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Kinder allein auf Reisen: Die rechtlichen Grundlagen

In Kooperation mit D.A.S. Rechtsberatung der Ergo Versicherung
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Aktualisiert
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5 min
Kinder allein auf Reisen: Die wichtigsten Rechtstipps
k.A©iStock, Oleh_Slobodeniuk
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Ob es gesetzliche Bestimmungen gibt, wann Kinder ohne Eltern ins Ausland reisen dürfen, welche Dokumente Kinder dabei haben müssen und in welchen Ländern es besonders strenge Vorschriften gibt. Die D.A.S. Rechtsberatung informiert.

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Irgendwann kommt für alle Eltern der Tag, an dem ihre Kinder eigene Wege gehen. Die Abnabelung beginnt oft mit dem ersten Urlaub ohne Eltern – dieser führt nicht selten ins Ausland. Vielen Eltern beschert dieser Gedanke ein mulmiges Gefühl. Das lässt sich zwar nicht verhindern, aber zumindest können sich Eltern soweit wappnen, dass das Kind keine rechtlichen Probleme bekommt.

Wer bestimmen darf, ob Minderjährige verreisen dürfen

Gesetzliche Vertreter von Minderjährigen, typischerweise die Eltern, können deren Aufenthaltsort bestimmen. Sie können daher auch bestimmen, ob das Kind alleine verreisen darf oder nicht.

Ab welchem Alter dürfen Kinder alleine verreisen?

Das Alter, ab wann Kinder alleine reisen dürfen, ist nur in einem gewissen Ausmaß ausschlaggebend. Es reicht, dass das Kind von den Eltern als eigenständig und verlässlich eingestuft wird. Die Voraussetzungen dafür sind üblicher Weise im Schnitt ab dem 14. Lebensjahr erreicht.

Bahn und Fluggesellschaften können Mindestalter für alleine reisende Kinder festlegen

Beförderungsbetriebe wie Fluggesellschaften und die Bahn können als Unterkunftgeber ein Mindestalter festlegen. Die D.A.S. Rechtsberatung rät daher Eltern, sich noch bevor der Urlaub gebucht wird darüber zu informieren.

Reisevollmacht für Kinder ausstellen

Verreisen Minderjährige ohne ihre Erziehungsberechtigten, empfiehlt es sich, eine Reisevollmacht mitzunehmen. Darin wird bestätigt, dass sie die Erlaubnis haben, alleine zu reisen. Auch wenn Minderjährige mit den Großeltern, Tante und Onkel oder volljährigen Freunden ins Ausland verreisen, ist es empfehlenswert, eine entsprechende Vollmacht der Erziehungsberechtigten mitzuführen. So lassen sich vor allem im Ausland Missverständnisse und Probleme vermeiden. Sollte das Kind im Ausland kontrolliert werden, kann man so nachweisen, dass die volljährige Person mit dem Minderjährigen reisen darf und die Erziehungsberechtigten davon wissen. Vor allem in bestimmten Ländern sollte man darauf nicht verzichten. Erfahrungsgemäß kommt es etwa in Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Mazedonien, Slowenien und Serbien bei der Einreise von Kindern mit Nicht-Erziehungsberechtigten immer wieder zu Schwierigkeiten.

Kinder alleine auf Reisen: In manchen Ländern muss Vollmacht beglaubigt sein

Um sprachliche Barrieren zu umgehen, sollte die Vollmacht zumindest in Deutsch und Englisch verfasst sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt die Vollmacht auch in die jeweilige Landessprache übersetzen. In bestimmten Ländern wie Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Griechenland muss die Vollmacht zudem gerichtlich oder notariell beglaubigt werden.

Werden, wie etwa bei Interrail, mehrere Länder bereist, sollte die Vollmacht die Vorschriften des strengsten Landes erfüllen. Anlaufstellen für detaillierte Informationen zu einzelnen Ländern können die jeweilige Botschaft oder das jeweilige Konsulat sein. Zusätzlich erhalten Sie wichtige Reise-Informationen vom österreichischen Außenministerium.

Eine Vorlage für eine Reisevollmacht finden Sie hier.

Welche Dokumente alleine reisende Kinder mithaben sollten

Zusätzlich zu den Reisedokumenten und der Vollmacht sollten Minderjährige auch folgende Dokumente bei sich haben:

  • Vollmacht

  • Kopie der Geburtsurkunde

  • Kopie des Reisepasses der Erziehungsberechtigten

  • Um bei Kontrollen für Rückfragen vorbereitet zu sein, sollte immer Adresse und Telefonnummer der Erziehungsberechtigten mitgeführt werden. So können diese sicher sein, erreichbar zu sind, wenn es Probleme oder Fragen gibt.

Minderjährige auf Reisen: Vorher über örtliche Vorschriften informieren

Es gelten die Jugendschutzbestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes. Das betrifft etwa Ausgehzeiten oder Vorschriften zum Alkoholkonsum. Die Expertem der D.A.S. Rechtsberatung raten: "Erkundigen Sie sich als Erziehungsberechtigter unbedingt vor Reiseantritt, was erlaubt ist und was nicht. Sprechen Sie mit dem minderjährigen Kind über die Vorschriften bzw. informieren Sie auch eine mögliche Begleitperson."

Weitere Rechtsinformationen und alles rund um Ihre rechtliche Absicherung finden Sie unter ergo-versicherung.at/das-rechtsschutz

Info-Hotline: 0800 224422
Mail: service@ergo-versicherung.at
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Die ERGO Versicherung AG ist mit ihrer weit über 100-jährigen Erfolgsgeschichte eines der führenden Versicherungsunternehmen auf dem österreichischen Markt. Als Tochtergesellschaft der ERGO Austria International AG ist sie Teil der ERGO Group und somit der Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Im Rahmen strategischer Kooperationen mit den Partnern UniCredit/Bank Austria und Volksbanken sowie über den eigenen Außendienst, angeschlossene Makler, Agenturen und den Direktvertrieb bietet sie ein kundenorientiertes, bedarfsgerechtes Produktsortiment an Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfall- sowie Rechtsschutzversicherungen für den privaten sowie betrieblichen Bereich an.

Infos unter ergo-versicherung.at

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Antworten auf Fragen und bereitgestellte Texte haben lediglich Informationscharakter. Sie wurden von den Rechtsexperten der D.A.S. bzw. durch deren Partneranwälte gründlich recherchiert. Trotzdem übernehmen trend.at und die ERGO Versicherung AG keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

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