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EU-Lieferkettengesetz in Kraft getreten, Frist zur Umsetzung läuft

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EU-Lieferkettengesetz: Die Frist zur Umsetzung läuft

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Das EU-Lieferkettengesetz, das Ende Mai nach langen Diskussionen verabschiedet wurde, ist mit 25. Juli 2024 offiziell in Kraft getreten. Damit läuft die Frist von zwei Jahren, in der die EU-Staaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen.

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Mit Stichtag 25. Juli 2024 ist das EU-Lieferkettengesetz in Kraft getreten und die zweijährige Frist, in der es in den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss, hat zu laufen begonnen. Danach dürfte aber ein weiteres Jahr vergehen, bis die ersten Unternehmen konkret von dem Gesetz betroffen sind.

Ab dem 26. Juli 2027, also in drei Jahren, gelten die Regeln für europäische Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweitem Jahresumsatz. Für Firmen aus Drittstaaten gilt ein Schwellenwert von 1,5 Mrd. Euro Umsatz in der EU. Ab dem 26. Juli 2028 werden die Schwellenwerte auf 3.000 Mitarbeiter und 900 Mio. Euro Umsatz gesenkt. Ein weiteres Jahr später müssen sich dann alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio. Euro Umsatz an die Regeln halten. Alle kleinere Unternehmen sind von den Rechenschaftspflichten ausgenommen.

Die Richtlinie soll große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Als Strafen können zum Beispiel die namentliche Anprangerung oder Geldstrafen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens verhängt werden. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit der Einhaltung der Pariser Klimaziele vereinbar sind.

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