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Lieferkettengesetz: Supply-Chains auf dem Prüfstand der Nachhaltigkeit

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Mit dem Lieferkettengesetz will die EU Unternehmen verpflichten, dafür zu sorgen, dass über ihre gesamten Supply Chains Menschenrechte und Nachhaltigkeitskriterien eingehalten werden. Die Hintergründe und die Auswirkungen der Bestimmungen.

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Das EU-Lieferkettengesetz und seine Hintergründe

Die Globalisierung der Wirtschaft und die Internationalisierung der Lieferketten hat den Konzernen und Großunternehmen der Industriestaaten in den vergangenen Jahrzehnten ein rasantes Wachstum und hohe Profite ermöglicht. Die Rohstoffgewinnung, die Produktion von Vorprodukten, Teilen oder ganzen Produkten wurde dabei in sogenannte Billiglohnländer ausgelagert, wo fernab der Heimmärkte oft in als "Sweatshops" bezeichneten Fabriken unter menschenverachtenden Bedingungen gearbeitet wird.

Gefährliche und unmenschliche Arbeitsbedingungen mit extrem langen Arbeitszeiten, Niedrigstlöhnen, fehlendem Versicherungs- oder Kündigungsschutz sind dort an der Tagesordnung. Die Brände in der Textilfabrik Ali Enterprises in der Stadt Karatschi in Pakistan im September 2012 und in der Tazaree-Textilfabrik in einem Außenbezirk von Dhaka, der Hauptstadt von Bangladesh, im November 2012 gelten als die bislang folgenschwersten Unglücksfälle, die sich in solche Sweatshops ereignet haben. In den Fabriken, in denen unter anderem Kleidung für C&A, Carrefour, KIK, Walmart und weitere Ketten produziert wurde, fanden 375 Arbeiterinnen den Feuertod. Hunderte weitere wurden verletzt.

Doch nicht nur die Menschen, auch die Umwelt kommt bei dem Streben nach Kostensenkung und Profitmaximierung regelmäßig zum Handkuss. Rohstoffe werden ohne Rücksicht auf Verluste gefördert, tropische Regenwälder gerodet und ganze Wälder in Schutzregionen für die Möbelproduktion in Europa abgeholzt. Endlose Monokulturen entstehen, verseuchte Abwässer werden ungeklärt in Flüssen oder ins Meer entsorgt. Abgase, Schadstoffe und Treibhausgase ungefiltert in die Atmosphäre abgegeben. Umweltzerstörung, fehlender Arbeitsschutz und immer wieder auch Kinderarbeit sind die hässlichen Begleiter der ausgelagerten Produktion, Rohstoffgewinnung und weltweit verzweigten Supply Chains.

EU-Richtlinie für Unternehmen

Mit dem Lieferkettengesetz oder Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz versucht die Europäische Union nun gegenzusteuern und Unternehmen in die Pflicht zu nehmen. Dahinter steht die Idee, dass Unternehmen zukünftig für ihre gesamte Lieferkette transparent darlegen müssen, dass ihre Produkte unter Einhaltung der Menschenrechte, ohne Kinderarbeit in fairer Produktion hergestellt wurden.

Die Basis dafür bilden die 17 von den Vereinten Nationen definierten Nachhaltigkeitsziele, die Sustainable Development Goals (SDGs), die in der 2015 verabschiedeten Agenda 2030 der Vereinten Nationen formuliert wurden.

Die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen

Die Vereinten Nationen verabschiedeten 2015 die Agenda 2030. In ihr sind 17 globale Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, die sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs), formuliert. Diese umfassen ökonomische, ökologische und soziale Entwicklungsaspekte.

