Gutachten von Sachverständigen haben in Zivilprozessen ein enormes Gewicht. Aus welchen Gründen dürfen Sachverständige abgelehnt werden? Was bringt eine Gutachtenserörterung? Wie sehr würdigen Richter ein Privatgutachten? Hans-Herwig Toriser, Partneranwalt der D.A.S. Rechtsberatung, informiert.
- Was ist ein Sachverständiger vor Gericht?
- Gutachten wiegt schwerer als andere Beweismittel
- Kann ein Sachverständiger abgelehnt werden?
- Kann ein gerichtliches Gutachten in Österreich angefochtet werden?
- Was bringt eine Gutachtenserörterung?
- Was bringt ein privates Gegengutachten?
- So prüfen Sie, ob der vorgeschlagene Sachverständigen geeignet ist
Was ist ein Sachverständiger vor Gericht?
In einer Vielzahl von Gerichtsprozessen, insbesondere im Zivilverfahren, greifen Richter auf die Expertise von Sachverständige zurück. Sachverständige sind Personen, die dem Richter aufgrund ihrer besonderen Fachkunde Erfahrungssätze vermitteln. Solche Erfahrungssätze stellen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren einen Beweis dar. Sachverständige ziehen aus ihren Erfahrungen Schlussfolgerungen und stellen mit ihrer Sachkunde für den Richter Tatsachen fest. Der Sachverständige soll in erster Linie Gehilfe des Richters sein, dem er/sie diesem Fachwissen verschafft, das der Richter oder die Richterin selbst nicht besitzt. Erst in zweiter Linie ist dessen Einschätzung als persönliches Beweismittel anzusehen.
Gutachten wiegt schwerer als andere Beweismittel
Das Gesetz sieht das Gutachten eines Sachverständigen als Beweismittel, wenn ein solches Gutachten auch wie die Aussage eines Zeugen stets der freien Beweiswürdigung des Richters unterliegen sollte. "Aber in der Praxis wiegt das Wort des Sachverständigen wesentlich schwerer als andere Beweismittel, womit aber auch schon der Grundstein des Problems gelegt ist", erläutert Hans-Herwig Toriser, D.A.S. Partneranwalt und Verteidiger in Strafsachen. "Wenn einmal ein Gerichtsgutachter sein Gutachten abgegeben hat, ist es äußerst schwierig, dieses Gutachten zu erschüttern", weiß der Experte weiter
Kann ein Sachverständiger abgelehnt werden?
Sachverständige können aus denselben Gründen abgelehnt werden, wie die, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen. Die Ablehnungserklärung ist vor dem Beginn der Beweisaufnahme und bei einer schriftlichen Begutachtung vor erfolgter Einreichung des Gutachtens einzubringen.
Aus welchen Gründen Sachverständige während des Prozesses abgelehnt werden können
Im Laufe eines Prozesses kann ein Sachverständiger nur abgelehnt werden, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie den Ablehnungsgrund vorher nicht erfahren oder wegen eines für sie unüberwindlichen Hindernisses nicht rechtzeitig geltend machen konnte. Diese Bestimmung soll verhindern, dass der Sachverständige zwar formell wegen Befangenheit, tatsächlich aber deshalb abgelehnt wird, weil das Gutachten für eine Partei ungünstig ausgefallen ist. Der Sachverständige kann auch nur abgelehnt werden, wenn ein ausreichender Grund vorliegt, seine Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen.
Gutachten nicht gesondert anfechtbar
Die Praxis zeigt jedoch: "Wenn einmal ein Sachverständiger unwidersprochen bestellt ist und das Gutachten erstellt ist, ist es in einem Prozess äußerst schwierig, einen solchen Sachverständigen wieder loszuwerden", weiß der Klagenfurter Verteidiger. Selbst wenn der Angeklagte einen Sachverständigen im Verfahren ablehnt, ist das von ihm erstellte Gutachten und vom Gericht gefasste Beschluss nicht gesondert anfechtbar.
Wann gilt ein Sachverständige als befangen?
Ein Sachverständiger gilt als befangen, wenn er nicht mit der vollen Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit an eine Sache herantritt und somit eine unparteiliche Beurteilung durch sachfremde psychologische Motive zu befürchten ist. Es genügt schon der äußere Anschein einer Befangenheit, sofern ausreichende Anhaltspunkte gegeben sind, aus objektiver Sicht - die volle Unbefangenheit des Sachverständigen in Zweifel zu ziehen ist. Ob und wann diese von der Judikatur aufgestellten Grundsätze erfüllt sind, entscheidet der Richter. Toriser: "Es entscheidet jedoch stets genau der Richter darüber, ob der Sachverständige befangen ist, der ihn bestellt hat."
Kann ein gerichtliches Gutachten in Österreich angefochtet werden?
Die Anfechtung der Ergebnisse von Sachverständigengutachten ist mittels Revision nur insoweit möglich, als dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen ist (siehe OGH-Urteil aus dem Jahr 2016).
