Trend Logo

Wofür muss man sich genieren?

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
5 min

Rechtsanwalt Georg Schima

©beigestellt
  1. home
  2. Finanzen
  3. Recht

Der Fall Sebastian Kurz ist nicht der einzige, in dem Politiker oder Manager banale Sachverhalte leugnen – und so eine Verurteilung riskieren.

von

Die wohl „unnötigste“ Verurteilung eines (Spitzen-)Politikers, die es in Österreich je gab, ist zwar schon eineinhalb Monate her, verdient aber noch nähere Betrachtung. Das Gericht verurteilte den früheren Bundeskanzler Sebastian Kurz wegen seiner Antwort auf die Frage in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, ob er in die Bestellung des Aufsichtsrates der staatlichen ÖBAG „involviert“ gewesen sei, (nicht rechtskräftig) wegen falscher Beweisaussage.

Die Staatsanwaltschaft (WKStA) sah das Motiv, dass Herr Kurz angetreten sei, einen neuen politischen Stil ohne Postenschacher und Mauschelei zu etablieren. Und diesen Nimbus habe er gefährdet gesehen, hätte er freimütig zugegeben, sich in die Bestellung des Aufsichtsrates aktiv eingemischt zu haben.

Was wäre gewesen, hätte Herr Kurz so geantwortet: „Natürlich war ich in die Bestellung des ÖBAG-Aufsichtsrates und von dessen Vorsitzendem involviert. Was glauben Sie denn? In der ÖBAG sind milliardenschwere Staatsbeteiligungen gebündelt. Mir ist schon bewusst, dass der formelle Eigentümervertreter dort der Finanzminister ist. Aber als Regierungschef habe ich mich natürlich eingemischt – allerdings mit einem meiner Vorschläge nicht durchgesetzt.“

Nichts an so einer (wahrheitskonformen) Aussage hätte irgendeinen Geruch von „Postenschacher“ an sich gehabt. Im Gegenteil: Herr Kurz hätte Führungskompetenz signalisiert.

Was also bewog ihn dazu, seinen Beitrag so kleinzureden? Man weiß es nicht.

Nicht unanständig

Der Fall hat Parallelen. Die frühere Chefin der Casinos Austria AG geriet ebenfalls wegen einer ihr als falsch vorgehaltenen Aussage vor dem U-Ausschuss in Schwierigkeiten. (Das Verfahren wurde mittels Diversion erledigt.) Es ging dabei um Chat-Nachrichten mit politischen Entscheidungsträgern wie Ex-FPÖ-Chef H.-C. Strache im Vorfeld der Neubestellung des Casinos-Vorstandes, die eine Unterstützung des (FPÖ-) Kandidaten Peter Sidlo als Finanzvorstand durch Frau Glatz-Kremsner – damals CFO mit Ambition auf den Vorstandsvorsitz – belegten.

Was wäre gewesen, hätte sie geantwortet: „Ich sah mich für die Position als Vorstandsvorsitzende qualifiziert und hielt Peter Sidlo für geeignet, mir als CFO nachzufolgen. Um diese Ziele zu erreichen, habe ich meine Kontakte genützt, natürlich auch zu politischen Entscheidungsträgern wie Herrn Strache. Dieser war als Vizekanzler der Republik eine wichtige Figur bei der Besetzung des Vorstandes.“

In der Tat: An so einer Vorgangsweise ist nichts unanständig. Warum sollte sie anders zu bewerten sein als selbstverständliche Gespräche mit Stakeholdern in einem Privatunternehmen?

Ein dritter Fall verdient Erwähnung. Der frühere CEO der OMV Rainer Seele wurde im U-Ausschuss gefragt, ob er bei Bundeskanzler und Finanzminister zwecks Intervention zugunsten der OMV wegen einer neuen Steuer in Russland vorstellig geworden sei. In der Folge warf man Herrn Seele vor, den durch interne Nachrichten dokumentierten Interventionsversuch in Abrede gestellt zu haben.

Was wäre gewesen, hätte Herr Seele so geantwortet: „Wir waren in Russland, das in puncto Rechtsstaatlichkeit nicht mit unseren Maßstäben zu messen ist, mit einer aus unserer Sicht ungerechten Steuer konfrontiert. Da bot sich die Gelegenheit, anlässlich einer Politikerreise nach Russland Kontakte zu nützen, um auf dieser Ebene zu versuchen, die Steuerforderung wegzubekommen. Als CEO der OMV habe ich deren Vermögen zu schützen und empfand das geradezu als meine Pflicht.“

Dieser Aussage wäre Beifall zu zollen gewesen. Denn in der Tat entsprach dieses Verhalten der Sorgfaltspflicht als Unternehmensleiter. (Gegenüber dem heimischen Fiskus hätte natürlich anderes zu gelten.)

Irrige Annahme

Allen drei Fällen ist gemeinsam, dass den Betroffenen anscheinend nicht klar war, was man an Ihrem Verhalten rechtlich oder moralisch problematisch empfinden und was man im Gegenteil sogar als Ausdruck von Entscheidungsfreudigkeit begreifen würde. Wobei absurd anmutet, wenn hochrangige Führungskräfte aus Politik und Wirtschaft in der irrigen Annahme, etwas „Unanständiges“ getan zu haben, durch dessen Verleugnung eine Verurteilung wegen falscher Beweisaussage riskieren.

Sorgfältige Beratung und Vorbereitung von Aussagen vor einem U-Ausschuss sind daher unerlässlich, damit nicht – in Abwandlung eines berühmten Doderer-Zitats – gilt: „Wer sich in den U-Ausschuss begibt, kommt darin um.“

Der GASTKOMMENTAR ist trend. PREMIUM vom 12. April 2024 entnommen.
Zur Magazin-Vorschau: Die aktuelle trend. Ausgabe
Zum trend. Abo-Shop

Law

Über die Autoren

Logo
Abo ab €16,81 pro Monat
Ähnliche Artikel