Die Ziele richten sich an alle Regierungen weltweit, aber auch an die Zivilgesellschaft, die Wirtschaft und Wissenschaft und sollen ihnen als Wegweiser für ihr Handeln dienen, um der Menschheit dauerhaft ein menschenwürdiges Leben auf der Erde zu ermöglichen und die natürlichen Grundlagen dafür zu bewahren. Seit 2015 hat sich eine immer schneller wachsende Zahl von Unternehmen den SDGs der Vereinten Nationen verpflichtet. Am Finanzsektor hat sich dafür die Bezeichnung „ESG“ (Environmental, Social, Governance) etabliert. Und wie die drei Buchstaben vermuten lassen zielt auch ESG nicht nur auf die Klimakrise ab. Auch andere wichtige soziale Fragen wie Ungleichbehandlung, Diversität oder soziale Gerechtigkeit werden bei nachhaltigen Investitionsentscheidungen berücksichtigt.

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Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen

 © Vereinte Nationen

EU für Nachhaltigkeit und Transparenz

Am 23. Februar 2022 wurde vom EU-Parlament ein Vorschlag für eine Richtlinie für die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen angenommen. Das Ziel dieser Richtlinie ist, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Europäische Unternehmen sollen künftig ihre Zulieferer offenlegen und zudem zur Kontrolle verpflichtet werden, dass sämtliche Zulieferbetriebe Menschenrechte und Umweltstandards einhalten.

Liegt ein Verstoß vor, muss das in Europa ansässige Unternehmen dafür sorgen, dass sein Zulieferer Maßnahmen ergreift und die Verstöße abstellt. Alleine sich auf Audits, die auf Papier bestätigt wurden zu verlassen, ist nicht genug. Auch beim Lieferanten des Zulieferers sollen unhaltbare Umstände abgestellt werden. Sollte keine Maßnahmen gesetzt werden, drohen dem Unternehmen in Europa Strafen. Neben den Berichtspflichten soll aber auch die zivilrechtliche Haftung Eingang ins Lieferkettengesetz finden.

Lieferkettengesetz: Alles an die Kette

Das Lieferkettengesetz soll ab 2023 bei Umwelt, Menschen- und Kinderrechten mit den unsäglichen Zuständen entlang der globalen Handelsketten aufräumen. Unternehmen werden zu Sorgfaltspflichten per Gesetz verdonnert. Zudem werden noch Umweltvorgaben eingearbeitet, als Maßnahme gegen den Klimawandel und Blick auf das Ziel, die globale Erwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen.

Mit dem Durchgriff auf die komplette Lieferkette soll ein komplettes Kontrollsystem ins Rollen gebracht werden. Das Ziel: klare Nachvollziehbarkeit der Zuliefererkette – vom Beginn der Produktion bis hin zum europäischen Endabnehmer.

Das Lieferkettengesetz soll in Österreich noch 2022 beschlossen werden. Frankreich und Deutschland haben bereits 2021 solche Gesetze beschlossen, die allerdings noch Nachbesserungen bedürfen.

Lieferkettengesetz und Anwendungsbereich: welche Unternehmen betroffen sind

In Frankreich und Deutschland gilt das Gesetz zunächst für Unternehmen mit einer Größe von über 3.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 300 Millionen Euro. Es soll aber erweitert und auf Unternehmen im KMU-Segment ab 500 Mitarbeitern ausgedehnt werden. Deutschen Unternehmen drohen bei Verfehlungen empfindliche Strafen mit Zwangsgeldern von bis zu 50.000 Euro. Ebenso können Bußgelder von bis zu 800.0000 Euro oder bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes als Strafe fällig werden. Zudem droht für bis zu drei Jahre der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.

In Österreich sollen bereits Unternehmen mit 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz ab 150 Millionen Euro unter das Lieferkettengesetz fallen. In sensiblen Branchen mit starker Umweltbelastung, etwa in der Textilindustrie, der Lebensmittelindustrie, der Chemie- oder Ölindustrie sollen die Bestimmungen bereits für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern und 40 Millionen Euro Jahresumsatz gelten. Die Details dazu sind jedoch noch in Ausarbeitung.