Was bringt eine Gutachtenserörterung?
Der Angeklagte darf im Rahmen eines Strafprozesses den Sachverständigen befragen und dazu eine Person mit besonderem Fachwissen beiziehen. Diesem ist ein Sitz neben dem Verteidiger gestattet. Diese darf den Verteidiger bei der Fragestellung unterstützen oder selbst Fragen zu Befund und Gutachten an den Sachverständigen richten. Doch Toriser weiß, dass das meist nicht viel bringt. „Es steht zwar jeder Partei offen, im Rahmen einer Gutachtenserörterung Fragen an den Sachverständigen zu stellen, aber man kann davon ausgehen, dass jeder Sachverständige versuchen wird, die Argumente in seinem Gutachten aufrecht zu erhalten."
Was bringt ein privates Gegengutachten?
Selbst wenn der Angeklagte ein Gegengutachten bringt, das sich gegen die Meinung des vom Gericht bestellten Sachverständigen stellt, wird dieses dennoch nur als Privatgutachten im Rahmen der Zivilprozessordnung betrachtet. Das bedeutet, dieses Sachverständigengutachten hat nur den Rang einer Privaturkunde und beweist bloß, welche Ansicht der Verfasser vertritt.
Klärung der Schuldfrage bei Verkehrsunfällen
Ein Gerichtsbeschluss, zu dessen Urteilsfindung auch ein Sachverständigengutachten beigetragen hat, kann nur in der Sache selbst bekämpft werden. Hängt das Urteil von Sachverständigen ab, folgt das Gericht meist dessen Gutachten. Um beispielsweise den Hergang eines Verkehrsunfalls zu beurteilen, bestellt das Gericht einen Sachverständigen im Wesentlichen, um durch rechnerische Rekonstruktion das Verschulden des Unfalls herauszufinden.
Medizinische Sachverständige helfen die Höhe des Schmerzensgeldes festzulegen
Es gibt beispielsweise eigene Sachverständige, die sich auf medizinische Gutachten spezialisiert haben. Solche medizinischen Sachverständigen werden bestellt, um den Richter bei der Ermessung der Höhe des Schmerzensgeldes zu unterstützen, bei der Klärung der Frage, ob Dauer- und Spätfolgen vorhanden oder zu erwarten sind, um davon Umfang von Haushaltshilfe und die Notwendigkeit von Heilbehelfen und dergleichen zu genehmigen oder abzulehnen.
"Durch diese Art der „Unterstützung“ des Richters wird gleichzeitig auch dessen Job vereinfacht, indem dieser dem Sachverständigen im Rahmen der Beweiswürdigung Glauben schenkt", kritisiert Toriser.
So prüfen Sie, ob der vorgeschlagene Sachverständigen geeignet ist
"Es ist ratsam, im Rahmen eines Sachverständigenprozesses nicht gleich jeden vom Gericht vorgeschlagenen Sachverständigen zu akzeptieren", so der Appell des Klagenfurter Strafverteidigers. So spielt die Beziehung zwischen Richter und Sachverständigen eine nicht unwesentliche Rolle. Um dieses Risiko in Grenzen zu halten, rät Toriser zumindest vorher detailliert zu hinterfragen, ob der Sachverständige auch tatsächlich ein Spezialist auf seinem Gebiet ist. Wenn für ein Spezialgebiet Sachverständige vorhanden sind - dies betrifft auch insbesondere jene aus dem Fachgebiet der Medizin - ist nach der Judikatur jener Sachverständige heranzuziehen, der ein tatsächlicher Spezialist ist.
Ist einmal ein Sachverständiger in einem Prozess bestellt, ist es sehr schwer bis unmöglich, diesen während eines laufenden Prozesses wieder loszuwerden. Wiewohl es oberste Priorität des Gerichtes ist, ein gerechtes Urteil, wenn auch über Instanzen hindurch zu fällen, sollten mögliche oft langjährige zwischenmenschliche Beziehungen zwischen Richter und Sachverständigen nicht außer Acht gelassen werden.
Tipp: Gutachten kritisch hinterfragen
Sachverständigengutachten sollten stets kritisch hinterfragt werden und wenn finanziell möglich auch andere Sachverständige beigezogen werden, vor allem bei komplexen Sachverhalten. "Betroffene sollte auch nicht davor zurückschrecken, wenn das abgegebene Gutachten ungenügend ist oder von Sachverständigen verschiedene Ansichten ausgesprochen wurden, die Gründe dafür darzulegen", rät D.A.S. Partneranwalt Toriser. Nur so könne eine neuerliche Begutachtung auch durch andere Sachverständige im Rahmen der einschlägigen Normen stattfindet. "Letztendlich sollte immer noch das Gericht das Urteil fällen und nicht der von diesem bestellte Sachverständige."
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Dr. Hans Herwig Toriser
Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen
St. Veiter Straße 1/1
9020 Klagenfurt
Tel: 0463 / 50 44 50
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