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So schützen Sie Namen und Logo Ihrer Firma

In Kooperation mit D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung AG
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So schützen Sie Namen und Logo Ihrer Firma
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Um die Marke und das Logo einer Firma in Österreich oder auch in anderen Ländern rechtlich zu schützen, ist eine Markenanmeldung notwendig. Oliver Peschel, Partneranwalt der D.A.S. Rechtsberatung, erklärt, worauf es dabei ankommt.

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Im Markenrecht gilt das Prinzip „First come, first served“. Eine bereits bestehende Marke genießt demnach Vorrang. Es ist daher entscheidend, Namen und Logos rechtzeitig als Marken schützen zu lassen.

Was kostet es eine Marke anzumelden?

Eine Marke in Österreich anzumelden, kostet 280 Euro plus Anwaltskosten. In Deutschland kostet die Markenanmeldung 290 Euro und in der EU sind es 850 Euro, jeweils plus der Kosten für den Anwalt.

So registrieren Sie eine Marke

Das Markenrecht gewinnt weltweit an Bedeutung. Oft lassen sich Ideen nicht schützen, daher ist der Schutz des Namens und des Logos eines Produkts essenziell. Eine starke Marke ist häufig auch das augenscheinlichste Unterscheidungsmerkmal gegenüber der Konkurrenz.
Der Schutz eines Namens und Logos ist jedoch nur möglich, wenn diese als Marke registriert werden. Dafür ist beim jeweiligen Markenamt eine sogenannte Markenanmeldung notwendig. „Um einen soliden und sicheren Markenschutz zu erlangen, gilt es, die Markenanmeldung sorgfältig zu planen“, rät der Wiener D.A.S. Partneranwalt und Markenschutzexperte Oliver Peschel.

Marke muss beim Patentamt registriert werden

In Österreich ist dafür das Patentamt zuständig. Unternehmen können die Anmeldung selbst durchführen, da heimische Unternehmen, die in Österreich eine Marke anmelden, nicht vertretungspflichtig sind.

Wann ein Patentanwalt nötig ist

Außerhalb des EWR und bei Anmeldungen in der Schweiz muss ein Patentanwalt, eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Notar die Anmeldung für ein österreichisches Unternehmen durchführen. Da es jedoch bei der Eintragung auf viele Details ankommt, wird auch in Österreich dazu geraten, sich durch Experten unterstützen zu lassen. Bei Markenanmeldungen wird im Wesentlichen zwischen Wortmarken (reiner Text), Bildmarken (Logos) und Wort-Bild-Marken (Kombination aus Logo und Wort) unterschieden. Welche der drei Varianten sinnvoll ist, sollte am besten mit einem Rechtsanwalt abgeklärt werden.

Wann beim Anmeldverfahren einer Marke ein Rebranding droht

Der erste Schritt zur eigenen Marke ist die Kreation eines Namens oder einer Grafik. Der Name, das Logo oder vielfach beides sollten sich von der Konkurrenz deutlich unterscheiden – je fantasievoller und kreativer, desto besser. Peschel: „Hebt sich die Marke nicht deutlich genug von bestehenden Marken ab, drohen beim Anmeldeverfahren Probleme.“ Im schlimmsten Fall droht ein Rebranding – also ein „Zurück an den Start“.

Markenrecherche: Google-Suche vor dem Weg zum Patentamt

Muss ein Produkt neu benannt werden, ist das besonders ärgerlich und auch kostspielig, wenn dieses bereits vermarktet wird. Dieser zusätzliche Aufwand lässt sich vermeiden, indem vorab geprüft wird, ob es bereits ähnliche Marken gibt. „Als erster Schnelltest eignet sich eine Google-Suche der geplanten Marke“, so die Erfahrung von D.A.S. Partneranwalt Peschel. Auf eine professionelle Markenrecherche und -prüfung sollten Unternehmen dennoch nicht verzichten.