Die Schätzungen, wie viele Unternehmen in der EU betroffen sind, driften weit auseinander. Die EU spricht von 13.000 größeren EU-Unternehmen und ca. 4.000 Firmen aus Drittstaaten. Die Deutsche Industrie rechnet alleine damit, dass in Deutschland bereits 14.000 Unternehmen sich mit dem Lieferkettengesetz intensiv zu befassen haben.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Compliance und Risiko

Einige Unternehmen haben sich in den vergangenen Jahren bereits mit Compliance- und Risikomanagement-Systemen auf das neue Gesetz vorbereitet.

Buch-Tipp

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Buch-Tipp

Lieferkettengesetz: Sorgfaltspflichten in der Supply Chain verstehen und umsetzen (essentials); Springer Gabler; 1. Aufl. 2021 Edition (3. Dezember 2021); ISBN-10: 3658359455

Vor allem Unternehmen, die einen hohen Anteil an Export-/Importgeschäften haben, aus Kostengründen Produktionen in Schwellenländer verlagert haben oder nicht nachhaltig gewonnene Rohstoffe beziehen. Diese global agierenden Unternehmen sind immer mehr in den Kritik der Öffentlichkeit oder NGOs geraten.

Mitunter steht hinter den Vorbereitungen der Unternehmen auch klares Kalkül. Werte wie "Soziale Gerechtigkeit" oder "Umweltbewusstsein" werden schließlich auch von den Konsumenten honoriert. Oder es war erforderlich, um konkret nach einem Skandal Besserung zu zeigen. Soziale Verantwortung zu zeigen ist nicht nur chic oder trendy. Die soziale, grüne Seite zu deklarieren wird auch am Kapitalmarkt zunehmend relevanter, wird von Anlegern und Investoren honoriert.

Kritik am Lieferkettengesetz aus der Wirtschaft

Während viele NGOs und Arbeitnehmervertreter die Bestimmungen des Lieferkettengesetzes gerne noch strenger gesehen hätten - die Arbeiterkammer (AK) kritisiert etwa, dass der EU-Entwurf vorerst lediglich 0,2 % der EU-Unternehmen bzw. rund 0,06 % der österreichischen Unternehmen betrifft - kommt von Unternehmerverbänden Kritik.

Wirtschaftskammer Österreich WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf kritisierte etwa den EU-Kommissionsentwurf als "untaugliches Mittel" und "für Unternehmen in der Praxis nicht umsetzbar", Er betonte zwar, für einen einheitlichen Rechtsrahmen zu sein, erwartet aber noch Nachbesserungen.

Von einem „Bürokratiemonster“, der Unmöglichkeit, das überhaupt zu managen ist seitens der IV die Rede. Aber auch von Wettbewerbsnachteilen, die auf Unternehmen zukommen. Vor allem aber auch höhere Kosten. Und die Karte „Arbeitsplatz“ wird hinterher geschoben: Viele Jobs würden demnach auf der Strecke bleiben. Denn anderswo, außerhalb der EU, könnten Unternehmen in der Folge mit niedrigeren Standards billiger produzieren. Und die Marktmacht sei halt einmal oft auf der Seite der Zulieferer, die die Konditionen entsprechen durchsetzen können.

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Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung (IV)

 © Marija-M. Kanizaj

Zudem dürfe die Regelung nicht die alleinige Verantwortung den Unternehmen aufbürden, dass wichtige und notwendige Standards in anderen Ländern eingehalten werden. „Es ist primär die Aufgabe der Politik und ihrer Institutionen, dafür Sorge zu tragen. Die Politik darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen“, so IV-Präsident Georg Knill.

Betriebe könnten Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden nur in ihrem unmittelbaren Einflussbereich und innerhalb ihres Handlungsspielraums effektiv vermeiden. Dieser sei jedoch durch die Komplexität weltweiter dynamischer Lieferkettenbeziehungen eingeschränkt. „Hier braucht es angemessene und praktikable Zugänge, die der Realität des internationalen Handels und der Lieferbeziehungen entsprechen. Pauschalregulierungen, die Groß- und Kleinunternehmen unterschiedlichster Sektoren gleichermaßen verpflichten oder Unternehmen unter Generalverdacht stellen, sind der falsche Weg“, so Knill.

