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Wirklich krank? Arbeitgeber sollen prüfen lassen können

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Wirklich krank? Arbeitgeber sollen prüfen lassen können
Wirklich krank? Der Chef könnte künftig prüfen lassen©istock
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Krankfeiern soll erschwert werden. Künftig könnten auch Arbeitgeber eine Prüfung veranlassen. Dienstag soll der Beschluss dafür bereits gefasst werden. Gewerkschafter sind außer sich.

Der Chef selbst wird auch künftig zwar nach wie vor nicht am Krankenbett seiner Mitarbeiter stehen dürfen, um den Gesundheitszustand bei einer Krankmeldung zu überprüfen. Aber eine Überprüfung soll der Arbeitgeber künftig schon veranlassen können. Was einer erheblichen Verschärfung bei der Prüfung von Krankenständen der Arbeitnehmer bedeuten würde. Schon am Dienstag könnte die Sache im Überleitungsausschuss für die aus den neun Gebietskrankenkassen entstehende Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) beschlossen werden. Die Gewerkschaft ist alarmiert.

Bei Verdacht auf Missbrauch kann der Dienstgeber Prüfung des Zustandes verlangen
In einem Forderungspapier der Wirtschaft für eine neue "Krankenordnung" ist enthalten, dass es bei Missbrauchsverdacht künftig "einen Anspruch des Dienstgebers auf eine Prüfung des Gesundheitszustandes" geben soll. Derzeit hat der Dienstgeber nur die Möglichkeit, die Durchführung einer Kontrolle des Dienstnehmers durch die Kasse anzuregen.

Die Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Barbara Teiber, bezeichnete diese Forderung als "heftige Geschichte". Es gebe jetzt schon zahlreiche Überprüfungen und es mache einen großen Unterschied, ob der Dienstgeber eine Überprüfung anregen oder anordnen kann.

Beginn und voraussichtliche Dauer sollen in der Bestätigung enthalten sein
"Noch heftiger" findet die GPA-djp-Vorsitzende, dass die Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit nach den Vorstellungen der Wirtschaft nicht nur den Beginn, sondern auch die voraussichtliche Dauer und die Ursache des Krankenstandes sowie die ärztlich angeordneten Ausgehzeiten bzw. Bettruhe beinhalten soll. Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist zwar schon jetzt vorgesehen, dass der Dienstnehmer dem Dienstgeber eine Bestätigung über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen hat. Die Wirtschaft verweist in ihrem Forderungspapier allerdings darauf, dass Bestätigungen oftmals keine voraussichtliche Dauer vorsehen und "den Dienstgeber mangels Planbarkeit unnötig belasten". Teiber erklärte dazu, dass es im Entgeltfortzahlungsgesetz nur um die Dauer der Entgeltfortzahlung gehe, die im Falle eines Arbeitsunfalles länger gehe als bei anderen Gründen.

Am Dienstag soll die Sache schon beschlossen werden
Beschlossen soll die neue Krankenordnung für die ÖGK am kommenden Dienstag im sogenannten Überleitungsausschuss werden. Für Teiber ist "zu befürchten", dass die Wirtschaftskammer für ihre Vorstellungen auch eine Mehrheit bekommt. Zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern herrscht zwar Parität, allerdings sei derzeit nicht absehbar wie der ÖAAB-Vertreter auf Arbeitnehmerseite abstimmen werde.

Haltung des Misstrauens


Die GPA-Vorsitzende sieht in den von der Wirtschaft geforderten Verschärfungen jedenfalls einen "Generalverdacht" gegenüber den Arbeitnehmern. Darin komme "eine Haltung des Misstrauens gegenüber den Beschäftigten" zum Ausdruck. Die ÖGK solle damit im Sinne der Dienstgeber instrumentalisiert werden, man könne nun erkennen, warum die Arbeitgeber die Änderung der Mehrheitsverhältnisse wollten. Teiber glaubt, dass die Wirtschaft die von der türkis-blauen Regierung angekündigte Leistungsharmonisierung auf hohem Niveau nun gegen die Verschärfungen beim Krankenstand eintauschen will.

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