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Gericht beurteilt Kreditgebühren für unzulässig

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Kreditgebühren können besonders Immobilienkredite spürbar verteuern. In einem Gerichtsurteil wurden sie nun für unzulässig befunden.

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Der Oberste Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Kreditgebühren unter bestimmten Umständen zurückgefordert werden können. Eine neue Sammelklage zielt darauf ab, Kreditgebühren zurückzuholen.

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Kreditgebühren vor Gericht

Kreditgebühren, auch „Kreditbearbeitungsgebühren“ oder schlicht „Bearbeitungsgebühren“ genannt, werden in fast allen Krediten in Österreich als „Zusatzgebühren“ von Banken verrechnet. Die Banken rechtfertigen diese Gebühren, die in der Regel 1 % bis 4 % der gesamten Kreditsumme ausmachen, mit einem „Aufwand für die Kreditbearbeitung“.

Es ist grundsätzlich fraglich, ob nicht die ohnehin schon hohen Zinsen als Entgelt für den Kredit ausreichen. Da Kreditgebühren teilweise fünfstellige Beträge erreichen und der dahinterliegende Aufwand für die „Kreditbearbeitung“ diese Entgelte schwer rechtfertigen kann, werden diese regelmäßig vor Gericht eingeklagt. Bislang hat der Oberste Gerichtshof jedoch – anders als in Deutschland – Kreditbearbeitungsgebühren nicht generell für unzulässig erklärt. Es gibt nun Hoffnung:

In einem aktuellen Urteil aus 2024 hat der Oberste Gerichtshof (2 Ob 238/23y) eine Klausel der WSK Bank für unzulässig erachtet, die zusätzlich zu einer einmaligen Bearbeitungsgebühr weitere Gebühren enthielt. So wurden etwa Spesen für Porto, Überweisungen oder für die „Erhebung“ verrechnet.

Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren

Der Oberste Gerichtshof sah darin eine unzulässige Doppelverrechnung, da nicht klar sei, wofür nun die Bearbeitungsgebühr verrechnet wurde, wenn weitere Spesen verrechnet werden, die ebenfalls typischerweise bei Kreditaufnahmen anfallen. Im gegenständlichen Fall musste die Bank daher die Bearbeitungsgebühr vollständig zurückerstatten.

Aufbauend auf diesem Urteil führen wir aktuell mehrere Verfahren und haben bereits eine Vielzahl an Klagen gegen verschiedenste Banken eingebracht. Unser Ziel ist es, eine Kreditpreisbremse zu erwirken und den Österreicherinnen und Österreichern, die bereits durch hohe Zinsen geplagt sind, zumindest die Bearbeitungsgebühren zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel hat eine Sammelaktion gestartet und interessierte Personen können ihren Kreditvertrag unter www.deinerechte.at kostenlos und unverbindlich hochladen. In einer ersten Einschätzung wird sodann mitgeteilt, ob der Kreditvertrag für die Sammelklage in Frage kommt.

Unternehmerverträge nicht betroffen

Voraussetzung ist, dass überhaupt eine Bearbeitungsgebühr enthalten ist und dass es sich um einen Verbrauchervertrag, somit einen B2C-Vertrag handelt.

Unternehmerverträge enthalten oft auch Bearbeitungsgebühren, wie etwa Überziehungsrahmen oder Rahmenkredite, doch fallen diese nicht unter die aktuelle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, da sich diese Judikatur nur auf Konsumentenverträge und das damit anzuwendende Konsumentenschutzrecht bezieht.

Sollten Unternehmer und Unternehmerinnen hingegen Kredite für ihre private Immobilie aufgenommen haben, so ist dieser Kreditvertrag wiederum als Verbraucherkredit zu sehen, da er einem privaten und keinem unternehmerischen Zweck zuzuordnen ist. Für diese Personen wäre eine Teilnahme an der Sammelaktion und eine Rückforderung der Kreditgebühren möglich.

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