Es sei zudem eine unrealistische Vorstellung, Kleinere und mittlere Unternehmen zu verpflichten, dass ein Lieferant in der 5. oder 7. Lieferkettenebene Standards einhält. Das wäre für viele Unternehmen eine unlösbare Aufgabe, die noch dazu die Gefahr berge, dass die Unternehmen ohne Eigenverschulden an den Pranger gestellt werden.

Anders sehen es freilich die Gewerkschaften, Vertreterinnen des Netzwerks Soziale Verantwortung (NeSoVe), und anderen NGOs - Südwind, Fairtrade, ECCJ, oder Dreikönigsaktion. Positiv seien die Einbindung der ganzen Lieferkette und von Umwelt- und nicht nur Menschenrechtsthemen sowie die zivilrechtliche Haftung. Negativ seien unter anderem Möglichkeiten, die Haftung abzuschieben und fehlende Einbindung Betroffener.

Der Gesetzesentwurf "hat wirklich das Potenzial, ein historischer Meilenstein zu sein", sagte Tina Rosenberger, Geschäftsführerin von NeSoVe. Doch geht den Befürwortern der EU-Entwurf nicht weit genug. "Nachbesserungsbedarf" gebe es etwa im Fristenlauf. Noch ist demnach unklar, wie lange die Diskussion zwischen EU-Parlament und EU-Mitgliedsländern bis zum endgültigen Beschluss der EU-Richtlinie dauert.

Der drohende Preisanstieg

Ohne zusätzlichen Aufwand und folglich auch höhere Kosten wird das Lieferkettengesetz wohl nicht umsetzbar sein. Bei der im Februar 2022 unter rund 1.000 Deutschen Unternehmen durchgeführten Untersuchung "Effects of a supply chain regulation" des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln gab etwa jedes fünfte Unternehmen an, die Preise der eigenen Produkte erhöhen zu müssen, um die zusätzlichen durch das Gesetz anfallenden Kosten abzufangen.

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Argumentiert wird unter anderem mit dem Aufwand für den zusätzlichen Aufbau eines Risikomanagement- und Compliance-Systems, um die Kontrollpflichten auch gesetzeskonform durchführen zu können. Zudem würden Unternehmen auch teils gezwungen, sich neue Zulieferer zu suchen und so höhere Produktionskosten haben.

So wollen rund 12 Prozent der befragten Unternehmen Länder mit schwachen Governance-Strukturen vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländer aufgrund der neuen Vorschriften verlassen. Rund 18 Prozent planen, Vorprodukte nur noch aus Ländern zu beziehen, die hinreichend auf die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltschutzstandards achten.

Unternehmen in der Pflicht

Ein Zurück wird es beim Lieferkettengesetz zwar nicht geben. Wie und wann der EU-Kommissionsentwurf aber letztendlich in allen 27 EU-Ländern umgesetzt wird, darauf darf man dennoch gespannt sein. Auch nach fast zehn Jahren Verhandeln wird es wohl noch einige Zeit dauern, bis das Lieferkettengesetz tatsächlich mehr als nur den positiven Gedanken in sich trägt oder gar als „zahnloser Tiger“ im Jahr 2023 das Licht der Welt erblickt.

Bis das Lieferkettengesetz flächendeckend in der EU umgesetzt sein wird, dürften noch weitere Jahre vergehen. Bis zum Beschluss der EU-Richtlinie werden EU-Parlament und EU-Mitgliedsländern noch weitere Debatten und Verhandlungen führen. Nach der Beschlussfassung wird es zudem noch zwei bis vier Jahre Übergangsfrist geben.

In Österreich ist etwa die zivilrechtliche Ausgestaltung des Gesetzes, dessen Kontrolle und Sanktionierung noch nicht klar. Konkret etwa: Mit welchen Strafen werden Verstöße gegen das Arbeitsrecht - etwa fehlender Schutz oder Dumpinglöhne belegt? Der Gerichtsstand ist ebenso noch nicht vollends geklärt.

