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Das Rücktrittstrecht beim Online-Kauf

In Kooperation mit D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung
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Aktualisiert
Lesezeit
7 min

Ein Rücktrittsrecht gilt nicht bei Freizeitdienstleistungen wie bei Flügen oder Reisen im Internet.

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Wann es beim Onlineshoppen ein kostenloses Rücktrittsrecht gibt, wann es keines gibt. Wann beim Kauf im Internet Zusatzkosten anfallen können. Die Experten der D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung AG beantworten Fragen zum Thema Rücktrittsrecht beim Einkauf im Internet.

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Kann man von einem Online-Kauf zurücktreten? [Österreich]

Verbraucher:innen und Unternehmer:innen aus EU-Mitgliedstaaten können von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (Fernabsatzvertrag) – und damit auch bei Online-Käufen zurücktreten.

Wer im Internet shoppt, sollte aber gut überlegen wofür er oder sie sich entscheidet, denn nicht für alle Käufe gilt ein Rücktrittsrecht. Auch die Rücktrittsfrist kann varrieren. Die wichtigsten Tipps beim Online-Kauf.

In welchen Fällen gibt es ein kostenloses Rücktrittsrecht?

  • Bestellungen von „typischer Versandhausware“ (Kleidung, Spielzeug, Haushaltswaren, Bücher etc)
    •CDs, Videos und Computerspiele bzw Software, solange diese originalverpackt sind

  • Zeitschriftenabonnementverträgen (da es sich um eine wiederkehrende Leistung handelt)

  • Vertrag mit einem Internet-Provider, bei dem der Provider die Verbindung nicht binnen sieben Werktagen ab Vertragsabschluss freischaltet.

  • Vertrag mit einem Internet-Provider, bei dem zwar binnen sieben Werktagen vereinbarungsgemäß mit der Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher begonnen, dieser aber über den Wegfall des Rücktrittsrechtes nicht aufgeklärt wurde.

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Online-Kauf: Wann es kein Rücktrittsrecht gibt

  • Lieferungen von Software oder Audio- oder Videokassetten, sobald diese entsiegelt worden sind

  • Lieferungen von einzelnen Zeitungen oder Zeitschrifte

  • Lieferungen von - auf Kundenwunsch extra - angefertigten Kleidungsstücken

  • Inanspruchnahme von Mehrwertnummern

  • Bei „Hauslieferungen“ (zB Kauf von Heizöl, Lebensmittelzustellungen etc)

  • Buchung von Freizeitdienstleistungen (zB telefonische Bestellung von Konzertkarten etc)

  • Vertrag mit einem Internet-Provider, wenn mit dessen Leistungen gegenüber dem Verbraucher vereinbarungsgemäß binnen sieben Tagen begonnen wird und der Verbraucher darauf hingewiesen wurde, dass in diesem Fall ein Rücktrittsrecht ausscheidet.

Kein Rücktrittsrecht bei Buchung von Flügen und Reisen im Internet

Bei online Buchungen von Reisen gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Es kann aber anderes mit dem Veranstalter vereinbart werden.

Wie lange kann man von einem Online-Kauf zurücktreten?

Die Rücktrittsfrist beträgt in Österreich sieben Werktage (ab Lieferung der Ware bzw. ab Beginn der Dienstleistung). Bei Bestellung über Firmen in anderen EU-Ländern ist die Rücktrittsfrist teilweise länger, in Deutschland sind es etwa 14 Tage.

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Es reicht, wenn das Schreiben innerhalb der Rücktrittsfrist abgesendet wurde.

Tipp: Zu Beweiszwecken ist es ratsam, den Brief eingeschrieben zu verschicken.

Dürfen Kosten für die Rücksendung verrechnet werden?

Kosten für die Rücksendung dürfen nur verrechnet werden, wenn es ausdrücklich bei Bestellung vereinbart wurde.

Internet-Bestellungen: Wann Extrakosten anfallen können

  • Bei einer Bestellung im Internet können zusätzlich Zoll- und Einfuhrabgaben anfallen, wenn der Anbieter nicht in einem EU-Staat sitzt (= Drittstaat, zB USA, China etc).

  • Achtung: Prüfen Sie, ob Ihr Konto gedeckt ist. Wenn eine Abbuchung nicht erfolgen kann, müssen Sie mit zusätzlichen Spesen und Gebühren rechnen. Seien Sie auch vorsichtig bei Ratenkäufen meist sind diese nämlich teurer, als es zunächst aussieht.

  • Überprüfen Sie Ihre Kreditkartenabrechnungen regelmäßig und erheben Sie gegen fragliche Abbuchungen gleich Einwendungen.

Alles rund um Ihre rechtliche Absicherung finden Sie unter ergo-versicherung.at/das-rechtsschutz

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ERGO Versicherung AG:
Die ERGO Versicherung AG ist mit ihrer weit über 100-jährigen Erfolgsgeschichte eines der führenden Versicherungsunternehmen auf dem österreichischen Markt. Als Tochtergesellschaft der ERGO Austria International AG ist sie Teil der ERGO Group und somit der Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Im Rahmen strategischer Kooperationen mit den Partnern UniCredit/Bank Austria und Volksbanken sowie über den eigenen Außendienst, angeschlossene Makler, Agenturen und den Direktvertrieb bietet sie ein kundenorientiertes, bedarfsgerechtes Produktsortiment an Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfall- sowie Rechtsschutzversicherungen für den privaten sowie betrieblichen Bereich an.

Infos unter ergo-versicherung.at

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