Marke muss bei der Anmeldung klassifiziert werden

Wenn der passende Firmenwortlaut und/oder ein Logo gefunden wurde, sollte überlegt werden, wofür die „Brand“ verwendet werden soll. Denn um eine Marke rechtlich zu schützen, muss diese beim Markenamt gemäß der sogenannten „Nizza-Klassifikation“ in Klassen eingetragen werden.

Jede Klasse stellt eine eigene Gruppe an Waren oder Dienstleistungen dar, die beim Anmeldeverfahren genau angegeben werden muss. Ein Unternehmen sollte sich daher Gedanken darüber machen, wofür das Logo oder der Name im Geschäftsleben verwendet werden soll.
„Um für zukünftige Entwicklungen der Marke einen Spielraum zu lassen, sollten nicht zu wenige Klassen gewählt werden. Eine zu breite Eintragung ist allerdings auch nicht zu empfehlen, da mehr Klassen auch mehr Kosten und potenzielle Probleme im Anmeldeverfahren bedeuten. Die Klassifizierung sollte daher gründlich durchdacht sein", so Peschel.

Markenanmeldung: Kosten variieren je nach Territorium des Schutzes

Registrierungen von Marken gelten nur territorial. Das bedeutet: Marken genießen nur in dem Staat Schutz, in dem sie eingetragen sind. In Österreich kostet eine Markenanmeldung inklusive dreier Klassen ab 280 Euro. Möchte man eine Marke gleich für die gesamte EU schützen lassen, ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig. Eine Markenanmeldung inklusive nur einer Klasse kostet in diesem Fall mindestens 850 Euro.

Bei einer internationalen Markenanmeldung sind die Kosten deutlich höher. Diese richten sich nach der Anzahl der Länder und können schnell einen hohen fünfstelligen Betrag erreichen. Zuständig für internationale Markenanmeldungen ist das Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (WIPO). Derzeit ist es möglich, eine Marke über die WIPO (World Intellectual Property Organisation) in über 100 Ländern anzumelden. Voraussetzung für eine internationale Markenanmeldung am WIPO ist eine Basismarke. Diese muss zuvor national oder am EUIPO angemeldet worden sein.

Anmeldung einer Marke: Wann es zu Beanstandung oder Widersprüchen kommen kann


Hat man sich die Marke, die Waren- und Dienstleistungen und das Amt der Eintragung überlegt, kommt es auch darauf an, die Anmeldung formell korrekt einzubringen. Im besten Fall kommt es zu keinerlei Beanstandungen vom Amt oder von Dritten, und die Marke wird erfolgreich registriert. Sollte es zu Beanstandungen oder Widersprüchen anderer Markeninhaber kommen, kann sich die Eintragung jedoch stark verzögern. Gibt es keine Probleme, ist die Marke im Schnitt in zwei bis drei Monaten registriert.

So lange ist eine Marke geschützt

Bei erfolgreicher Registrierung wirkt der Schutz rückwirkend ab dem Tag der Anmeldung. Die Marke ist für zehn Jahre geschützt und kann nach zehn Jahren beliebig oft verlängert werden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel ist spezialisiert auf Markenrecht und Immaterialgüterrecht. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier:

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Oliver Peschel
Karmeliterplatz 1/2,
1020 Wien, Austria
Tel.: +43 1 391 96 00
Mail: office@peschel.at
Web: www.peschel.at | www.easybrands.at

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Die ERGO Versicherung AG ist mit ihrer weit über 100-jährigen Erfolgsgeschichte eines der führenden Versicherungsunternehmen auf dem österreichischen Markt. Als Tochtergesellschaft der ERGO Austria International AG ist sie Teil der ERGO Group und somit der Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Im Rahmen strategischer Kooperationen mit den Partnern UniCredit/Bank Austria und Volksbanken sowie über den eigenen Außendienst, angeschlossene Makler, Agenturen und den Direktvertrieb bietet sie ein kundenorientiertes, bedarfsgerechtes Produktsortiment an Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfall- sowie Rechtsschutzversicherungen für den privaten sowie betrieblichen Bereich an.

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