Die Unternehmen werden auf jeden Fall künftig in die Pflicht genommen und müssen jährlich die Einhaltung der Sorgfalts- und Sorgfaltsüberprüfungspflichten mit einem Reporting dokumentieren. Es wird künftig jedenfalls nicht mehr möglich sein, die Verantwortung mit Vertragsklauseln auf die Zulieferer abzuschieben.

Fitnesstest für die Player der Lieferkette

Warten bis in Österreich das Gesetz in Kraft tritt, dürfte kein guter Ratschlag sein. In einem ersten Schritt können Unternehmen bereits ihre Lieferkette systematisch checken.

GS1 Austria, die offizielle Vergabestelle für GTINs/EAN Strichcodes in Österreich, die auf die im Rahmen des Lieferkettengesetzes so entscheidende Bereiche wie Bereitstellung von Artikelstammdaten, Rückverfolgbarkeit und den elektronischen Datenaustausch spezialisiert ist, empfiehlt etwa Unternehmen, sich die folgenden sieben Kernfragen zu stellen - als ersten Fitnesstest, um sich einen Status Quo hinsichtlich der Kompatibilität zum Lieferkettengesetz zu verschaffen:

  1. Die Player in der Lieferkette. Kennen Sie die gesamte Lieferkette über die unmittelbaren Vorstufen hinaus?

  2. Risikomanagement. Funktioniert das Risikomanagement für alle Produkte?

  3. Risikominimierung. Können die Risiken bei der Produktion Schritt für Schritt minimiert werden?

  4. Dokumentation. Können Sie Informationen aus der Lieferkette strukturiert erfassen, dokumentieren und auswerten?

  5. Transparenz. Wer in den Lieferketten erfüllt ihre Anforderungen, wer nicht?

  6. Reporting. Können auf Anfrage Reports mit validen Auskünften aus dem Liefernetzwerk erzeugt werden?

  7. Aktive Werbung. Können die eigenen Produkte mit validen Daten aus der Lieferkette aktiv beworben werden?

Podcasts zum Lieferkettengesetz

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Umsetzung in der Unternehmenspraxis

Die EU will Unternehmen umfassend zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichten. Die Umsetzung mit dem Lieferkettengesetz wirft jedoch etliche Fragen auf, so zum Beispiel nach der geforderten Wirksamkeitsprüfung der implementierten Maßnahmen für Identifikation und Steuerung menschenrechtlicher Risiken oder der Verknüpfung mit der Unternehmenssteuerung. Der Rechtsanwalt Daniel Schönfelder (verfassungsblog.de) und der Jurist Noah Neitzel dazu im Gespräch.

Der Podcast auf Spotify und bei Apple Podcasts.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Ausblick aus Sicht einer NGO

Welche Herausforderungen stecken hinter der Umsetzung des neuen Gesetzes? Und inwiefern hilft es, die Nachhaltigkeitsziele in punkto Ökologie und Menschenrechte zu erreichen? Darüber sprechen Lia Polotzek, Leiterin des Referats für Wirtschaft und Finanzen beim Deutschen Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), und Sebastian Rünz, Anwalt bei Taylor Wessing und zertifizierter CSR-Manager, in dieser Folge des „Jetzt erst Recht“ Podcasts.

Der Podcast auf Spotify und bei Apple Podcasts.

Lieferkettengesetz in Österreich

Lena Schilling von der Initiative Lieferkettengesetz.at, die ein nationales Lieferkettengesetz auch für Österreich fordert, zu Gast im Mach mit! Podcast von Nicolas Devantié. Sie sieht in einem Lieferkettengesetz auch die Chance, nicht nur Menschenrechte global durchzusetzen, sondern auch den CO2-Fußabdruck zu reduzieren, den negativen Umweltauswirkungen der Treibhausgasemissionen und damit der Klimakrise entgegenzuwirken.

Der Podcast auf Spotify und bei Apple Podcasts.

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