkten zu prüfen: Ob die Geschenkvergabe gegen die eigenen und gegen die Compliance Richtlinien des Unternehmens verstößt, bei denen der Geschenknehmer beschäftigt ist.
Mit welchen Konsequenzen müssen Mitarbeiter rechnen, wenn Sie Compliance Richtlinien missachten?
Mitarbeiter sind verpflichtet selbst darauf achten, dass die Annahme des Geschenks nicht gegen den Dienstvertrag und die Compliance Richtlinien des eigenen Unternehmens verstößt. Denn ein Verstoß gegen eine der beiden Vereinbarungen kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Die Konsequenzen können von Disziplinarmaßnahmen bis zur Entlassung reichen.
Haben Mitarbeiter einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf ein Weihnachtsgeschenk?
Die regelmäßige Wiederholung gleichförmiger Verhaltensweisen wie jährliche Weihnachtsgeschenke, jährliche Jahresboni, das Auszahlung von Sonderprämien oder die Gewährung von Sonderurlaub zu Weihnachten (z.B. der 23. Dezember wird freigegeben) kann als Recht darauf abgeleitet werden. Dieses Recht wird auch als Betriebsübung bezeichnet. Eine solche kann im Wege einer schlüssigen Vertragsergänzung Bestandteil des Dienstvertrages und damit für den Arbeitgeber verbindlich werden. Dabei wird die regelmäßige gleichförmige Verhaltensweise (jährliche Zuerkennung von Weihnachtsgeld durch den Arbeitgeber) als stillschweigendes Offert zur Vertragsergänzung betrachtet. Dieses Verhalten ist demnach für den Arbeitgeber bindend, wenn sie regelmäßig wiederkehrt.
Wann wird aus Geschenken, Boni und Prämien ein ständiges Recht darauf?
Einen Rechtsanspruch auf eine freiwillige Leistung hat ein Arbeitnehmer, wenn diese Leistung ohne entsprechenden Widerrufsvorbehalt mindestens zwei bis drei Mal an ihn ausbezahlt wurde. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer darauf vertrauen durfte, dass er diese Leistungen auch in Zukunft erhalten kann. Wenn der Arbeitgeber diesbezüglich keine konkreten Vereinbarungen trifft, kann sich der Arbeitnehmer ab dem 3. Jahr auf den Rechtsanspruch einer Prämie berufen.
Wie kann sich ein Arbeitgeber vor diesem Anspruch auf Prämien schützen?
Um einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers zu vermeiden, ist es zu empfehlen, im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit einer bestimmten Leistung zu verweisen und ausdrücklich bei Geschenken, Prämien und dergleichen zu vereinbaren, dass der Arbeitgeber sich einen Widerruf vorbehält und der Arbeitnehmer somit keinen Anspruch erwirbt.