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Kryptowährungen und digitale Verträge: Die rechtlichen Probleme

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Kryptowährungen und digitale Verträge: Die rechtlichen Probleme
Der Wiener Anwalt Thomas Nikodem, von Telos Law Group, erklärt warum Digitalwährungen für Verbraucher mit beträchtlichen rechtlichen Gefahrenen verbunden sein können.©www.kristineveit.at
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Gastkommentar von Thomas Nikodem, Partneranwalt der D.A.S. Rechtsschutz AG. Er gibt Auskunft über mögliche Rechtsprobleme, die im Zusammenhang mit Kryptowährungen auftreten können.

Bitcoin ist die weitaus bekannteste Kryptowährung, die auf der Blockchain-Technologie beruht. Im Jahr 2017 hat sich die Bekanntheit sowohl von Bitcoin, als auch der Blockchain-Technologie selbst sowie weiterer Kryptowährungen vervielfacht. Wer mit Kryptowährungen handelt, bewegt sich oftmals noch in juristischen Graubereichen. Es ist somit ratsam, sich juristische Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte zu holen.

Insgesamt gibt es Anfang 2018 bereits weit mehr als 1000 solcher Kryptowährungen. Weltweit stehen dem weniger als 200 offizielle herkömmliche Währungen gegenüber. Der Markt an Kryptowährungen ist somit unüberschaubar, zumal es sich bei diesen nicht um offizielle Landeswährungen handelt und sie praktisch von jedem erschaffen werden können.

Die Anzahl der Händler, welche Bitcoin akzeptieren, ist derzeit noch relativ überschaubar. Auch andere „Kryptowährungen“ können zwar zu bestimmten Preisen – die teils extrem starken Schwankungen unterworfen sind – gehandelt werden, ihr primärer Zweck liegt aber nicht darin, als Zahlungsmittel zu dienen. Die Blockchain-Technologie ist an sich auch keine „Bezahl-Technologie“, sondern kann zu einer Vielzahl von Zwecken genutzt werden.

Eine Blockchain kann auch bei der Vollziehung von Verträgen helfen

Bei einer Blockchain handelt sich um ein dezentrales Register, in dem etwa Grundbücher geführt werden können. Es können auch sogenannte Smart-Contracts abgebildet werden. Das sind, vereinfacht gesagt, Verträge, welche sich selbst vollziehen, wenn bestimmte Ereignisse eintreten. Wesentlich ist bei der Blockchain die Dezentralisierung, also dass sie nicht einer einzelnen Person, Institution oder Gemeinschaft unterliegt und daher nicht von ihnen gesteuert werden kann. So soll etwa bei einem Smart-Contract vermieden werden, dass eine der Vertragsparteien oder ein Dritter dahingehend eingreift, dass sich der Vertrag nicht oder anders selbst vollzieht.


Wie bei jeder Technologie dauert es auch im Falle von Kryptowährungen und Blockchains einige Zeit, bis konkrete rechtliche Regelungen geschaffen werden. Aktuell bestehen zumindest in Österreich noch keine solchen Regelungen. Ungeachtet dessen, sind jedoch die bestehenden staatlichen Normen (Gesetze etc.) auf diese Technologien anzuwenden.

Derzeit geltende allgemeine Gesetze sind auf Kryptowährungen anzuwenden

Kryptowährungen dürfen beispielsweise nicht benutzt werden, um mit ihrer Hilfe, Geldwäsche zu betreiben oder andere Personen zu betrügen. Dies sind Umstände, die auch ohne juristisches Fachwissen einleuchtend sind. Darüber hinaus können fehlende Vorschriften in gewissen Fällen sehr problematisch sein. Die handelnden Personen werden häufig ohne eine vernünftige schriftliche vertragliche Grundlage tätig. Dies ist schon zwischen zwei in Österreich aufhältigen Personen bedenklich, kann aber noch schwieriger rechtlich zu beurteilen sein, wenn sich diese Personen in unterschiedlichen Staaten (etwa Österreich und Russland) befinden.

Fehlende Gesetze sorgen für Interpretationsspielraum

Gerade auch im Zusammenhang mit Verbraucherschutzbestimmungen bzw. allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen, wie etwa der Sittenwidrigkeit, sind Kryptowährungen mit einem beträchtlichen rechtlichen Gefahrenpotenzial verbunden. Um das zugrundeliegende Risiko zu veranschaulichen, ist der Umstand wesentlich, dass das Recht nicht nur durch den Gesetzgeber, sondern auch durch Gerichte gestaltet wird. Gesetze und andere Normen werden von Gerichten ausgelegt und müssen gegebenenfalls auf Sachverhalte angewendet werden, für die sei eigentlich nicht gedacht sind. Gerichte finden sich außerdem häufig in der Situation, Vorschriften zur Entscheidungsfällung heranziehen zu müssen, obwohl sie unvollständig sind. Durch Gerichtsentscheidungen wird das vom Gesetzgeber geschaffene Recht somit weiterentwickelt. Bei der gegenständlichen Materie handelt es sich um ein technisch und wirtschaftlich äußerst komplexes Thema zu dem es keine bzw. kaum Gerichtsentscheidungen gibt, an denen man sich orientieren kann. Es ist daher davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren nur schwierig nachvollziehbare und durchaus auch widersprüchliche Gerichtsentscheidungen in diesem Zusammenhang ergehen werden.

Einholung von Expertenmeinung kann rechtliche Schwierigkeiten verhindern

Umso wichtiger ist es, rechtlichen Rat einzuholen, wenn Sie in diesem Bereich tätig werden wollen. Gerade Unternehmer müssen eine Vielzahl an Bestimmungen beachten, welche insbesondere Verbraucher schützen sollen.

Die Verfahren im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie sind häufig technisch noch nicht ausgereift, so können sich aufgrund technischer Probleme etwa Schadenersatzansprüche ergeben. Etwa wenn aufgrund von Fehlern bei einer Kryptobörse nicht gewünschte Transaktionen stattfinden oder Fehlüberweisungen erfolgen.

Obwohl in den Medien häufig zu lesen ist, dass Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit Blockchains keine Bewilligungen oder ähnliches notwendig sind, ist diese Auskunft mit Vorsicht zu genießen und jedes Geschäftsmodell sollte dahingehend überprüft werden. So darf beispielsweise nicht einfach Geld von anderen entgegengenommen werden, um es für diese in Kryptowährungen zu veranlagen. Ein rechtlich nicht geprüftes Geschäftsmodell kann somit rasch zu einer wirtschaftlichen Katastrophe führen. Dies etwa dann, wenn Verträge angefochten werden oder Schadenersatzansprüche entstehen. Die komplexe Blockchain-Technologie wird nicht nur aufgrund enormer Kurssprünge von Kryptowährungen (nach oben und nach unten) sondern auch wegen aufsehenerregender Gerichtsverfahren, gesetzlicher Bestimmungen und innovativer Anwendungen weiterhin Wellen schlagen.

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Über die D.A.S. Rechtsschutz AG:
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und ein breites Dienstleistungsangebot inklusive D.A.S. Direkthilfe® und telefonischer D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich in regionalen D.A.S. Standorten mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Slowakei (seit 2013) sowie der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre solide Marktposition als Rechtsschutzspezialist gefestigt.

Seit 1928 steht die D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in beinahe 20 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.

Haftungsauschluss:
Die Antworten auf die Fragen haben lediglich Informationscharakter. Sie wurden von den Rechtsexperten der D.A.S. gründlich recherchiert. Trotzdem übernehmen trend online und die D.A.S. Rechtsschutz AG keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

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